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Badezimmer kann nicht atmen...

Frage von CaFee CaFee

Hallo.

Wir sind kürzlich aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Soweit ist alles i.O., aber der Vermieter mängelt das Badezimmer an. Das Bad -(Boden und Wände)- ist komplett gefliest, die Decke hat komplett Panele. Wir haben mehrfach erwähnt, dass nach dem Duschen oder während dem Baden die Wände feucht anlaufen, auch an den Fenstern hat sich dadurch Feuchtigkeit abgesetzt. Es wurde ordentlich geheizt und selbstverständlich auch gelüftet. Die nassen Fenster habe ich stellenweise nach dem Baden trocken gewischt...

Aber mit den Jahren haben sich hier und da auf den Silikonfugen kleine schwarze Pünktchen abgesetzt. Nun meint der Vermieter wir hätten eben nicht genügend gelüftet. Nun kann man ja im Winter nicht stundenlang das Fenster öffnen, mehrfaches Stoßlüften sollte genügen. Darf der Vermieter hier Schadensersatz verlangen?

Noch ein Beispiel, für seine Pingelichkeit: Beim Einzug haben wir auf der Toilette eine alten, weißen, schon leicht vergilbten Toilettendeckel gehabt. Diesen haben wir selbstverständlich durch eine neuen eigenen Deckel ersetzt. Beim Auszug haben wir den vorgefundenen Deckel (hatten wir im Keller aufbewahrt) wieder anmontiert - auch hier meint er, der Deckel sei nicht in diesem Zustand gewesen ;-)

Sind wir dem Vermieter gegenüber nun zu Ersatz verpflichtet?

Danke für jede Antwort.

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Antworten (8)

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    Antwort von romar1581 romar1581

    Leider kommen Vermieter immer wieder gerne mit dem unsachlichen Argument des "Heizenlüftenheizenlüften". Schuld ist nicht das mangelnde Lüften, sondern die baulich vorhandene Kältebrücke, die zu Kondenswasser (und deshalb Schimmel) führt. Die hat aber der Vermieter zu verantworten.

    Die Rechtsprechung neigt neuerdings auch zu dieser Sicht.

    Zum Klodeckelproblem: Eine gewisse Abnutzung muss der Vermieter sogar in Kauf nehmen. Das liegt in der Natur des Vermietens, dass sich die Mietsache durch Gebrauch abnutzt. Er hat über Jahre eine fürstliche Miete kassiert. davon muss er im Zweifel Rücklagen bilden.

    In eurem Falle ist das was er hier unterstellt sogar grob unbillig.

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    Antwort von Laoghaire Laoghaire

    Silikonfugen sind Wartungsfugen und müssen normalerweise alle 3 Jahre vom Vermieter(!) gewechselt werden. Das sagte mir mein Anwalt vom DMB. Der Vermieter kam mit den gleichen Argumenten, von wegen nicht gelüftet. Sachen wie der Toilettendeckel sind Gebrauchsgegenstände und unterliegen daher gewisser Abnutzungen. Müssen also nicht wie neu aussehen, auch wenn er das gerne hätte.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Die Monmatage des alten Deckels reicht. Die Schimmelspuren entfernt man mit einem chlorhaltigen Mittel.

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    Antwort von Maniac1984 Maniac1984

    Wenn du den Vermieter rechtzeitig (!) auf diese Mängel aufmerksam gemacht hast, kann er euch nix anhaben. wichtig ist hier, dass du entsprechende Schreiben, e Mails oder Zeugen von mündlichen Gesprächen vorweisen kannst.

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    Antwort von carlygula carlygula
    1. bin kein Anwalt, nur zur Klarheit. Schadenersatz scheint mir aber sehr abwegig.

    2. Du musst es nicht machen, aber falls Du nett sein willst: Silikonfugen mit Schimmelpunkten einfach mit Schimmel-Ex abwischen. Wenn's tiefer geht, Fuge rauskratzen und neu verfugen. Mit Spüli abziehen, fertig. Ist keine Hexerei.

    3. Was er meint, ist nur dann relevant, wenn er es beweisen kann. Dazu braucht er ein Übergabeprotokoll, welches von den Parteien bei Einzug unterschrieben wurde. Alles andere ist unwichtig.

    4. Er ist einfach nur gierig.

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Bei mir hatten sich auch dunkle Pünktchen in den Silikonfugen abgesetzt. Ich habe sie erfolgreich mit Antischimmelspray wegbekommen.

    Den Toilettendeckel kann er nicht beanstanden. Selbst wenn er in einem schlechteren Zustand als früher wäre, wären das Gebrauchsspuren.

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    Antwort von bonasera bonasera

    so wie es aussieht möchte er gerne Eure Kaution behalten und sucht nach Ungereimtheiten. So einen Blödmann hatte ich auchj mal und bekam meine 2000 DM damals nicht zurück. Am besten beim Mieterschutzbund erkundigen oder der Verbraucherschutz macht das glaube ich auch.

    Und vor allen Dingen bei der neuen Wohnung Fotos machen...wenn Ihr einzieht und Mängel feststellt.

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    Antwort von newcomer newcomer

    es gibt für das Problem nasse Fenster eine relativ einfache Lösung. Bin im Moment dabei, die Komponenten zusammenzustellen und erste Versuche zu unternehmen. Frage mich wiso da nicht schon andere darauf gekommen sind. Sobald der Prototyp fertig ist, belommt ihr bescheid.

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