Hallo.
Wir sind kürzlich aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Soweit ist alles i.O., aber der Vermieter mängelt das Badezimmer an. Das Bad -(Boden und Wände)- ist komplett gefliest, die Decke hat komplett Panele. Wir haben mehrfach erwähnt, dass nach dem Duschen oder während dem Baden die Wände feucht anlaufen, auch an den Fenstern hat sich dadurch Feuchtigkeit abgesetzt. Es wurde ordentlich geheizt und selbstverständlich auch gelüftet. Die nassen Fenster habe ich stellenweise nach dem Baden trocken gewischt...
Aber mit den Jahren haben sich hier und da auf den Silikonfugen kleine schwarze Pünktchen abgesetzt. Nun meint der Vermieter wir hätten eben nicht genügend gelüftet. Nun kann man ja im Winter nicht stundenlang das Fenster öffnen, mehrfaches Stoßlüften sollte genügen. Darf der Vermieter hier Schadensersatz verlangen?
Noch ein Beispiel, für seine Pingelichkeit: Beim Einzug haben wir auf der Toilette eine alten, weißen, schon leicht vergilbten Toilettendeckel gehabt. Diesen haben wir selbstverständlich durch eine neuen eigenen Deckel ersetzt. Beim Auszug haben wir den vorgefundenen Deckel (hatten wir im Keller aufbewahrt) wieder anmontiert - auch hier meint er, der Deckel sei nicht in diesem Zustand gewesen ;-)
Sind wir dem Vermieter gegenüber nun zu Ersatz verpflichtet?
Danke für jede Antwort.
Diese Frage teilen