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Babyausstattung

Frage von daydreamer2 daydreamer2

Hallo

habe im november eine Babyerstausstattung beabtragt. Es war einer da der hat nachgesehen was wir brauchen,ABEr erst nach der geburt meines Sohnes. Jetzt haben wir einen Bescheid bekommen wo uns das nachgeburtliche geld zusteht in höhe von 155€ und nur 30€ für eine wickelkommode. Mir wurde aber durch diesen bescheid kein kinderwagen und kein babybett und das vorgeburtliche geld entzogen bzw.nicht zugesagt oder bewilligt. Wir mussten uns ein bett und kinderwagen ausleihen und das stand bei dem besuche der Arge schon da, da mein sohn bereits 1 monat auf der welt war. Ist das richtig so was die Arge gemacht hat?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von moon73 moon73

    Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und darlegen, daß Bett und kinderwagen nur geliehen worden sind und die Besitzer das Bett und den Kinderwagen wiederhaben wollen und das ihr dringen auf eigene Sachen angewiesen seit. Ansonsten wende dich doch mal an die Caritas oder Diakonie, dort kann man auch Geld für eine Babyerstausstattung beantragen und der Betrag ist meist wesentlich höher wie der von der ARGE. Ich finde diese Zustände unzumutbar für eine junge Familie mit Baby. LG Moon

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    Antwort von Nicole1402 Nicole1402

    die sagen dann aber auch gerne das die einen nachweis darüber haben möchten.. war bei uns so.. alte wohnung und da war ne küche drin, haben natürlich für die neue wohnung eine beantragt da wir die ja nicht mitnehmen konnten. Erst nach Nachweis des vermieters und jede menge hick hack haben wir das geld bekommen

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    Antwort von KinderKinder KinderKinder

    nicht richtig, hast du den beim besuch gesagt, das die sachen nicht dir gehören? wenn die das sehen und man nichts sagt, dann gehen die halt davon aus, dass das dein eigentum ist.

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