1

BAB und Kindergeld?!

Frage von SophiaMaria SophiaMaria

Hallo Zusammen, ich habe im Februar einen BAB Antrag gestellt und auch bewilligt bekommen. Monaltich sind das 251 Euro. Anbei war eine Vorlage für die zuständige Familienkasse wegen des Kindergeldes. Darauf steht der BAB Betrag (251,00 EUR), der anteilige Bedarf Fahrtkosten (81,77 EUR), Kinderbetreuung & Auslandszuschlag (0,00 EUR) und BAB für KG 169,23 EUR. Was heißt das nun für mich? Bekomme ich nur eine Differenz oder wie sieht das aus?

In der Anlage für mich zum BAB Bescheid steht weiterhin: Bedarf für Lebensunterhalt 559,00 EUR Bedarf für Fahrtkosten/sonst.Aufwendungen 287,89 EUR = Gesamtbedarf => 846,89 EUR Mein Einkommen = 595,79 EUR, daraus ermittelt sich dann der BAB Bedarf von 251 EUR

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann! Nicht, dass ich da nachher Rückzahlungen leisten muss o.Ä. Habe schon viel gelesen in Bezug auf Werbungskosten oder so, aber verstehe jetzt gar nichts mehr. ;)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 0
    Antwort von zitteraal zitteraal

    Hallo,

    eigentlich ist es einfach:

    Dem BAB-Bescheid kannst Du entnehmen, welchen Betrag Du erhalten wirst (251,00 €), weil dies die Differenz zwischen Deinem Bedarf und Deinem Einkommen ist.

    Dieser Betrag beinhaltet den Betrag für die Fahrtkosten (81,77 €). Da dies zweckgebundene Mittel (für Fahrten eben) sind, werden sie beim Kindergeld nicht angerechnet, so dass sich für das Kindergeld ein anzusetzender Betrag i.H.v. 169,23 € ergibt.

    Kommentar von SophiaMaria SophiaMaria

    Und anzusetzen bedeutet? ;) Dass ich da wiederum die Differenz von KG 190 und den 169 Euro ziehe? Und dann 20 Euro bekomme oder wie schaut das aus? Also was würde ich konkret erhalten, wenn ich mein Kindergeld ganz normal behalte? Bekomme ich dann überhaupt etwas?

    Kommentar von zitteraal zitteraalzitteraal

    Die Gewährung von Kindergeld ist bei Kindern über 18 Jahren daran gekoppelt, dass die Einkünfte (z.B. aus Erwerbstätigkeit, Berufsausbildung usw.) und Bezüge (z.B. BAB) den Jahresgrenzbetrag in Höhe von derzeit 8004,- € nicht übersteigen. Ist das nicht der Fall, gibt es weiter Kindergeld, anderenfalls entfällt der Anspruch auf Kindergeld für das gesamte Jahr.

    Wenn Du also nur BAB erhältst, dann wäre das für das Kindergeld unschädlich und es würde weiterhin Kindergeld in normaler Höhe (190,00 €) gezahlt.

    Siehe auch hier: Kindergeld bei 700 Euro Ausbildungsvergütung?

    Kommentar von SophiaMaria SophiaMaria

    Erstmal schonmal DANKE!

    Aber trotzdem stehe ich grade auf dem Schlauch. ;) Ich rechne mein Einkommen 595,79 EUR x 12 = 7149,48 EUR PLUS die 251 EUR x 12 = 3012, sind insg über 10.161,48 Euro?! Davon darf ich nochmal 920 EUR Werbungskosten abziehen... Aber da komme ich ja NIEMALS auf einen grünen Zweig....

    Kommentar von zitteraal zitteraalzitteraal

    Du kannst noch 180,00 € Kostenpauschale für BAB abziehen; ansonsten ist Deine Rechnung leider richtig.

    Außerdem können Werbungskosten, wenn sie die 920,00 € Pauschale übersteigen, geltend gemacht werden.

    Offizielle Infos zum Thema Einkünfte: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Einkommensgrenze-Grenzbetrag.html

    Kommentar von SophiaMaria SophiaMaria

    Also besteht denn für mich da überhaupt eine realistische Chance beides zu erhalten? Als azubi eine Wohnung plus eigenes Auto plus Fahrtkosten, es ist einfach sau viel...

    Kommentar von zitteraal zitteraalzitteraal

    Wohnung und Auto kannst Du nicht absetzen, aber die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte (bei PKW-Nutzung): Anzahl Fahrten x einfache Entfernung x 30 ct/km, außerdem Fahrten zwischen Wohnung und Berufsschule: Anzahl Fahrten x doppelte Entfernung x 30 ct/km.

    Meistens reichen die Fahrtkosten dann aus, um unter den Grenzbetrag zu gelangen.

    Kommentar von Homunkulus HomunkulusHomunkulus

    Allerdings sind von den geltend gemachten Fahrtkosten die Erstattungen im Rahmen des BAB abzuziehen. Lediglich der Rest kann als Werbungskosten berücksichtigt werden.

    Kommentar von SophiaMaria SophiaMaria

    Ich rechne einfach mal vor, wenn das okay ist. ;)

    Gehalt 750 brutto * 12 = 9000 EUR

    Sozialversicherungsbeiträge (KV, RV, PV, AV) insgesamt 143/Monat* 12 = 1716 EUR

    9000 – 1716 = 7284 EUR

    7284 – Werbungskostenpauschale 920 EUR – BAB Pauschale 180 EUR = 6184 EUR

    BAB mtl. 251 * 11(gilt erst ab Feb) = 2761 EUR

    6184 + 2761 = 8945 EUR

    Fahrtkosten

    Arbeit = 14 * einfache Fahrt 26km = 36412 = 4368 * 0,30 cent = 1310,40 EUR Schule = 6 * doppelte Fahrt 110km = 66012 = 7920 * 0,30 cent = 2376 EUR Fährkarte = 33 * 12 = 396 EUR Insgesamt = 4082,40 EUR

    BAB Fahrtkosten mtl. 81,77 * 12 = 981,24 EUR

    Also = 3101,16 EUR die ich abziehen darf?

    8945 EUR – 3101,16 EUR = 5843,84 EUR? Kann das stimmen? ;) Dann habe ich aber einfach nur übermäßig hohe Fahrtkosten, oder?

    Kommentar von SophiaMaria SophiaMaria

    Bei den Fahrtkosten das soll jeweils heißen 364 * 12 anstatt 36412, das gleiche für die 660 * 12. :)

    Kommentar von SophiaMaria SophiaMaria

    Achdu weh und bei dem Fahrtkostenanteil vom BAB hab ich mich um einen monat vertan, weil die ja nur 11 Monate zahlen,d.h 899,47 EUR. Also 3182,93 EUR zum (hoffentlich) abziehen, macht dann nachher, 5762,07 EUR......

    Kommentar von zitteraal zitteraalzitteraal

    Was dann ja wohl deutlich unter 8004,- € liegt! :)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.