Ich bin im September in einer EG Wgh. gezogen, dort war bei Einzug, die Badamatur nicht korrekt angeschlossen, d.h. wo Warmwasserhahn sein sollte ist kalt gewesen, also genau umgekehrt angeschlossen, außerdem war kein Wasserdruck da, zu dem Tag des Einzuges war meine Vermieterin nicht erreichbar, also konnte nicht geduscht werden zum Wochenende. Ich rief die Heizungsfirma an, die die neue Heizungsanlage angeschlossen hatte. Jetzt soll ich die Rechnung bezahlen, nur weil meine Vermieterin nicht erreichbar war. Zu alledem geibt es jetzt Probleme mit der Heizungsanlage, dort sinkt der Druck ständig. Die Firma erpresst mich damit, das ich die Rechnung nicht bezahlt habe und kommt deswegen auch nicht vorbei, es handelt sich um eine Gasheizung. Ich bin doch nicht für die Rechnung zuständig, ist doch Vermietersache, das die Amaturen richtig angeschlossen sind oder wie seht ihr das?
Badamaturen bei Einzug!?
Antworten (10)
-
3Antwort von
TimmerhornTimmerhorn
Sicherlich ist es wohl richtig, dass solche Reparaturen durch die Vermieterin gezahlt werden müssten. Vorgehensweise (und ich denke nicht nur Du als Mieter hatte keinen Wasserdruck) ist es die Vermieterin zu kontaktieren, da diese mit Sicherheit ihre Handwerksfirmen hat. Du hättest es nachdem Du sie nicht erreicht hast übers Wochenende dieses eben abwarten müssen, bzw. wenn vorhanden den Hausmeister benachrichtigen müssen. Durch Deinen Anruf bei der Heizungsfirma hast Du einen Auftrag erteilt und nicht Deine Vermieterin, somit kommst Du um die Zahlung der Rechnung nicht herum. Versuche auf dem Kulanzweg eine Einigung mit Deiner Vermieterin. Des weiteren...wenn die Heizungsanlage immer noch nicht in Ordnung ist benachrichtige die Vermieterin zur Beseitigung des Mangels und zwar nicht nur telefonisch sondern auch schriftlich. Sicherlich ist es nicht Deine Sache falsch angeschlossene Dinge instand zu setzen...aber Du musst dem Vermieter auch eine Frist setzen zur Beseitigung und nicht Aufträge an Firmen zur Beseitigung erteilen.
-
2Antwort von
jamaga1jamaga1
Wer die Firma beauftragt, muss die Rechnung auch erst einmal zahlen. Das Geld musst Du Dir von der Vermieterin wiederholen. Sprich doch jetzt mal mit ihr.
Kommentar von
dreamy0402 ich hab schon mit ihr gesprochen, sie fand nicht gut, das ein Handwerker bestellt wurde, aber nach EInzug will man ja nun mal duschen...
Kommentar von
jamaga1jamaga1 Dann wirst Du es bezahlen müssen, hilft alles nichts. In Zukunft den Vermieter informieren, so dass er die Firma beauftragt. Macht er das nicht: Mietminderung!
-
1Antwort von
guterwolfguterwolf
weswegen hast du denn eigentlich angerufen? Weil kein Wasserdruck da war oder weil die Armatur falsch angeschlossen ist? Und was hat die Firma gemacht?
-
-
1Antwort von
DekolDekol
du hättest der Vermieterin eine angemessene Frist zur Erledigung einräumen müssen, wer direkt selber eine Firma beauftragt, muss in der Regel auch zahlen. Ein Wochenende ohne duschen dürfte rechtlich nicht so eingestuft werden, dass du selber eine Firma hättest beauftragen dürfen. Wegen der aktuellen Heizungssache soll die Vermieterin die Firma beauftragen - hier am besten schriftlich eine Aufforderung an die Vermieterin mit Fristsetzung - wenn sich die Firma dann weigert, ist es Sache der Vermieterin, ggf. eine andere Firma zu beauftragen, in dem Schreiben würde ich auch direkt mit Mietkürzung drohen.
-
1Antwort von
Rapha123Rapha123
Das ist richtig, dass das Vermietersache ist, aber der Vermieter hat auch das Recht, das selbst zu erledigen. Ich würde dir also in deinem Fall raten, mit dem Vermieter bei einem Tee drüber zu sprechen und eine Einigung zu finden. Du hast nur absolut nichts davon, wenn du dich mit den Vermietern schon beim Einzug verstreitest.
