Hallo, meine Tochter macht in Bansin eine Ausbildug (Hotelfachfrau). Sie hat BAB 166,-€.
Weil die Fahrtkosten zur Berufsschule nicht berücksichtigt wurden, haben wir Widerspruch eingelegt und es wurden dafür 40,-€ erstattet. Die Schule ist aber nur 3Wochen alle 2 Monate und in dem Schreiben der Agentur für Arbeit steht aber nun folgendes:"Besteht nicht für den vollen Monat Anspruch auf Leistungen, wird für jeden Kalendertag ein Dreißigstel des Monatsbetrages angesetzt."=28,-€
Können die das einfach so festlegen? Sie muss ja trotzdem 40,-€ für die Fahrkarte bezahlen. Anders würde sie auch nicht günstiger kommen, denn für eine Woche zahlt sie ja schon 20,-€.
Vielen Dank.
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