Eine Freundin von mir war in der 28 Woche Schwanger, bezieht zur Zeit Arbeitslosengeld II und hatte 1000€ Babyerstausstattung und 1000€ für Umstandsmode bekommen. Sie hatte damit alles schon gekauft, was sie für ihr kleines braucht, also ein komplett eingerichtetes Zimmer und schon ein paar Babyklamotten, Klamotten für sich musste sie auch schon holen. Nun ist ein großer Teil des Geldes weg. Leider hat sie vor einer Woche ihr kleines verloren und ist nun am Boden zerstört. Mittlerweile versucht sie wieder ein wenig in den Alltag zu finden, und fragt sich nun, wie ist das mit dem Geld, welches sie für das Kind bekommen hat? Muss sie das alles zurück zahlen? Oder wie ist das geregelt? Denn das meiste Geld ist ja schon ausgegeben, denn sie Ahnte ja nicht das sie ihr Kind verliert, nun hat sie zusätzlich noch Angst das sie all das Geld zurück zahlen muss und dadurch Schulden bekommt. Wäre nett wenn mir das jemand (am besten mit einem Beleg (Link) erläutert). Danke im Voraus für Antworten!
Babyerstausstattung und Umstandsmode bei Arbeitslosengeld II, muss diese Mutter alles zurück zahlen?
Antworten (5)
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EllwoodEllwood
Versuche Dein Glück mal dort:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
Da dürften sich Spezialisten Tummeln, die Dir eher weiterhelfen können als es hier der Fall ist. -
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QuickfingerQuickfinger
Wenn sie die Anschaffungen belegen kann, wird sie das Geld nicht zurückzahlen müssen. Sie wird es allerdings wohl auch nicht noch einmal bekommen, also sollte sie die Dinge aufbewahren.
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marsimomarsimo
hat sie während der schwangerschaft geraucht oder alkohol getrunken, oder sonst irgenetwas gemacht, was das kindeswohl beeinträchtigt hätte?
ansonsten muss sie das denen erklären, die sachen wird sie wohl nicht behalten dürfen. wichtig ist auch, dass sie die belege aufbewahrt
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KAI69KAI69
Ich würde in erster Linie beim Sachbearbeiter der ARGE nachfragen . Ich kann mir vorstellen das sie dort verständnis haben , wenn man eine ärztliche Bescheinigung vorlegt und sämtliche Belege für die neuen Babysachen . Wenn sie dann noch den Vater des Kindes und die Eltern von euch zur Kasse beten und da nichts zu holen ist .
Aber jetzt mal im ernst. Frag mal bei der Bürgerhilfe oder Verbraucher Zentrale oder so . Ich komm jetzt nicht drauf wie die heissen . Aber dir steht ein Anwalt zu den du nicht bezahlen musst . Irgendwo Kann man dir bestimmt helfen und an die richtige Stelle weiter leiten.
Ich meine natürlich deine " Freundin " und nicht dich.
mfg
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mizu20260mizu20260
....aber sie kann doch jeden Tag Üben und an einem neuen Baby arbeiten ? In diesem Sinne: Üben Üben Üben und schon ist kein Grund vorhanden, die Babyausstattung wegzuwerfen. - Beim zweiten Mal wird alles besser.
Kommentar von
SnowFlower20 Ja das ist schon wahr, nur kann sie dies noch nicht, sie will erst mal über ihr Sternenkind hinweg kommen, da es noch nicht lange her ist. Nun macht sie sich Sorgen das ihr das JC Probleme machen könnte...
Nein, sie hat sich sogar sehr geschont, also sie ist auf keinen Fall Schuld daran...