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Baby trotz Hartz 4

Frage von Alabama84 Alabama84

Hey ihr Lieben,

ich mache zur Zeit eine Weiterbildung und bin deswegen in Hartz 4 gerutscht! Nun bekommen wir ein Baby! Das Timing ist an und für sich super! Meine Weiterbildung ist genau dann beendet wenn ich in den Mutterschutz gehe, so kann ich nach dem Elternjahr gleich wieder durchstarten ohne Lücken! Meine Sorge gild jetzt nur den Finanzen in dieser Zeit bis ich wieder arbeiten gehe! Mein Freund arbeitet voll, aber der Verdienst lässt zu wünschen übrig. Und wenn das Baby da ist, wollen wir natürlich auch zusammen ziehen! Welche finanziellen Mittel werden mir denn geboten??? Kennt sich da jemand gut aus? Oder muss mein Freund von seinen paar Kröten alles bezahlen? Wäre schön wenn ihr mir weiter helfen könnt!

danke im Voraus!

P.S. AUF DUMME SPRÜCHE KÖNNEN WIR GERNE VERZICHTEN!!!!!!!!!

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Antworten (11)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Ist er der Vater des Kindes und zieht ihr zusammen, dann seid ihr qua Gesetz eine Bedarfsgemeinschasft.
    In diesem Fall gesteht euch der Staat einen Bedarf in Höhe der RL (2 x 323 Erw + 215 Ki) sowie der Kosten der Unterkunft zu (kommunal extrem unterschiedlich).
    Du selbst hast Anspruch noch auf Elterngeld, wovon 300 EUR bzw. 150 EUR anrechnungsfrei auf euren H4-Bedarf sind.
    Kindergeld ist ein durchlaufender Posten, der voll angerechnet wird.
    Deine Freund hat auf sein Erwerbseinkommen einen Freibetrag nach §§ 11, 30 SGB II; mit Kind bei 1500 EUR brutto in Höhe von 310 EUR (mindestens).
    Das heißt, wenn ihr zusammen lebtet, würdet ihr dann mindestens 610 EUR über dem gesetzlich definierten Existenzminimum liegen.
    Du selbst hast im H4-Bezug einen Mehrbedarf ab 12 SSW, sowie Anspruch auf diverse Zuschüsse zu Babykleidung, Kinderzimmererstausstattung, usw.. Höhe dieser Leistungen und Vergabeprocedere sind jedoch kommunal ebenfalls unterschiedlich geregelt, sodass du vor Ort nachfragen musst.

    Kommentar von eurofuchs2 eurofuchs2eurofuchs2

    sachlich, souverän, korrekt. So kennt man Deine Antworten. DH

  • 5
    Antwort von MutterBeimer79 MutterBeimer79

    erstmal habt ihr zusätlich 300 Euro Erziehungsgeld. und 184 Euro Kindergeld

    könnt noch Kindergeldzuschuß beantragen..

    Oder auch Wohngeld ....

    versucht das erstmal als von harz weiter zu leben..

    Baby Erstausstattung vom Gesundheitsamt, die haben da nen Topf bei der Schwangerenberatung

    Kommentar von K1985 K1985K1985

    Was ist denn Erziehungsgeld?!

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Elterngeld - früher war es Erziehungsgeld.

    Kommentar von K1985 K1985K1985

    Achso, naja, ich leb halt in der Gegenwart.

    Kommentar von MutterBeimer79 MutterBeimer79MutterBeimer79

    vor nicht allzuknapper Zeit hieß es nocht Erziehungsgeld!!... da mein sohn 4 ist und ich es da noch hatte, denk ich das weiß jeder, was es ist...auch Harz IV Experten sollten es wissen:) oder sind die zu kleinlich??

    Kommentar von K1985 K1985K1985

    Erinnern kann ich mich an einiges. Ich finde nur, dass die Antworten die man gibt auch korrekt sein sollten und nicht von Vorgestern!

    Kommentar von MutterBeimer79 MutterBeimer79MutterBeimer79

    hats Du nix besseres zu tun, als andere leute fehler zu beanstanden, auf Kleinigkeiten zu achten?? man weiß was gemeint ist.. aber, bitte,wenns Dein lebeninhalt ist dich wegen sowas aufzuregen.. viel Spaß weiterhin :))

    Kommentar von JanKrohn JanKrohnJanKrohn

    Das alte Wort für Elterngeld. Hieß bis 2007 so. Daher kann sich heute keiner mehr an den Namen "Erziehungsgeld" erinnern. Ist zu lange her. Genau wie nichtgehaltene Wahlversprechen. Daran kann sich nach 4 Jahren auch nie jemand noch erinnern.

    Kommentar von MutterBeimer79 MutterBeimer79MutterBeimer79

    naja aber da K.. ein Harz IV Experte ist und so wie ich hörte, angeblich dort angestellt ist weiss sie das.. wollte nur mal kleinlich sein ;)...

    Kommentar von K1985 K1985K1985

    K... weiß es auch. Sie legt nur wert darauf, dass den Leuten hier keine überholten Antworten gegeben werden. Erziehungsgeld gibts halt nicht mehr, das ist Fakt und somit ist deine Antwort einfach falsch!

