Stimmt es eigentlich noch das man nur an bestimmten zeiten duchen bzw baden darf,,,meine letzte info war das man ab 22-00 es nicht mehr darf,,,wenn es die nachbarn ,wegen des wasserlaufens stören könnte..
Antworten (12)
-
4Antwort von
CrystalixXxCrystalixXx
Nein. Körperhygiene darf nicht verboten werden. Allerdings wird in dieser Zeit eine Beschränkung auf 30 Minuten festgelegt. Alles weitere wird als Ruhestörung gewertet (falls es wirklich so laut sein sollte).
Anmerkung: Sollte im Mietvertrag etwas gegenteiliges stehen (also dass es verboten wird), dann ist dieser Absatz unwirksam.
-
3Antwort von
PanikgirlPanikgirl
Neee - das fehlte noch. Wenn ich nachts um 2 Uhr vom Kellnern komme, dann habe ich ein Recht zu duschen - und das hat jeder - egal um welche Uhrzeit. Schließlich gibt es Leute mit allen möglichen Schichten - das wäre ein Witz;-)
-
2Antwort von
MandekMandek
Du kannst zu jeder Zeit duschen/Baden. Allerdings darf es nach 22 Uhr nur kurz und möglichst leise sein.
Als Schichtarbeiter, oder Arbeiter in der Gastronomie wäre es auch sehr schlecht, wenn man nicht nach der Arbeit duschen dürfte. Die arme Ehefrau / der arme Ehemann :-)
Kommentar von
PanikgirlPanikgirl Oder die armen Bäcker - die stinken dann die Backstube voll, wenn sie vor ihrer 3-Uhr-Schicht nicht duschen dürften;-)))
Kommentar von
MandekMandek Andersrum: Der Schlosser, der mit Schmier nach Hause kommt um 2 Uhr. Mit einem Waschlappen bekommt der sich nicht sauber.
Kommentar von
PanikgirlPanikgirl Genau - der ist noch ein ärmerer Tropf - fürwahr
-
-
2Antwort von
LaredoLaredo
Du kannst baden und duschen wann du willst, es darf allerdings nach 22:00 Uhr keinen ruhestörenden Lärm verursachen.
-
2Antwort von
freejack75freejack75
kurz Duschen darf man zu jeder Zeit.
Kommentar von
PilzpowerPilzpower nö
Kommentar von
PanikgirlPanikgirl doch
-
2Antwort von
Rathalos123Rathalos123
Du darfst duschen/baden wann du willst, das sind deine Grundrechte.
Kommentar von
PilzpowerPilzpower unfug
Kommentar von
PanikgirlPanikgirl nein ist kein Unfug
Kommentar von
carleonecarleone Statt unfug sage ich Dir besser: Dummfug
Kommentar von
Rathalos123Rathalos123 Humbug
-
2Antwort von
SemiloconSemilocon
Nein, niemand kann dir das vorschreiben.
Kommentar von
PilzpowerPilzpower aber Hallo!
-
-
1Antwort von
PilzpowerPilzpower
Ein Bade- und Duschverbot für die Zeit von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr in der Hausordnung ist auch ohne einer Regelung für Ausnahmefälle wirksam. Es gäbe schließlich noch andere Möglichkeiten der Körperpflege wie zum Besipiel das Waschen (Waschbecken) weitere Ausnahmen seien daher nicht notwendig, schrieb das Gericht im Urteil. BayObLG München, Beschluß vom 21. Februar 1991, Az: BReg 2 Z 7/91, NJW-RR 1991, 912. In dem Fall handelte es sich um den Streit zwischen mehreren Eigentümern einer WEG, die eine Hausordnung mit diesem Inhalt erlassen hatten. Der Betroffene Eigentümer darf nun nicht mehr nach 23:00 Uhr Duschen oder Baden.
Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/baden.htm
Kommentar von
CrystalixXxCrystalixXx Von 1991. Ist dies noch immer aktuell oder durch neue Hygienerichtlinien veraltet?
Immerhin ist bei der Quelle auch die von mir genannte Grenze von 30 Minuten zumutbar, auch nach 23 Uhr.
Kommentar von
MandekMandek Einzelnes Urteil, da gibt es andere die das Gegenteil sagen (steht sogar auf der von dir verlinkten Seite). Und so ein Urteil würde ich als Schichtarbeiter aber anfechten. Schmier und Öl nur mit Waschlappen abmachen? Na dann viel Spaß.
Kommentar von
carleonecarleone Erzähl nicht solchen Nonsens und hole keine über 20 Jahre alten Urteile hervor, die längst überholt sind.
-
1Antwort von
WelfensammlerWelfensammler
In deiner Wohnung kannst du duschen und baden wann du willst !
Kommentar von
PanikgirlPanikgirl so isses!!!
-
0Antwort von
BobsieBobsie
Das kommt darauf an, wo Du wohnst und wie laut die Wassergeräusche in der Nachbarwohnug zu hören sind. Es kann da schon Stress vom Nachbarn über den Vermieter geben und ich denke, dass man nachts um 2.00 Uhr nicht stundenlang Duschen muss.
-
0Antwort von
AnnIndieAnnIndie
In manchen Mietverträgen gibt es vereinbarungen bis wann man duschen darf etc.
Kommentar von
PilzpowerPilzpower die sind aber nicht immer gültig
-
0Antwort von
abc16abc16
ich denke nicht das man das hören kann
aber wenn man es hören könnte könnten sie ab 22:00 gegen dich klagen
Kommentar von
PanikgirlPanikgirl Bullshit
Kommentar von
PanikgirlPanikgirl Bullshit - dann kann man ebenso gut bei hellhörigen Häusern den Leuten das Schnarchen, Sex, Husten, Pipi machen und etc. verbieten. Und auch Kindergeschreie - das hört man NOCH deutlicher als Wasser
Kommentar von
SchpeidermannSchpeidermann Bullshit
Kommentar von
PilzpowerPilzpower Da liegst Du aber daneben
Kommentar von
PanikgirlPanikgirl Tja - wenn Du dieser Ansicht bist - dann halte Du Dich doch an veralteten Müll
Irrtum: siehe mein Link hierzu
(Es gäbe schließlich noch andere Möglichkeiten der Körperpflege wie zum Besipiel das Waschen (Waschbecken) weitere Ausnahmen seien daher nicht notwendig, schrieb das Gericht im Urteil)
Das mögen ja vereinzelte Urteile sein - kann es ja geben - aber allgemein ist es unüblich. Das wäre ein Verstoß gegen die Grundrechte - oder gibt es auch Urteile wegen WC-Abdrücken`? So weit kommt das noch.
Klar, Anno Domini.
Lebst wohl noch im Mittelalter?
Ne, du irrst. Zittierst alte Urteile und ignorierst die Hälfte deiner eigenen Quelle, wo steht, daß es da gegenteilige Urteile gab/gibt.
Waschbecken - na Bravo - wie lang soll ich denn das Wasser laufen lassen, bis ich an jeder Körperstelle mich eingeseift habe? Das ist doch wohl noch viel schlimmer - als eben kurz für max. 5 Minuten zu duschen.