Muss ich während meiner Arbeitszeit den Sohn meines Arbeitsgebers bei der Arbeitsausführung mit mir rumschleppen?
Antworten (6)
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2Antwort von
EbbyBlackwoodEbbyBlackwood
Wenn es Dein Job ist, seinen Sohn zu betreuen - ja. Wenn nicht, dann nein!
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Das dürfte nicht zu deinen arbeitsvetraglichen Pflichten gehören.
Aber wie kommst du aus der Nummer raus? Weigerst du dich, hast du schlechte Karten.
Mein Tipp: Kümmere dich äußerst liebevoll und ausschließlich um das Kind und komme mit deiner Arbeit zu gar nichts. Wenn ihm das auffällt, sage, du musstest ständig aufpassen, konntest nie ans Telefon (wenn Kunden meckern), warst ständig in Sorge und hast rein nichts anders tun können.
Wetten, dass er sich jetzt einen schlechter bezahlten Babysitter sucht als dich damit weiter zu behelligen?
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1Antwort von
Hamster64Hamster64
Hallo, mit rumschleppen nein, aber immer in der Nähe arbeiten, dass du ihn im Blickfeld hast, sonst verletzt du deine Aufsichtspflicht. das ist Fakt! Mit herumschleppen würde ich sagen nein, denn wie willst du sonst deine Arbeit erledigen und die Verletzungsgefahr für den Kleinen wäre viel zu groß. Ich hatte meine Tochter früher in einem Laufstall, sie hat es sehr gut überlebt und ich hatte die Sicherheit das nichts passieren konnte. Kommt natürlich immer drauf an, was für Tätigkeiten du verrichtest, ich habe das immer nur dann gemacht, wenn ich zwischendurch immer wieder hin- und her rennen musste, war sicherer. Also überlege mal ob es solche Möglichkeiten für dich gibt und vor allem berede das vorher mit dem AG. Viel Glück!
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BlacknuklerBlacknukler
Sorry hatte meine Frage zu oberflächig vormuliert, Ich bin Schädlingsbekämpfer
der sohn meines Chefs hatte Ferien. Der Chef hat mir sein Sohn während der Arbeitszeit anvertraut weil er selber anderes zu tun hatte. Muss ich so was akzeptieren?
Danke für deine Antwort ,nein ich bin Schädlingsbekämpfer aber das ist fast das selbe