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Bäume im Wald fällen?

Frage von Obdachloser Obdachloser

Heeeeey

Alsooo ich habheut B-Day und plane für heute abend ein "Lagerfeuer". Ich hatte vor feuerholz zu kaufen usw, aber ein bekannter sagte er geht in den Wald und fällt einfach einpaar bäume. Und "wusch" waren 5 bäume weg. Dann hatt er noch kleinholz gemachtund es im wald versteckt. Zur info. Er arbeitet als IT informatiker oder so. Jetzt meine frage. Ist das erlaubt? Wenn nicht mit welcher strafe hätte er zu rechnen wenn sie ihm auf die schliche kommen? Und können sie ihn denn verdächtigen?

Danke schonmal im Vorraus

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Antworten (26)

  • 5
    Antwort von user761 user761

    Wenn das rauskommt bekommt er eine Anzeige wegen diebstahl und eine saftige Rechnung vom zuständigen Forstamt.Wie hoch die Rechnung ist kommt auf den Wert der Bäume an.

  • 4
    Antwort von brettpit brettpit

    Und viele wie unser Waldstück sind privat, Euch hätte ich einen Prügel übern Kopf gezogen, auch wenn ihr Obdachlos seid. Dann noch die Frechheit zu haben hier solch eine Frage zu stellen.. oberdreist

    Kommentar von Obdachloser Obdachloser

    Alsoooo nochmal zum Mitschreiben MEIN KUMPEL nicht ich und der is nich Obdachlos genausowenig wie ich...ich binnur UMSTÄNDEHALBER zur zeit ohne eigenenwohnsitz...und von dreistigkeit kann hierkeine rede sein..

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Keine Dreistigkeit? Du bist immerhin Mitwisser.

    Kommentar von schmollmund schmollmundschmollmund

    ..echt das sind im Hirnlose, Erwachsen gewordene Kinder??

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    Antwort von meisterheizer meisterheizer

    Das kann richtig teuer werden! Das ist Diebstahl, Sachbeschädigung und noch ein paar Vergehen. Wenn ihr erwischt werdet gehts ab etwa 20.000€ Strafe los! Viel Spass beim B-Day!

  • 3
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    nein, das ist diebstahl!! du darfst holz aus einem öffentlichen forst mitnehmen. allerdings nur totholz, das nicht aufgeschichtet ist und auf dem boden liegt. und auch nur soviel du tragen kannst.

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Hat mir das Hessische Forstamt anders erklärt. Da hieß es eindeutig, man dürfe kein Holz heimtragen.

    Kommentar von meisterheizer meisterheizermeisterheizer

    Richtig! Egal ob Totholz oder nicht, ist in jedem Fall Diebstahl.

    Kommentar von schmollmund schmollmundschmollmund

    woher kennt ein Aussenstehender die Grenzen,??hä was staatlich ist Gemeinde oder privat??und ich selber habe Mühe in eigenen Parzellen mich zurechtzufinden.Privat

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Stehlen ist stehlen. Ob Du nun staatliches, städtisches oder privates Holz klaust - das ist egal.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    das mag sein, die landesforstämter können eigene regeln erlassen, aber generell gilt für brennholz das gleiche wie für pilze oder beeren. sonst könnte man ja jedem hundebesitzer ein bußgeld verpassen, dessen vierbeiner ein stöckchen aus dem wald mitnimmt

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Auch für "Totholz" braucht man zumindest einen Sammelschein. Erhält man beim Förster.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    eine ergänzung noch: auf diese weise dürfen nur maximal etwa unterarmdicke äste mitgenommen werden!

  • 2
    Antwort von Morituri00 Morituri00

    Das ist nicht erlaubt, dafür braucht man eine Genehmigung des Forstamtes bzw. des Försters/ der Försterin. Man darf nicht einfach irgendwelche Bäume fällen. Dann Bußgeld geben, wenn er dabei erwicht wird!

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    das gibt sogar ´ne anzeige wegen diebstahl.

  • 2
    Antwort von phillatio phillatio

    Du kannst nicht einfach willkürlich Bäume fällen. Auch Waldstücke haben Besitzer. Als Strafe werden dich die Wildschweine in den Po beißen!

