Miezmaunz am 21.06.2009 um 19:47 Uhr
Wie sieht das rechtlich aus?

Liebe/r Miezmaunz,
bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Herzliche Grüße
Ben vom gutefrage.net-Support
eine Babyklappe ist ja dafür da, dass Frauen ihre Kinder nicht aussetzen, aber anonym abgeben können, um ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen - wenn man dann aber ein Zettel mit Name und Anschrift des Vaters beilegt, ist das ja nicht mehr anonym, weil der Vater wohl wissen wird, wen er geschwängert hat... Demnach: sinnlos

das müsste man genauer erklären was du genau wissen willst?
Rechtlich gesehen: Blödsinn!
Warum nicht gleich dem Vater geben, wenn Mutter das Kind nicht will. Warum dann dieser Umweg?
Ein Baby kann ohne Angaben in eine Babyklappe gelegt werden. Ich hoffe nur, daß du dies nicht vorhast. Es gibt immer Lösungen!!!
Miezmaunz am 21. Juni 2009 19:50 Nein, nein-geht nicht um mich! Aber um einen Fall, den ich entfernt kenne....Mutter weiß von wem, Vater null Ahnung! Wassagt das Gesetz?
Der Vater weiß wohl, mit wem er geschlafen hat, hm? Und dann stellt er Nachforschungen an.

willst du daß der Vater das Baby bekommt, oder willst du dich an ihm rächen?
Willst Du Dein Baby mit der Anschrift des Vaters in die Babyklappe legen? Oder was willst Du genau wissen?

Dann werden die den Vater ansprechen, der wird ja die Mutter kennen, falls er nicht noch andere Frauen getröstet hat, gibt es alles ...
Wie Assi bist du denn!?!? Ist es nicht schlimm genug ein Kind dort hinzugeben, sein eigen Flesich und Blut, dann noch dabei anonym bleiben wollen und dem Vater eine drücken??? Da kannst du auf jeden Fall davon ausgehen, daß man dem Vater nachgeht, der natürlich die Mutter preisgeben wird!
Wenn man kein Bock auf Kinder hat, dann muß man eben verhüten oder darf nicht dumm rumpoppen! Assi, sorry!
Man bleibt dabei aber nicht anonym, wenn die Adresse des Kindsvaters darauf steht. Denn der Vater weiß sehr wohl, wer als Mutter in Frage kommt.
Das sag ich doch?!?!

Nochmals: es geht hier nicht um mich!!!!
Pumukl am 21. Juni 2009 20:02 Warum denn nicht ??????????

Es ist nicht der Sinn einer Babyklappe, Spielchen zu spielen. Sie ist gedacht für Frauen, die in Not sind und sich nicht anders zu helfen wissen als das Kind wegzugeben. Die Babyklappe dient dem Überleben des Babys wenn seine Mutter zu schwach ist. Rechtlich gesehen, machst Du Dich aber nicht strafbar, wenn Du einen Namen dabei schreibst und auch innerhalb von (bin mir aber nicht ganz sicher über den Zeitrahmen) 6 Wochen kann die Mutter ihr Kind zurückholen.
Scorpionin71 am 21. Juni 2009 20:03 Ok, habe gerade wegen der Zeit nachgeschaut. 8 Wochen dürfen nicht überschritten werden. Das Kind wird allerdings nicht ohne weiteres an einen nichtehelichen Erzeuger weitergegeben und schon gar nicht, wenn dieser es gar nicht möchte.