Aus dem deutschen Mietrecht geht hervor, dass du grundsätzlich Reparaturen auf Kosten des vermieters veranlassen kannst, sofern du ihn vorher darüber informiert hast. Wurde er nicht informiert, bleibst du auf den Kosten sitzen. Bei dir ist es weder das eine noch das andere, eher eine Auslegungssache und ich tendiere eher dazu, dass die Vermieter nicht benachrichtigt wurden. Sicher bist du, wenn die Vermieter eine Woche vorher schriftlich bescheid bekommen haben. Das ging in deinem Fall ja nicht. Wenn etwas dringendes vorliegt wie Rohrbruch, kannst du Handwerker beauftragen, ohne den Vermieter vorher anzurufen. Aber ob jetzt fehlender Wasserdruck dringend ist, weiß ich nicht.. Wie gesagt, am besten du kannst dich mit dem Vermieter irgendwie einigen.
Kommentar von
dreamy0402 der Vermieter war verreist
-
1Antwort von
DollyPondDollyPond
grundsätzlich hast du recht. normalerweise muss du aber vor solchen reparaturen den vermieter informieren und er besorgt dann den handwerker. in notfällen und wenn der vermieter nicht erreichbar ist, darfst du trotzdem einen handwerker bestellen.
du könntest der vermieterin einen brief schreiben, und ihr freundlich mitteilen, dass du die rechnung übernimmst und sie dann aber von der nächten miete abziehst falls sie dir den betrag nicht zurück überweisen will.
um auf nummer sicher zu gehen, kannst du dich auch noch beim mieterbund informieren. vielleicht ist eine mitgliedschaft für dich sowieso sinnvoll, mit der vermieterin könntest du noch öfter probleme haben. viel erfolg!
Kommentar von
dreamy0402 ja stimmt die Probleme hab ich schon, mit dieser Heizungsfirma und ihr, es geht immer nur ums bezahlen..an Mieterbund hab ich auch schon mal gedacht, es war ja alles total blöd, das sie nicht erreichbar war, aber mir alles in die Schuhe zu schieben ist echt heftig
Kommentar von
DollyPondDollyPond wir haben mit unserem vermieter die vereinbarung, dass wir seine handwerker selbst anrufen können. vielleicht kommt das für dich auch in frage. bevor es nun einen riesenstreit gibt, klär das doch nett mit ihr (falls möglich). du könntest so argumentieren, dass du die reparatur als sehr dringlich empfunden hast und du sie leider nicht erreichen konntest und dass du dir sicher warst, es wäre kein problem, da es sich ja um einen ihr bekannten mangel gehandelt hat und das auch "ihre" handwerker waren und du es aus deiner alten wohnung so kennst und nicht dachtest, dass es ein problem werden könnte.
komm ihr ruhig entgegen und sei nett, dann habt ihr einen besseren start. wer weiß, was sie vorher für mieter hatte. trotzdem bist du im recht. meiner meinung nach hätte das bad schon bei der übergabe einwandfrei sein müssen.
-
-
0Antwort von
Dackelmann888Dackelmann888
Das denke ich auch.Den Vermieter anspechenund den Fall schildern.Außerdem fordere vom Vermieter ein ordentliche Heizung,die muß in Ordnung gebrachtn werden,auch das ist Sache des Vermieters.
-
0
Du brauchtest doch nur kalt für warm und warm für kalt aufdrehen, konntest also duschen (nehme ich nach deiner Schilderung an). Da hättest du abwarten müssen, es lag kein Notfall vor. Die Vermieterin darf nun verlangen, dass du bezahlst. Was anderes wäre es, dass du nicht direkt beauftragt hast, sondern die Firma gebeten hast, die Vermieterin zu kontaktieren und erst danach quasi mit deren Auftrag zu reparieren. Auch ist anzunehmen, dass die ganze Sache eine Garantieangelegenheit ist und schon deshalb die Firma nichts berechnen dürfte, weder dir noch der Vermieterin. Gleiches dürfte für die Heizungsanlage gelten.
-
0Antwort von
XtraDryXtraDry
Grundsätzlich ist die Vermieterin dafür zuständig. Aber genau daher berechtigt Dich das auch nicht, selbst tätig zu werden, erst recht, wenn die Vermieterin mal einen Tag kurzfristig nicht erreichbar ist. Nal abgesehen davon sind vertauschte Wasserhähne kein Mangel, wenn man dies weiß...
Daher wirst Du das (als Lehrgeld) zahlen müssen...
ich habe doch die Firma meiner Vermieterin angerufen, die kennen sie persönlich und wollten sie anrufen, danach wenn sie erreicht wurde, alles erledigen
trotzdem hast du den Auftrag erteilt, die Rechtslage wurde in der Antwort völlig richtig beschrieben.