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Die Besitzer der allermeisten Waldstücke sind die Stadt oder der Staat. Privatwald gibt es verschwindend wenig.

    Kommentar von Nolti NoltiNolti

    In Bayern gibt es sehr viel Wälder in Privateigentum.

    Kommentar von meisterheizer meisterheizermeisterheizer

    In Baden-Württemberg auch!

  • 1
    Antwort von casamaria casamaria

    Klar ist das erlaubt, ich hau auch nachts immer mein Brennholz für den Winter im Nachbarwald!

    Kommentar von Nolti NoltiNolti

    Hey du Dieberer !! Ich kenn´dich nicht mehr verlegenzurseiteschau

    Kommentar von casamaria casamariacasamaria

    scherzo, bella:)))

    Kommentar von Nolti NoltiNolti

    Wenn du Holz brauchst sag Bescheid. Hier um mich herum ist alles Privatwald. Und der Bauer hat mir erlaubt, mir zu holen, was ich brauche- Musst nur ne Axt mitbringen :-)))))

  • 1
    Antwort von Nolti Nolti

    Erstmal alles Gute zum Geburtstag! Das es verboten ist, einfach Bäume zu fällen hast du hier ja schon zur Genüge gelesen! Wie schaut es aber mit dem Feuer aus? Hast du dafür eine Genehmigung ? Auch das ist nämlich verboten! Abgesehen davon, dass ich an dem frisch geschlagenen Holz nicht sehr viel Feude haben werdet. Es ist viel zu nass und wird mehr qualmen als brennen!

  • 1
    Antwort von Katzewanda Katzewanda

    Herzlichen Glückwunsch zum B-Day! Dein Bekannter klaut Holz, das ist strafbar. Der Wald gehört ja jemandem, wenn nicht einem Privatem dann der Gemeinde und dann ist der Revieförster zuständig. Zu dem kann man immer gehen und fragen, ob man Holz sammeln gehen darf. Für ein Lagerfeuer eignet sich Totholz bzw. abgelagertes Holz sowieso am besten. Frisches qualmt nur.

  • 1
    Antwort von LGdirk LGdirk

    wenn das rauskommt, egal wie dann schadensersatzforderung und anzeige denn ja es ist verboten und meist kommt sowas raus da irgendjemand immer etwas gesehen hat. ihr hättet zu dem zuständigen forstwirt gehen sollen und ihn nach etwas holz fragen können und wenn ihr nun noch vorhabt ein feuer im wald ode ram waldrand zu machen dann zweifel ich wirklich an eurem verstand

    Kommentar von Obdachloser Obdachloser

    Da stellt man mal ne frag und dann...xD Auserdem wars nich meine idee^^ Das feuer wird an einer dafür ausgelegten Feuerstelle in einem Freizeitgebiet (ka wie ichdes nennen soll) mit Feuerstelle und so weiter geschürt xD SO!!

  • 1
    Antwort von Praline Praline

    10.000,- € Strafe!

  • 1
    Antwort von Manne67 Manne67

    Nein ist nicht erlaubt. Konkret ist das Diebstahl. Die Strafen dafür sind nicht gerade gering wenn es rauskommt.

  • 1
    Antwort von Turkishstyle Turkishstyle

    Ia kauf dir lieber welche, ich hab morgn geburtstag werde 17

    Kommentar von user761 user761user761

    schön für dich,aber was interessiert uns das.bekommst sowieso nichts von hier.

    Kommentar von Turkishstyle TurkishstyleTurkishstyle

    ^^ 0pfer das s0llte eine antw0rt für dich sein damit du die armen bäume nicht fällst, im gegentail zu dir sind die armen wertv0ller als du l0ol 0pfer ...

    Kommentar von nigin2009 nigin2009nigin2009

    gibs ihm! hochlebe türkei!

  • 0
    Antwort von ingridschwarz75 ingridschwarz75

    Du kannst am besten Totholz suchen! dann stibt kein baum!

