Hallo zusammen...
ich schreibe derzeit meine Abschlussarbeit und bin diesbezüglich etwas verunsichert. Die Arbeit befasst sich mit dem Status quo zur Umsetzung von Pflegestützpunkten nach § 92c SGB XI bezogen auf EIN Bundesland (Bln.). Meine Arbeit ist quasi so aufgebaut, dass ich im theoretischen Teil auf sämtliche allgemeine Grundlagen eingehen werde, sprich Hintergünde zur Einführung, gesetzliche Rahmenbedingungen (§§ 7a und 92c SGB XI), politischer Diskurs/kritische Anmerkungen zu den Pflegestützpunkten. Im nächsten Kapitel werden die für das Bundesland relevanten Grundlagen erörtert: soziodemografische Strukturdaten, sowie die für das Land individuellen rechtlichen Rahmenbedingungen - und genau hier liegt mein Problem: es gibt insgesamt 3 rechtliche Grundlagen, auf denen der Aufbau der Stützpunkte erfolgt. Allgemeinverfügung, Rahmenvertag und Pflegestützpunktvertrag. Mir geht es darum die Inhalte möglichst ausführlich darzulegen. Nur, ist es korrekt, einen großen Anteil der Vertragsinhalte sinngemäß zu zitieren? Ist das überhaupt zulässig? Die Arbeit wird unter anderem auch einen empirischen Anteil haben, in welchem durch Interviews herauszufinden ist, inwieweit die Entwicklung der Stützpunkte bereits vorangeschritten ist, wo Defizite und Entwicklungsmöglichkeiten bestehen und ob sozusagen den gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben entsprochen wird. DANKE!!
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