    Kommentar von MutterBeimer79 MutterBeimer79MutterBeimer79

    nix ist falsch..!! ;) wenns Du es als falsch ansiehst, eröffne doch ne Thread aber halte andere User nicht mit solche Kleinigkeiten auf.. :)))) schönen Tag noch...

    Kommentar von JanKrohn JanKrohnJanKrohn

    Hier werden "gute" Antworten gesucht, nicht in erster Linie richtige. Welche Antwort besser ist, zeigt schon die Anzahl der "DH".

    Kommentar von MutterBeimer79 MutterBeimer79MutterBeimer79

    Danke @JanKrohn.. jeder mit bißschen Verstand versteht die Antwort ja richtig.... aber, gibt leute die sehr kleinlich sind.. mal schauen, wann der Satzinhalt oder die Zeichensetzung ins Visier gerät :)

    Kommentar von K1985 K1985K1985

    Dann bin ich halt kleinlich, da steh ich auch zu. Und @JanKrohn: Da hast du natürlich Recht, die besten Antworten bekommen die Punkte und zwar von Leuten die genauso wenig Ahnung haben wie die Leute die die Antworten schreiben, leider ist das so. Alabama kann dann ja demnächst Erziehungsgeld beantragen gehen :-D Wünsche euch auch noch einen schönen Tag!

  • 3
    Antwort von michi024 michi024

    Ihr könnt natürlich zusammenziehen, dann werdet Ihr als Bedarfsgemeinschaft geführt, das Einkommen deines Freundes wird jedoch voll angerechnet... Ihr bekommt dann Kindergeld, Elterngeld und könnt ggf. die Erstausstattung fürs Baby beantragen...

  • 2
    Antwort von marten1995 marten1995

    Hey, erstmal herzlichen Glückwunsch :)
    Hmm, kommt drauf an, wo dein freund arbeitet. Sonst könnte er ja dem Chef ja die Situation erklären und vielleicht nach einer Gehaltserhöhung fragen. Und Kindergeld gibt es doch eigentlich auch.
    Viel Glück euch!

  • 2
    Antwort von terrortippse terrortippse

    Dumme Sprüche würden auch gar nichts bringen, weil das Kind ja nunmal schon gezeugt ist.

    Das kommt darauf an, wieviel genau er verdient. Wenn ihr unter der Einkommensgrenze seit, dann bekommt ihr ergänzend Hartz4, Kindergeld gibt es ja auch noch(wird aber angerechnet) und Elterngeld von mind. 300€

  • 2
    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Ihr bekommt sicherlich Elterngeld, Kindergeld und vielleicht noch Wohngeld beantragen.

  • 1
    Antwort von AriSina AriSina

    Naja das mit den Finanzen sollte man sich überlegen, bevor man schwanger wird, ne? Oder hat das geld nicht für die Pille gereicht? Dann reicht es aber für ein Baby auch nicht...obwohl eigentlich gibt ja Vater Staat genug Geld dazu, geh einfach mal bei deiner Arge nachfragen.

    Wenn du HartzIV bekommst, wirst du sicher kein Elterngeld bekommen, das wurde ja gott sei dank gestrichen. Dein arbeitender Freund müsste also Elternzeit nehmen und du kannst dir in der zeit einen job suchen und selbst Geld verdienen - du hast recht: ist doch eigentlich super, so bist du danach nicht mehr auf den Staat angewiesen!

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    Antwort von K1985 K1985

    Ihr könnt aufstockend Hartz IV beziehen, wenn das Einkommen von deinem Freund nicht ausreicht. Die Möglichkeit von Wohngeld und Kinderzuschlag besteht auch, aber das wird euch die ARGE sagen, wenn ihr den Antrag auf Hartz IV stellt. Die Erstausstatung fürs Baby und Schwangerschaftsbekleidung zahlt dir auch die ARGE.

  • 0
    Antwort von familienexperte familienexperte

    Der Staat unterstützt Familien mit geringem Einkommen. Zu den Leistungen gehören unter anderem das Elterngeld, Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Wohngeld und Mietzuschuss. Schwangere können Einmalleistungen beantragen, zum Beispiel für die Erstausstattung.

    Mehr zu den staatlichen Leistungen für Familien unter www.familien-wegweiser.de

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Ihr hättet zu dritt einen Anspruch von 851,00 € zzgl. der tatsächlich gezahlten Warmmiete für eine Wohnung bis zu 75 qm. Dagegen wird das Einkommen deines Mannes gerechnet wie folgt: 100 € frei; 700 € werden zu 80 % angerechnet. Weitere 400€ zu 90 %. Kindergeld wird ebenfalls verrechnet. Elterngeld wird es dann vielleicht für Aufstocker und Hartz-IV Empfänger nicht mehr geben. Z. Zt. würde dies nicht angerechnet

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    Antwort von aniko90 aniko90

    geh zu diakonie oder caritas dort bekommst du geld für die erstaustatung des babys. Meine schwester hat gearbeitet als sie schwanger wurde und hat trotzdem geld bekommen, da du hartz4 bekommst, kriegst du auf jedenfall geld für die erstaustatung, und der rest ist wie üblich kindergeld und elterngeld

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