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Bäume auf Grundstücksgrenze: Überhängende Äste entfernen - Sache der Nachbarn?

Frage von Rosenklotz Rosenklotz

Auf unserem Grundstück stehen an der Grenze zum Nachbarn u.a. eine Eiche und Kiefern. Die Äste hängen z.T. auf deren Grundstück und die Nachbarn stören sich daran (Laub und Nadeln in der Dachrinne etc.).

Meinetwegen sollen sie die Äste entfernen lassen. Deren Baumpfleger sagt aber, das dürfe er nicht, das wäre Diebstahl und Sachbeschädigung.

Fragen:

  1. Bin ich verpflichtet die Äste auf eigene Kosten entfernen zu lassen, wenn sich meine Nachbarn daran stören?

  2. Kann ich dem Baumpfleger der Nachbarn nicht einfach eine Einverständniserklärung zum Entfernen der Äste geben? Kann er dann tätig werden?

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Antworten (10)

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Der Grenzbaum ist ein sehr heikles Thema!

    BGB §§ 254 Da, 823 Abs. 1 Ac, Dc, Ef, 923

    Haftungsteilung bei mangelnder Pflege eines Grenzbaumes

    a) Ein Baum ist ein Grenzbaum im Sinne von § 923 BGB, wenn sein Stamm dort, wo er aus dem Boden heraustritt, von der Grundstücksgrenze durchschnitten wird.

    b) Jedem Grundstückseigentümer gehört der Teil des Grenzbaumes, der sich auf seinem Grundstück befindet (vertikal geteiltes Eigentum).

    c) Jeder Grundstückseigentümer ist für den ihm gehörenden Teil eines Grenzbaumes in demselben Umfang verkehrssicherungspflichtig wie für einen vollständig auf seinem Grundstück stehenden Baum.

    d) Verletzt jeder Eigentümer die ihm hinsichtlich des ihm gehörenden Teils eines Grenzbaumes obliegende Verkehrssicherungspflicht, ist für den ihnen daraus entstandenen Schaden eine Haftungsverteilung nach § 254 BGB vorzunehmen.

    BGH, Urt. v. 2. Juli 2004 - V ZR 33/04

    Da es sich in Ihrem Falle aber um einen Baum auf Ihrem Grundstück, also keinen Grenzbaum handelt, sind Sie alleine voll verantwortlich.

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    Antwort von Phrasenkiller Phrasenkiller

    Nein, das sind deine Bäume, dann musst du sie auch stutzen und die Kosten tragen. Es gibt sogar Regelungen, die den Abstand des Baumes zur Grundstücksgrenze festlegen.

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    Antwort von derregenmacher derregenmacher

    Du bist der Eigentümer,somit bist du auch zuständig. Der Baumpfleger muss aber auch bezahlt werden.

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    Antwort von SuicideSquad SuicideSquad

    Du bist verantwortlich und musst auch die Kisten tragen, der bsumpfleger muss ja auch bezahlt werden...

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    Antwort von polarbaer64 polarbaer64

    Also, der Baum gehört euch, daher darf der Nachbar nicht einfach daran herumschnippeln. Sonst ist es , wie du oben schreibst, Diebstahl und Sachbeschädigung. Du bist verpflichtet, den Baum an den Stellen, die über dein Grundstück ragen, zu stutzen.

    Ich denke auch, dass das selbstverständlich ist. Man kann doch nicht Bäume pflanzen, und dann die damit anfallende Arbeit dem Nachbarn überlassen. - An deiner Stelle würde ich die störenden Äste schnell entfernen lassen, bevor der Nachbar dich auf Fällen des Baumes verklagt.

    http://www.horstmueller-galabau.de/recht/grenzabstaende.htm

    Kommentar von Rosenklotz Rosenklotz

    Ich habe die Bäume nicht gepflanzt. Wir bauen beide neu, und die Grundstücke waren beide Waldgrundstücke mit extrem vielen Bäumen. Die Baumordnung ist bei uns (SChönwalde-Glien) auch sehr streng. Ich frage das Grünflächenamt, dann sollen die mir sagen was ich muss und was ich darf.

    Kommentar von polarbaer64 polarbaer64polarbaer64

    Das ist sicher eine gute Idee. Ich vermute trotzdem, da der besagte Baum auf deiner Seite der Grenze ist, dass du dafür sorgen mußt, dass er gestutzt wird. Es ist ja unabhängig davon, ob du den Baum gepflanzt hast, aber du bist in dem Fall Eigentümer des Baumes / der Bäume, und mußt dafür haften, was damit geschieht.

    Wünsche ein angenehmes Miteinander mit dem laubgeschädigten Nachbarn ;o) .

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    Antwort von Memory4me Memory4me

    Das musst du machen. Genaueres in der Baumordnung.

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    Antwort von schildi schildi

    säge sie ab, ganz einfach ,warum sollte der Nachbar einen Baumpfleger bezahlen

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    Antwort von emily2001 emily2001

    Hallo,

    wenn sich die lieben Leute sich daran stören, dann sollten sie gefälligst den Baumpfleger auf ihrem Gründstück arbeiten lassen, dann ist die Sache aus der Welt!!!

    Die Nachbarn müssen gefragt werden, ob sie den Baumpfleger auf ihr Grundstück kommen lassen...

    Gruß, Emmy

    Kommentar von emily2001 emily2001emily2001

    Siehe Landesbauordnung von deinem Land, kann von Land zu Land variieren!

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    Antwort von Silberheim Silberheim
    1. Ja 2 Ja
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    Antwort von LordDeath LordDeath

    Wenn sich die nachbarn daran stören können sie sogar verlangen den Baum fällen zu lassen da Baume je nach höhe einen Gewissen abstand zur Grundstücksgrenze haben müssen

    Kommentar von derregenmacher derregenmacherderregenmacher

    Nicht jeder Baum darf so einfach gefällt werden.

    Kommentar von LordDeath LordDeathLordDeath

    Um Denkmalschutz oder wie das bei Bäumen heißt zu bekommen gehört einiges dazu.... Bei einer Eiche ist das einfacher als bei der Kiefer

    Kommentar von LordDeath LordDeathLordDeath

    Bestandschutz

    Kommentar von derregenmacher derregenmacherderregenmacher

    Stimmt alles.

    Kommentar von Jaskan JaskanJaskan

    @derregenmacher

    Das ist sehr Unterschiedlich innerhalb der Kommune. Nicht jede Stadt oder Kreis verfügt über eine Baumsatzung. Daher dürfen in manchen Städten alle Bäume auf Privatbesitz ohne vorherige Nachtfrage entfernt werden. In anderen Städten widerum nicht. Daher sollte man das bei Unwissen am besten vorher mit dem Grünflächenamt abklären.

    Kommentar von LordDeath LordDeathLordDeath

    Aber nicht jede Stadt hat ein Grünflächenamt... >_>

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