Mir ist noch dunkel in Erinnerung, dass man auch auf dem eigenen Grundstück keine Baumfällungen ohne Genehmigung vornehmen sollte. Ist das so, oder bin ich einem Irrtum zum Opfer gefallen?
Vielen Dank schon jetzt für die Antworten.
Mir ist noch dunkel in Erinnerung, dass man auch auf dem eigenen Grundstück keine Baumfällungen ohne Genehmigung vornehmen sollte. Ist das so, oder bin ich einem Irrtum zum Opfer gefallen?
Vielen Dank schon jetzt für die Antworten.
Manche Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung, da brauchst Du eine Genehmigung. Andere Gemeinden haben keine, da darfst du fällen wenn Du willst.
Es gibt eine Baumschutzverordnung, nach der Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (ich glaube 1 Meter, bin mir aber nicht sicher) nur mit Genehmigung gefällt werden dürfen.
Genau das meinte ich - o.K. werde mich in der Beziehung mal schlau machen.
Du irrst dich nicht. Es gibt eine sogenannte Baumschutzsatzung.Allerdings wurde sie bei uns vor einigen Jahren abgeschafft.Erkundige dich mal bei der für dich zuständigen Verwaltung.
Wir haben einen Brinbaum gefällt, ohne zu fragen, da dieser krank war, nun weis ich aber nicht, ob es zwischen Obst- und Laub-/Nadelbäumen einen Unterschied gibt. Im Vorgarten bei uns wuchsen riesengroße Koniferen, da haben wir das Fällen auf dem Ordnungsamt beantragt, wurde auch genehmigt, aber mit der Auflage, dafür einheimische Bäume/ Sträucher zu pflanzen. LG
Obstbäume darf man fällen, andere Laubbäume nicht, einzelne Nadelgehölze ja, eine Gruppe nicht.
Das gilt nicht generell und überall gleich! Frag vorsichtshalber bei der Stadt oder der Gemeinde nach.
Gut - ich werde mich mal bei der Gemeinde erkundigen. Danke.