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Baden/duschen nur nach bestimmten zeiten

Frage von Thobra38 Thobra38

Stimmt es eigentlich noch das man nur an bestimmten zeiten duchen bzw baden darf,,,meine letzte info war das man ab 22-00 es nicht mehr darf,,,wenn es die nachbarn ,wegen des wasserlaufens stören könnte..

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Antworten (12)

  • 4
    Antwort von CrystalixXx CrystalixXx

    Nein. Körperhygiene darf nicht verboten werden. Allerdings wird in dieser Zeit eine Beschränkung auf 30 Minuten festgelegt. Alles weitere wird als Ruhestörung gewertet (falls es wirklich so laut sein sollte).

    Anmerkung: Sollte im Mietvertrag etwas gegenteiliges stehen (also dass es verboten wird), dann ist dieser Absatz unwirksam.

  • 3
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Neee - das fehlte noch. Wenn ich nachts um 2 Uhr vom Kellnern komme, dann habe ich ein Recht zu duschen - und das hat jeder - egal um welche Uhrzeit. Schließlich gibt es Leute mit allen möglichen Schichten - das wäre ein Witz;-)

    Kommentar von Pilzpower PilzpowerPilzpower

    Irrtum: siehe mein Link hierzu

    (Es gäbe schließlich noch andere Möglichkeiten der Körperpflege wie zum Besipiel das Waschen (Waschbecken) weitere Ausnahmen seien daher nicht notwendig, schrieb das Gericht im Urteil)

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Das mögen ja vereinzelte Urteile sein - kann es ja geben - aber allgemein ist es unüblich. Das wäre ein Verstoß gegen die Grundrechte - oder gibt es auch Urteile wegen WC-Abdrücken`? So weit kommt das noch.

    Kommentar von carleone carleonecarleone

    Klar, Anno Domini.

    Lebst wohl noch im Mittelalter?

    Kommentar von Mandek MandekMandek

    Ne, du irrst. Zittierst alte Urteile und ignorierst die Hälfte deiner eigenen Quelle, wo steht, daß es da gegenteilige Urteile gab/gibt.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Waschbecken - na Bravo - wie lang soll ich denn das Wasser laufen lassen, bis ich an jeder Körperstelle mich eingeseift habe? Das ist doch wohl noch viel schlimmer - als eben kurz für max. 5 Minuten zu duschen.

  • 2
    Antwort von Mandek Mandek

    Du kannst zu jeder Zeit duschen/Baden. Allerdings darf es nach 22 Uhr nur kurz und möglichst leise sein.

    Als Schichtarbeiter, oder Arbeiter in der Gastronomie wäre es auch sehr schlecht, wenn man nicht nach der Arbeit duschen dürfte. Die arme Ehefrau / der arme Ehemann :-)

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Oder die armen Bäcker - die stinken dann die Backstube voll, wenn sie vor ihrer 3-Uhr-Schicht nicht duschen dürften;-)))

    Kommentar von Mandek MandekMandek

    Andersrum: Der Schlosser, der mit Schmier nach Hause kommt um 2 Uhr. Mit einem Waschlappen bekommt der sich nicht sauber.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Genau - der ist noch ein ärmerer Tropf - fürwahr

  • 2
    Antwort von Laredo Laredo

    Du kannst baden und duschen wann du willst, es darf allerdings nach 22:00 Uhr keinen ruhestörenden Lärm verursachen.

  • 2
    Antwort von freejack75 freejack75

    kurz Duschen darf man zu jeder Zeit.

    Kommentar von Pilzpower PilzpowerPilzpower

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    doch

  • 2
    Antwort von Rathalos123 Rathalos123

    Du darfst duschen/baden wann du willst, das sind deine Grundrechte.

    Kommentar von Pilzpower PilzpowerPilzpower

    unfug

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    nein ist kein Unfug

    Kommentar von carleone carleonecarleone

    Statt unfug sage ich Dir besser: Dummfug

    Kommentar von Rathalos123 Rathalos123Rathalos123

    Humbug

  • 2
    Antwort von Semilocon Semilocon

    Nein, niemand kann dir das vorschreiben.

    Kommentar von Pilzpower PilzpowerPilzpower

    aber Hallo!

  • 1
    Antwort von Pilzpower Pilzpower

    Ein Bade- und Duschverbot für die Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr in der Hausordnung ist auch ohne einer Regelung für Ausnahmefälle wirksam. Es gäbe schließlich noch andere Möglichkeiten der Körperpflege wie zum Besipiel das Waschen (Waschbecken) weitere Ausnahmen seien daher nicht notwendig, schrieb das Gericht im Urteil. BayObLG München, Beschluß vom 21. Februar 1991, Az: BReg 2 Z 7/91, NJW-RR 1991, 912. In dem Fall handelte es sich um den Streit zwischen mehreren Eigentümern einer WEG, die eine Hausordnung mit diesem Inhalt erlassen hatten. Der Betroffene Eigentümer darf nun nicht mehr nach 23:00 Uhr Duschen oder Baden.

    Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/baden.htm

    Kommentar von CrystalixXx CrystalixXxCrystalixXx

    Von 1991. Ist dies noch immer aktuell oder durch neue Hygienerichtlinien veraltet?

    Immerhin ist bei der Quelle auch die von mir genannte Grenze von 30 Minuten zumutbar, auch nach 23 Uhr.

    Kommentar von Mandek MandekMandek

    Einzelnes Urteil, da gibt es andere die das Gegenteil sagen (steht sogar auf der von dir verlinkten Seite). Und so ein Urteil würde ich als Schichtarbeiter aber anfechten. Schmier und Öl nur mit Waschlappen abmachen? Na dann viel Spaß.

    Kommentar von carleone carleonecarleone

    Erzähl nicht solchen Nonsens und hole keine über 20 Jahre alten Urteile hervor, die längst überholt sind.

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    In deiner Wohnung kannst du duschen und baden wann du willst !

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    so isses!!!

  • 0
    Antwort von Bobsie Bobsie

    Das kommt darauf an, wo Du wohnst und wie laut die Wassergeräusche in der Nachbarwohnug zu hören sind. Es kann da schon Stress vom Nachbarn über den Vermieter geben und ich denke, dass man nachts um 2.00 Uhr nicht stundenlang Duschen muss.

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    Antwort von AnnIndie AnnIndie

    In manchen Mietverträgen gibt es vereinbarungen bis wann man duschen darf etc.

    Kommentar von Pilzpower PilzpowerPilzpower

    die sind aber nicht immer gültig

  • 0
    Antwort von abc16 abc16

    ich denke nicht das man das hören kann

    aber wenn man es hören könnte könnten sie ab 22:00 gegen dich klagen

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Bullshit

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Bullshit - dann kann man ebenso gut bei hellhörigen Häusern den Leuten das Schnarchen, Sex, Husten, Pipi machen und etc. verbieten. Und auch Kindergeschreie - das hört man NOCH deutlicher als Wasser

    Kommentar von Schpeidermann SchpeidermannSchpeidermann

    Bullshit

    Kommentar von Pilzpower PilzpowerPilzpower

    Da liegst Du aber daneben

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Tja - wenn Du dieser Ansicht bist - dann halte Du Dich doch an veralteten Müll

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