Hallo zusammen,
hoffe Ihr könnt mir Antworten für meine Fragen geben. Habe schon nach ähnlichen "Fällen" die Seite durchforstet, aber noch nichts stichhaltiges gefunden.
Bevor ich den ganzen Mechanismus mit Behördengängen und Sammeln von Unterlagen in Gang setze frage ich erstmal hier, ob ich Anspruch auf BAB habe.
Zu meiner Situation: (stichwortartig zur besseren Übersicht)
Alter: 24 (bis zum 04.04.1987) Erstausbildung: betriebliche Ausbilung zum Elektroniker IT Beginn: 26.August.2009 Ende der Ausbildung: 16.02.2013 Bruttogehalt(1,2,3,4 Lj.): 500,- 550,- 600,- (480,- Netto) 650,- (aktuell 600,- 3.Lhrj) Wohnhaft: bei meiner Mutter Baden-Württemberg
Firmensitz: in Thüringen Praxiseinsatz: Großraum Stuttgart, Vertiebstelle in Stuttgart ca. 2h mit den öffenlichen Verkehrmitteln.
Situation der Eltern: Vater (Langzeitsarbeitslos) Mutter(Arbeiterin, Bruttoeinkünfte ca. 2000,-)
Meine Mutter zieht mit ihrem Lebensgefährten ab dem 01.05.2012 in eine gemeinsame Wohnung (2,5 Zimmer) , so dass ich auf eine eigene Bleibe angewiesen bin. Da ich den Tariflohn vom Freistaat Thüringen beziehe, aber wohnhaft in Baden-Württemberg, sind die Kosten für eine eigene Wohnung mit den gegebenen finanziellen Mitteln nicht zu stemmen. Kindergeld fällt weg ab April. Eine 1-Zimmer Wohnung ca. 350€ - 400€ warm, ohne Telefon, DSL)
Ich würde gerne in der Nähe meiner Eltern bleiben, von da sind es 1h 30min Fahrtzeit zur Firma. Wäre es für mich sinnvoll mich jetzt schon nach einer Wohnung umzuschauen, solange ich ja noch "weiter" als zwei Stunden Fahrtzeit habe? Wie sieht es mit em Anspruch allg. aus?
Danke für eure Antworten. Falls ich Infos vergessen habe, bitte anmerken
Gruß T.
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