Hallo habe von der arge nur Warengutscheine bekommen. ist zwar auch geld nur die gutscheine wqerden nicht überall angenommen. und ein babybett für 50e bekomme ich auch nicht überall also müsste ich es gebraucht kaufen. kann ich dagegen einen wiederspruch einlegen das ich es als geld ausgezahlt bekommen möchte?
baby-Erstausstattung bei der ARGE nur in WARENGUTSCHEINE bewiligt!
Antworten (4)
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1Antwort von
sesostris73sesostris73
Sie müssten Dir schon mitteilen, an welchen Stellen Du diverse Ausstattungen erhälst. Wenn Du einen Gutschein erhälst, muss es ja auch die Möglichkeit geben, an dieser Stelle zu dem Gutschein-preis ein Bett zu bekommen. Du kannst ja nochmal fragen, wie das vonstatten gehen soll und das Du ggfls. bereit wärest, die Belege Quittungen einzureichen- vielleicht lassen Sie ja mit sich handeln. Ich hoffe, es ist deutlich, was ich meine!
Viel Glück und alles Gute
liebe Grüße
Sesostris
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Tampres1Tampres1
Du hättest fragen sollen wo und in welchem läden sie diese Warengutscheine akzeptieren da sie es dort bei der Mainarbeit wissen.Einen Neuwertigen Bett wirst du nicht bekommen eher einen gebrauchten,wobei ich dir rate das du da einspruch legen kannst zumal es für einen Säugling unzumutbar ist in einem gebrauchten Matratze zu schlafen.Was Babyaustattung Betrifft gibt es tatsächlich läden die es gegen Warengutscheine vom Amt einlösen,wie gesagt nochmal nachfragen welche dies sind.Auch die Erstlingsausstattung eines Babys müßten dir neuwertig genehmigt werden.Falls sie dir keine läden vorschlagen sollten was die kleidung betrifft so legst du da auch ein einspruch,das du schon überall nachgefragt hast und es keiner akzeptiert.Sie müssen dir dann eine Barauszahlung geben.
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danke erst mal. auch für umstandskleidung haben sie mir nur warengutscheine bewiligt und hier bei uns ihr gibt es kein laden wo sie schwangerschaftsbekleidung verkaufen,da muss ich so weit fahren was ist wenn die gutscheine nicht angenommen werden bin ich den ganzen weg um sonst dort hin
Dann gehe nochmal zum Amt und sage es Ihnen das es nicht akzeptiert wird und wenn sie dich dennoch abwimmeln,dann legst du einspruch,Sie müßen es dir dann in Bar auszahlen.Du mußt dann aber später alle Belege beim Amt vorlegen,als nachweis darüber das du die benötigten sachen auch geholt hast.