Das Prinzip ist folgendes: Beim endgültigen Scheitern in einem Hochschulstudiengang bist Du für alle Studiengänge im Geltungsbereich des deutschen Hochschulgesetzes gesperrt, die ein gleiches Grundstudium haben. Das war früher zwischen FH- und Unidiplomstudiengängen aus inhaltlichen Gründen in aller Regel nicht der Fall, kann aber jetzt bei Bachelorstudiengängen durchaus so sein. Läßt Du Dir etwas anrechnen vom Unistudium auf ein FH-Studium, hängt es von der Prüfungsordnung der aufnehmenden Hochschule ab, ob dann auch Fehlversuche (zwangsweise) mit angerechnet werden. Da die Novellierung der FH-Prüfungsordnungen (im Hinblick auf das neue Bachelor-/Master-System) bei den einzelnen Fachhochschulen unterschiedlich weit fortgeschritten ist, wirst Du zwar meistens im gleichen Bundesland gleiche Regelungen finden aber keinesfalls in allen Bundesländern die gleichen Regelungen. Es bleibt daher in so einem Fall nichts anderes übrig, als verschiedene Fachhochschulen zu fragen (am besten die Zentrale Studienberatung, die behandeln die Anfrage auf Wunsch auch vertraulich). Davon mal ganz abgesehen: Wenn ein spezielles Studium an der Uni "schief läuft", kann auch ein grundsätzliches Problem vorliegen und es macht dann wenig Sinn, einfach an der FH weiterzustudieren.
Danke für die Antwort, aber das war nur eine prophylaktische Frage... So weit ists bei mir (noch) nicht ;)