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Badtür

Frage von anaid1983 anaid1983

Hallo, haben jetzt 3 Jahre in einer Wohnung gewohnt (Baujahr ca.1985) und bei der Auszugs-Übergabe wurde der Zustand der Badtür bemängelt. Die ist unten aufgequollen. Ich kann mir aber nicht wirklich erklären wie wir dies gemacht haben sollen!? Unser Bad stand vom Duschen oder Baden nie unter Wasser!! Jetzt wollen Sie ne neue Tür und besorgen grad den Kostenvoranschlag, wir könnten eine neue Tür für 130€ besorgen das möchten die Vermieter aber nicht. Muss ich die Kosten ganz allein tragen oder nur nen Teil? Ach ja vor 2 Jahren gab es im Bad einen Rohrbruch und das Fenster war nicht ordnungsgemäß eingebaut da regnete es ain paar mal rein! Vielen Dank schon mal!

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Antworten (1)

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    Antwort von polditier polditier

    Normalerweise übergibt man beim Auszug dem Vermieter die gemietete Wohnung im angetroffenen Zustand bei Einzug.Der Vermieter hat für Schäden wie Rohrbruch usw.normalerweise eine Versicherung.Wenn ihr keine Haftpflicht habt,dann würde ich mal beim Mieterschutz fragen ob diese Kosten,die durch unsachgemäße Montage der Fenster und den Rohrbruch entstanden sind von euch zu tragen sind.

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