ich möchte gerne babysitten..zwischendurch mal...habe mir überlegt zettel im supermarkt aufzuhängen , da ich auf dem "normalen weg" noch nichts gefunden habe..mache ich mich damit strafbar?bzw wenn ich dann auch wirklich babysitte?
Antworten (7)
-
0Antwort von
sunnysven85 Solange du unter 400 Euro im Monat verdienst ist das okay. Nennt man geringfügig beschäftigt.
-
0Antwort von
SoundfrauSoundfrau
Du kannst eine gewisse Summe steuerfrei verdienen. Das würde theoretisch aber natürlich bedeuten, dass das Finanzamt erfahren muss, wieviel Du verdienst, damit es keine Schwarzarbeit ist.
Kenne aber niemanden, der jemals einen Babysitter-Job angegeben hätte - außer hauptamtlichen Babysittern/Tagesmüttern.Kommentar von
plzneunplzneun möchte das ja nur in meiner freizeit machen..ka so einmal oder zweimal die woche...
-
-
0Antwort von
sunshine520310 ja, häng ruhig einen Zettel auf. Musst aber erst im Supermarkt fragen, ob's ok ist, es sei denn, die hätten ein schwarzes Brett für sowas. Ich würde einfach meine Handynummer drauf schreiben. Strafbar machst Du Dich nicht. Wie willst Dich auch strafbar machen, wenn Du wirklich sitten willst. Höchstens Du hättest was aderes vor.
Kommentar von
plzneunplzneun ja meine ob das dann als schwarzarbeit zählt?damit macht man sich schließlich strafbar..
Kommentar von
plzneunplzneun ja meine ob das dann als schwarzarbeit zählt?damit macht man sich schließlich strafbar..
-
0Antwort von
kruemel70kruemel70
Die Antwort findest Du hier:
http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/jobsundmehr/job_aktuell/schwarzarbeit/gesetz...
-
0Antwort von
Rudi2009Rudi2009
Du darfst es nur keinem sagen. Quatsch, soweit ich weiß kannst du bis 400,-€ verdienen.
Kommentar von
plzneunplzneun wer kontrolliert das denn??haha das kann ja auch wieder nicht sein...dann muss ich mich doch in der knappschaft anmelden oder anmelden lassen...
-
jo bin ich auch der meinung