pippi60 am 26.11.2008 um 18:58 Uhr
Soll ich den Kleinen wecken oder lieber warten, bis er sich meldet? Ich bin total unsicher. Das Kind ist erst 5 Tage alt.

Möchtest Du denn geweckt werden wenn Du gerade genüsslich schläfst ? Sicher auch nicht. Also bitte schlafen lassen. Habe 3 Kinder, zwar schon erwachsen, aber ich weiss wo von ich spreche.

Schlafen lassen - ist ein Organismus, keine Maschine. Kannst ja öfter nachschauen, ob alles in Ordnung ist.

der kleene meldet sich schon wenn er hunger hat...lass ihn lieber schlafen tut dir doch auch gut....

Lass es schlafen! Es meldet sich schon. Die Zeiten sind noch lange unregelmäßig.

Meine Oma sagte immer: "Schlaf ist wie ein Stück Speck". Ich war am Anfang auch verunsichert. Aber wenn dein Kind gesund ist, meldet es sich, wenn es Hunger hat unter Garantie.

Wenns schläft - was soll da falsch daran sein?

Ich denk mal das Kind wird sich lautstark melden wenn es Hunger verspührt
Auf jeden Fall warten, das Kleine weiß wann es Hunger hat
Schlaf war schon immer gut und hat nie geschadet!Wenn der Magen knurrt kommen alle nach Hause oder melden sich!

Weck Ihn, sonst schläft er heut Nacht nicht
Pestopappa am 26. November 2008 19:04 Hallo !? Das Kind ist 5 Jahre alt
Kinder, die schlafen haben keinen Hunger und keinen Kummer.

hab ein 3 monate altes baby -ist mein erstes und ich war am anfang auch unsicher -im Zweifelsfall entscheidest immer du -horch in dich hinein -du weisst am besten was gut ist für dein baby -und lass dir ja nicht von oma und co dreinreden (Bei mir hat das in lebkuchen für ein 8 Wochen altes Baby gegipfelt). Nehmt euch viel Zeit um euch aneinander zu gewöhnen du und dein Baby -am besten jetzt erst mal nicht viel besuch damit ihr routine kriegt. Und bald schon weisst du instinktiv was das beste fürs baby ist. Eins noch : wenn du down bist -heul ruhig mal richtig -das sind die Hormone -ist ganz normal -später lachst du drüber
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Überfällig? Wenn ein Schiff oder Flugzeug verspätet und verschwunden ist, ist es 'überfällig'; es wird eine Suchaktion gestartet.
Das Erwachen deines Kindes wäre um sieben Uhr 'fällig'. Das ist jedoch eher ein juristischer Begriff.
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Gern geschehen. Nichts zu danken!