1

BaB, Hartz IV, Umzug unter 25 mit Kind, wer ist zuständig?????

Frage von Satura1501 Satura1501

Ich mache ab nächsten monat eine Ausbildung, falle ja dann beim ALG II als BAB empfänger raus, kann aber einen Zuschuss zu den ungedeckten kosten der Unterkunft kriegen (und habe weiterhin Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende), brauche deswegen die zustimmung der Arge zum Auszug (der ist dadurch das ich eine kleine Tochter habe gerechtfertigt) habe also Antrag auf auszug gestellt und übernahme der Mietkaution bzw. Darlehen... Habe aber nur zur antwort gekriegt das sie nicht zuständig sind da ich ja dann Azubi bin... Die Wohnung wird ja nun nicht ewig freigehalten für mich.... Was ist wenn ich die Kaution erst mal selbst zahle, mir also Geld von meinen Eltern oder so leihe... Krieg ich die dann auch nachträglich noch vom Amt? Wenn ich das so mache ist das dann ohne Zustimmung ausgezogen? Krieg ich dann für den Zuschuss eine sperre? Wie verhalte ich mich jetzt? Ohne Bab bescheid kein Zuschuss, ohne Wohnung kein BAB Bescheid, ohne Zustimmung nicht ausziehen..... bin verwirrt!!!!!!!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 1
    Antwort von AriGold AriGold

    In fast jeder Stadt gibt es eine Sozialberatung, die genau diese Fragen klärt.

  • 0
    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    sobald Du selber die Kaution zahlst, nimmt die Arge sich nichts mehr davon an. Ich habe die Kaution fürs Altenheim meiner Mutter vorgestreckt, darauf erklärte mir die Arge, bezahlt ist bezahlt, egal durch wen. Meiner Meinung nach kann die Arge Dir keinen Umzug verbieten, sie werden nur nicht für die Umzugskosten, bzw. Tapetengeld aufkommen. Erkundige dich an richtiger Stelle uns setzte Dich durch.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.