Ein Mieter in einer Einliegerwohnung zahlt eine komplette Warm-Miete (also inkl. Strom, Wasser, Heizung usw.) Eine Nebenkostenabrechnung wird nicht erstellt (wurde aber auch vertraglich so vereinbart). Jetzt hat der Mieter ein Bad genommen. Der Vermieter bekam dies mit und sagte, Baden ist Wasserverschwendung. Dazu muss gesagt werden, er selbst hat auch eine Badewanne (unklar, wie oft er sie nutzt) und fürn Sommer einen Swimmingpool. Darf der Vermieter das Baden verbieten oder beschränken?
Antworten (5)
-
0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
schallerbschallerb
Nein das darf er nicht. Es ist völlig irrelevant was ihr im Mietvertrag vereinbart habt.
-
0Antwort von
petebepetebe
Der Gebrauch einer Badewanne gehört zu den üblichen Gebrauchsgewohnheiten einer Mietwohnung. Dementsprechend kann er nicht verboten werden. Im Gegenteil: Wäre die Badewanne z.B. reparaturbedürftig oder müßte ausgewechselt werden, wäre der Vermieter sogar verpflichtet, dies auf seine Kosten zu tun, andernfalls hätte der Mieter das Recht auf Mietminderung wegen nicht möglicher Benutzung.
-
-
0Antwort von
SuchenameSuchename
nä nix da kann dir keiner verbieten ich würde schon aus dem grund weil der vermieter sag darsfte net strom und wasser permanent laufen lassen
Diese Frage
Diese Frage teilen