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BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) wird nicht rückwirkend gezahlt?!

Frage von SteffiausHessen SteffiausHessen

Hallo :) Ich bin nun in der Situation, dass ich erneut eine Ausbildung beginne und um meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, habe ich BAB beantragt. Da ich die Zusage für die Ausbildung aber relativ spät bekam und alle Beteiligten, die den Antrag ausfüllen müssen (Vermieter, Ausbildungsstelle) auch ihre Zeit brauchten, habe ich den Antrag jetzt erst abgegeben, die Ausbildung beginnt aber nun schon zum 01.08.

Jetzt habe ich letztens gelesen, dass BAB nicht rückwirkend bezahlt wird. Das sollte doch eigentlich nur meinen, dass wenn die Ausbildung zum 01.08. beginnt und ich das erst zum 01.09. z.B. beantrage, dass ich dann nichts rückwirkend bekomme, oder? Also wenn der Antrag rechtzeitig eingeht, die Bearbeitung aber z.B. erst im September abgeschlossen ist, sollte ich doch für August den Anspruch auch noch rückwirkend ausbezahlt bekommen. Habe ich das richtig verstanden?

Und weiß jemand, wer außer meinen Eltern mir dann hilft, im August zu überleben?!

Ich hoffe, hier weiß jemand mehr als ich und kann mir mit Erfahrung helfen. Danke schonmal, Steffi

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Antworten (3)

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    Antwort von svanny svanny

    Ja, bekommst du dann auch für August rückwirkend. Nur wenn du jetzt schon länger in der Ausbildung wärst und es zu einem späteren Zeitpunkt beantragst, bekommst du nichts rückwirkend. So wars zumindest bei meinem Bruder.

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    Antwort von SchnuBee SchnuBee

    Du kriegst ab dem Tag der Antragstellung Geld, wenn du Anspruch darauf hast. Bis 1.8. ist ja noch Zeit!

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    Antwort von docbde docbde

    Als Antragstellung gilt der Tag der Abgabe des Antrags, egal ob der vollständig ist. Bekommst also BAB, wenn die genehmigt wird, ab 1.8. -nur die Auszahlung kann sich verzögern.

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