Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage. Mein BAB ist für 1,5 Jahre genehmigt worden. Nun ist es so, dass ich meine Ausbildung verkürtzt habe von 2 auf drei Jahre.
Nun bekomme ich auch bald das Gehalt, dass eigentlich fürs dritte Lehrjahr vereinbart war. Ändert sich dadurch mein BAB-Anspruch und ich habe quasi nichts von der Erhöhung? Oder bleibt das BAB während der Ausbildung gleich?
Danke im Voraus für eure Hilfe
danke :))