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Badsanierung gerechtfertigt?

Frage von powerfussel powerfussel

Moin,

wohne seit 2 jahren in einem Mehrparteienhaus. Ich habe ein innenliegendes Badezimmer, ohne Fenster. Möglichkeiten des Lüftens sind nur durch die Tür und einen kleinen Abluftschacht ohne Ventilator gegeben. Das Bad ist überall halbhoch gefliest, versehen mit einer Badewanne. Nun ist es ja so, wer duscht heutzutage noch in einer Badewanne im sitzen? Wir nicht. Nun habe ich vor knapp einem Monat gesehen, dass sich Schimmel hinter der Tapete gebildet hat in dem Bereich, wo unser Duschwasser gegenprasselt. Morgen kommt der Vermieter und schaut sich das ganze an.

Einfach mit Schimmelentferner und neu Tapezieren sehe ich nicht als lösung. Ich bin der Meinung man müsste das überfliesen, da der Putz dadrunter auch schon zum teil recht aufgeweicht ist.

Wie sieht das mit den kosten aus? Das Bad wurde noch nie seit 15-20 Jahren renoviert. Die Fliesen sind nicht mehr hübsch (aber heil).

Kann ich das Fliesen beantragen? kann er eine Mieterhöhung veranlassen?

Hoffe ihr könnt mir Helfen.

Gruß Paddy

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Antworten (10)

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Eine Sanierung des Bades muss der Vermieter nicht machen. Wenn man eine Wohnung mit Badewanne und 1,50 Meter Fliesen mietet, ist es Obhuts und Sorgfaltspflicht des Mieters, kein Wasser auf die Wand kommen zu lassen bzw. dieses sofort trocken zu wischen. Wenn er das nicht tut, ist der Mieter dafür verantwortlich und muss für die Beseitigung des Schadens aufkommen. Ob man heutzutage noch im Sitzen duscht oder das Bad schon alt ist, ist dafür völlig unerheblich, dann darf der Mieter eine solche Wohnung eben nicht mieten...

    Bei einer sanierung kann der Vermieter auch die Miete erhöhen...

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Beantragen kannst du alles - dein Vermieter muss deinem Antrag aber nicht stattgeben!

    Es gibt auch keine Zeit nachdem ein Bad etc. renoviert werden muss.

    Dass das keine glückliche Situation ist, dass Wasser an die Tapete kommt, ist klar.

    Modernisiert dein Vermieter kann er die Kosten auch umlegen.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Dass das keine glückliche Situation ist, dass Wasser an die Tapete kommt, ist klar.

    Das ist nicht klar, bei sachgerechter Nutzung lässt sich das ohne Weiteres vermeiden...

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    Hast du schon mal stehend in einer Badewanne geduscht und dir den Duschkopf über den Kopf gehalten oder vorn an den Körper? Da kanns du noch so aufpassen, da kommt Wasser auf die Wand hinter dir und wenn diese nur halbhoch verfliest ist, eben an die Tapete....oder du bist ein Zwerg :-)

    d.h. aber jetzt nicht, dass der Vermieter Schuld hat weil er nur halbhoch gefliest hat, der Mieter ist dazu gehalten, so zu duschen, dass nichts beschädigt wird, lässt sich aber nicht immer vermeiden.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Genau deswegen sollte man in solchen Wohnungen ja auch in der Badewanne sitzend/hockend Duschen oder nur Baden. Daher schrieb ich ja "bei sachgerechter Nutzung", denn eine Badewanne ist, wie der Name schon sagt, zum Baden (inkl. Abbrausen) da, nicht zum Duschen. Und bei dementsprechend sachgerechter Nutzung passiert das dann auch nicht...

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    Antwort von pharao1961 pharao1961

    Die meisten schreiben ja, dass der Vermieter hier nicht leisten muss. Ich bin mir da nicht sicher. Ich denke, in der heutigen Zeit ist es gang und gäbe, dass der Wohnungsnutzer duscht, statt ein teures Vollbad einzulassen. Also müßte auch der Vermieter die Voraussetzungen dafür schaffen. DSas heißt, er müßte - zumindest im Bereich der Badewanne - raumhoch fliesen. Evt. mit anderen Fliesen (sieht dann halt blöd aus), aber auf eine Art und Weise, dass die Dusche zu benutzen ist. Im Hocken duschen... Ist das zumutbar? Ich schätze, hier käme es auf den Richter an. Der eine würde so entscheiden, ein anderer anders... Sprich mit deinem Vermieter, vielleicht findet ihr eine einvernehmliche Lösung. DER kauft die Fliesen und DU machst sie dran.

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    Antwort von Det1965 Det1965

    Ich würde hier sagen, dass du der Verursacher bist. Ich denke, dass Baden oder Duschen im Sitzen in Deutschland keine Beeinträchtigung der Lebensqualität ist!

    Lass dich überraschen, was der Vermieter sagt.

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    Antwort von hell11 hell11

    Da hast die Whg. mit Badewanne gmietet, wenn du nun lieber im Stehen duscht, dann mußt du den Bereich über den Fließen Wasserdicht machen und nicht einfach auf die Tapeten duschen und wenn es dann kaputt ist, dann soll der VM das richten. Ich kann verstehen, dass immer mehr Vermieter bei solchen Mietern lieber ihre Whg. leerstehen lassen

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    Antwort von Yorgos Yorgos

    Innen liegende Bäder sind diesbezüglich immer problematisch. Daher macht dein Vorschlag Sinn. Ich würde aber an Deiner Stelle vorher kontrollieren, ob das Gitter vor dem Abluftschacht nicht total verflust ist. Das mindert die Effizienz der sog. Berliner, Dortmunder oder Kölner Lüftung erheblich.

    Versuch Deinem Vermieter das Ganze als seine Idee zu verkaufen. Schliesslich dient das Ganze ja dem Schutz seines Eigentums und Bauchpinseln hilft!

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    Antwort von Jewiberg Jewiberg

    Naja, ich wills mal so sagen, ihr habt offenbar den Schaden verursacht, durch unsachgemäße Nutzung. Letzlich habt Ihr die Tapete permanent mit Wasser nassgemacht. Das könnte für euch teuer werden, zumal das ja wohl Vorsatz war. Als Vermieter würde ich euch die Kosten in Rechnung stellen.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Kann ich das Fliesen beantragen?

    Klar. Der Vermieter muss diesem Antrag nur nicht statt geben.

    kann er eine Mieterhöhung veranlassen?

    Nicht, wenn nur ein Schaden repariert wird, den Du nicht zu verantworten hast bzw. der unausweichlich war.

    Eine so genannte Modernisierungs-Mieterhöhung kann der Vermieter allerdings bei baulichen Veränderungen dannn verlangen, wenn diese Modernisierung den Wohnwert erhöht, was bei einer Komplettverfliesung eventuell vorläge.

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    Antwort von Benadino Benadino

    Das Bad wurde noch nie seit 15-20 Jahren renoviert. Die Fliesen sind nicht mehr hübsch (aber heil).

    sie sind heil! und du hast die Wohnung auch so übernommen. Dein Vermieter "MUSS" nicht aber kann.

    Versuche es lieber auf die nette Tour! Und "ja" das wird sich ( sonst wäre er ein dummer Vermieter) auf die Miete auswirken.

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    Antwort von dollgar dollgar

    du kannst nichts verlangen, eher der vermieter

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