  • 0
    Antwort von hanssteffen48 hanssteffen48

    das ist Diebstahl,und wird zu anzeige gebracht wenn mann erwischt wird,kosten so um die 150,- euro pro meter

  • 0
    Antwort von MarcSu MarcSu

    § 34 Verbote zum Schutz vor Schäden

    Es ist in der freien Landschaft verboten, unbefugt

    1. Bäume, Hecken, Wallhecken, Sträucher, Pflanzen und Früchte ohne vernünftigen Grund zu beschädigen,

    2. Feld- und Waldwege und die dazugehörenden Einrichtungen zu beschädigen oder ihre Benutzung erheblich zu erschweren,

    3. Wegweiser, Hinweisschilder, Einfriedungen, Geländer und elektrische Zäune, Vorrichtungen, die zum Schutz von Bäumen dienen, sowie Vorrichtungen, die zur Sperrung von Eingängen in eingefriedete Grundstücke oder Wegen dienen oder zur Verhütung von Unfällen aufgestellt sind, wegzunehmen, umzuwerfen, zu beschädigen, unkenntlich, unwirksam oder unbrauchbar zu machen,

    4. Stamm-, Stoß- oder Losnummern sowie entsprechende Zeichen an stehenden oder gefällten Stämmen und an aufgeschichteten Stößen von Holz oder anderen Walderzeugnissen sowie an Torf zu zerstören, unkenntlich zu machen, nachzumachen oder zu verändern,

    5. aufgeschichtete forstwirtschaftliche Erzeugnisse zu betreten, umzuwerfen, zu verstreuen, vom Standort zu entfernen oder deren Stützen wegzunehmen,

    6. zur Bewässerung eines Grundstücks dienendes Wasser abzuleiten und

    7. Gräben, Wälle, Rinnen oder andere zur Ableitung oder Zuleitung von Wasser oder zur Beregnung dienende Anlagen zu beseitigen, zu beschädigen oder in einer ihre Funktion beeinträchtigenden Weise zu verändern.

    http://eti-veth.de/nwaldlg.htm

  • 0
    Antwort von WOLF1961 WOLF1961

    Hallo,

    darf ich im wald einen baum fellen? gefragt von mikoPaiinful am 20.04.2009 um 22:07 Uhr gibt auch Antworten.

    Bundeswaldgesetz

    Vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2521)
    § 9 Erhaltung des Waldes

    (1) *Wald darf nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde gerodet und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (Umwandlung). Bei der Entscheidung über einen Umwandlungsantrag sind die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen. Die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Waldes überwiegend im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Wald für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die forstwirtschaftliche Erzeugung oder die Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung ist.

    (2) Eine Umwandlung von Wald kann auch für einen bestimmten Zeitraum genehmigt werden; durch Auflagen ist dabei sicherzustellen, daß das Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist ordnungsgemäß wieder aufgeforstet wird.

    (3) Die Länder können bestimmen, daß die Umwandlung

    1. keiner Genehmigung nach Absatz 1 bedarf, wenn für die Waldfläche auf Grund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften rechtsverbindlich eine andere Nutzungsart festgestellt worden ist; 2. weiteren Einschränkungen unterworfen oder, insbesondere bei Schutz- und Erholungswald, untersagt wird. Quelle: baumpruefung.de/NeuerOrdner/bwg2.html

    Gruß aus Hagen

    Hinweis: Links sind bei mir immer fett gedruckt. Den gewünschten Link komplett markieren und in der Adressleiste einfügen.

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    Antwort von Obdachloser Obdachloser

    Also ich mein das es nicht ERLAUBT ist wussteich auchnoch...aber das es direkt VERBOTEN ist und welche strafendas wusste ich nich^^ achja...meine tastatur geht nich(bzw leertaste) deswegen hau ich etz ab und....ja danke für Hilfreiche antworten

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn es sein Wald ist, kann er damit tun und lassen, was er möchte.

    Wenn der Wald jemand anderem gehört, benötigt er eine Erlaubnis - sonst macht er sich strafbar.

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    Antwort von Obdachloser Obdachloser

    Ws redet ihr alle von mir :( Ich wollt doch nur wissen was auf ihn zukommt xD Ichwar ja nichmal dabei....

