Auf unserem Grundstück stehen an der Grenze zum Nachbarn u.a. eine Eiche und Kiefern. Die Äste hängen z.T. auf deren Grundstück und die Nachbarn stören sich daran (Laub und Nadeln in der Dachrinne etc.).
Meinetwegen sollen sie die Äste entfernen lassen. Deren Baumpfleger sagt aber, das dürfe er nicht, das wäre Diebstahl und Sachbeschädigung.
Fragen:
Bin ich verpflichtet die Äste auf eigene Kosten entfernen zu lassen, wenn sich meine Nachbarn daran stören?
Kann ich dem Baumpfleger der Nachbarn nicht einfach eine Einverständniserklärung zum Entfernen der Äste geben? Kann er dann tätig werden?
Ich habe die Bäume nicht gepflanzt. Wir bauen beide neu, und die Grundstücke waren beide Waldgrundstücke mit extrem vielen Bäumen. Die Baumordnung ist bei uns (SChönwalde-Glien) auch sehr streng. Ich frage das Grünflächenamt, dann sollen die mir sagen was ich muss und was ich darf.
Das ist sicher eine gute Idee. Ich vermute trotzdem, da der besagte Baum auf deiner Seite der Grenze ist, dass du dafür sorgen mußt, dass er gestutzt wird. Es ist ja unabhängig davon, ob du den Baum gepflanzt hast, aber du bist in dem Fall Eigentümer des Baumes / der Bäume, und mußt dafür haften, was damit geschieht.
Wünsche ein angenehmes Miteinander mit dem laubgeschädigten Nachbarn ;o) .