Hallo,
darf ich im wald einen baum fellen? gefragt von mikoPaiinful am 20.04.2009 um 22:07 Uhr gibt auch Antworten.
Bundeswaldgesetz
Vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2521)
§ 9 Erhaltung des Waldes
(1) *Wald darf nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde gerodet und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (Umwandlung). Bei der Entscheidung über einen Umwandlungsantrag sind die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen. Die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Waldes überwiegend im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Wald für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die forstwirtschaftliche Erzeugung oder die Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung ist.
(2) Eine Umwandlung von Wald kann auch für einen bestimmten Zeitraum genehmigt werden; durch Auflagen ist dabei sicherzustellen, daß das Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist ordnungsgemäß wieder aufgeforstet wird.
(3) Die Länder können bestimmen, daß die Umwandlung
1. keiner Genehmigung nach Absatz 1 bedarf, wenn für die Waldfläche auf Grund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften rechtsverbindlich eine andere Nutzungsart festgestellt worden ist;
2. weiteren Einschränkungen unterworfen oder, insbesondere bei Schutz- und Erholungswald, untersagt wird.
Quelle: baumpruefung.de/NeuerOrdner/bwg2.html
Gruß aus Hagen
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Alsoooo nochmal zum Mitschreiben MEIN KUMPEL nicht ich und der is nich Obdachlos genausowenig wie ich...ich binnur UMSTÄNDEHALBER zur zeit ohne eigenenwohnsitz...und von dreistigkeit kann hierkeine rede sein..
Keine Dreistigkeit? Du bist immerhin Mitwisser.