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    Antwort von Lady333 Lady333

    Wenn es nicht sein eigener Wald ist, dann begeht er damit einen Diebstahl.

    Dafür kann er natürlich angezeigt werden und hat mit einer Strafe zu rechnen wie bei jedem anderen Diebstahl.

    Das ist kein Kavaliersdelikt!

    Außerdem darf um diese Jahreszeit kein Baum mehr gefällt werden - genauso, wie jetzt auch keine Sträucher im Garten mehr zurück geschnitten werden dürfen.

  • 0
    Antwort von alphonso alphonso

    klar ist das erlaubt. Der Wald gehört allen, also darf auch jeder so viele Bäume fällen und verbrennen, wie er möchte. Aber die Bäume sollten mindestens 2 Jahre alt sein, sonst ist das Holz zu nass. Viel Spaß und Happy Birthday.

    Kommentar von LGdirk LGdirkLGdirk

    wünsch dir was ? unglaublich...

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    glaubst du wirklich, dass die Frage ernst gemeint war?

    Kommentar von Obdachloser Obdachloser

    NEIIIIN xDD ICh stell hier fragen zum spaß xD Ich hatte noch nie mit sowas zu tun deswegen frag ich ja^

    Kommentar von Lady333 Lady333Lady333

    Viel Wald ist im Privatbesitz oder gehört dem Staat. Er gehört definitiv nicht "allen"!

    Kommentar von meisterheizer meisterheizermeisterheizer

    alphonso, wer hat dir denn den Stuss erzählt? Wälder sind entweder Gemeinde, Landes, Bundes oder Privateigentum. Rate mal, warum du das Brennholz kaufen musst und ein Förster die Zuteilung überwacht?

    Kommentar von Katzewanda KatzewandaKatzewanda

    Das war mal, dass der Wald allen gehört...tststs

    Kommentar von Pauli1965 Pauli1965Pauli1965

    Da bist du aber mächtig auf dem Holzweg, mein Lieber alphonso !

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Alphonso, "grünes", also frisches Holz ist immer naß, egal ob der Baum ein Jahr oder 200 Jahre alt ist.

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    Ach Himmel...! Jetzt habe ich tatsächlich gedacht eine 2 Jahre alte 30 Meter hohe Buche könnte sofort in den Ofen.

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    oh Leute, wie soll man auf solche Fragen ernsthaft antworten? Merkt ihr nicht, dass ihr verscheißert worden seid?

    Kommentar von Obdachloser Obdachloser

    Haha...zum totlachen >.<

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    Antwort von askingYou askingYou

    ich weiß nicht was es für strafen gibt, kommt dann auch auf den besitzer/förster an, aber erlaubt ist es auf jeden fall nicht! das muss man vorher mit denjenigen absprechen

  • 0
    Antwort von NicoDeluxe NicoDeluxe

    was auf dem waldboden liegt kann man glaube mit nehmen, fürs fällen benötigst du einen holzschein von dem revierförster

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Selbst das darf man nicht. Ich wollte mir auch einen sog. Leseschein besorgen, um mir evtl. Anmachhölzer zu holen, aber das wurde mir verwehrt: '"Der Waldboden braucht ' Verrottungsmaterial'" hieß es.

    Kommentar von NicoDeluxe NicoDeluxeNicoDeluxe

    dann war der waldboden nicht wie er soll ;) bei uns is das kein thema..nagut haben auch mehr als genug wald um uns rum

  • 0
    Antwort von turalo turalo

    Das ist eindeutig Diebstahl. Der Wald ist Staatseigentum und man darf nicht einfach einen oder gar fünf Bäume fällen.

    Kommentar von Lady333 Lady333Lady333

    Viel Wald ist auch im Privatbesitz z.B. bei Landwirten

    Kommentar von Katzewanda KatzewandaKatzewanda

    Huhu, DDR ist gewesen, ein großer Teil der Wälder ist privat!

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Nein, der größte Teil ist städtisch oder staatlich.

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Du fragst tatsächlich, ob das erlaubt ist??? Rate mal, warum er das Holz versteckt....

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