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BAB beantragt = Antrag offen "Amt behält die Leistung ein...

Frage von Manuela81 Manuela81

Hallo,

da mein verlobter eine Ausbildung im Okt´2010 begonnen hat wurde er vom Amt aufgefordert einen Antrag auf BAB = Berufsausbildungsbeihilfe" zu beantragen. Dies tat er jedoch, da sich jedoch das ganze hinauszögert, da das von der Mutter auszufüllende Formular u.a noch nicht zurückgeschickt gar ausgefüllt wurde. Daraufhin musste mein verlobter einen Beleg darüber einreichen, dass das BAB beantragt ist, jedoch noch in Bearbeitung ist. ( 2Monate bereits) Nun haben wir anfang des Monats Leistungen erhalten , aber auffällig war gleich das mein verlobter urplötzlich aus den Leistungen genommen wurde. Daraufhin sprachen wir vor, und da wurde uns sprichwörtlich gesagt, dass die Leistungen für meinen verlobten bis auf weiteres eingestellt wurden bis der Antrag BAB durch ist, da Sie "VORSICHTSHALBER" die Leistungen eingestellt hat, bevor eine Überzahlung im nachhinein erfolgt wäre. Also in meinen Augen alles gut und schön, aber die können doch nicht urplötzlich einfach mal so aus Lust und Laune die Leistungen von meinem verlobten einstellen nur damit man keine Überzahlung hinaus provozieren möchte...

Ich habe mir nun überlegt eine Rechtsbeihilfe zu beantragen und mir einen Anwalt diesbezüglich aufsuchen werde.

Wie würdet ihr in solch einem Fall vorgehen ?

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Antworten (2)

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    Antwort von kjl2005 kjl2005

    Kannst du machen, aber wird nichts bringen. Wie hatten damals genau denselben Fall und standen auch ne lange Zeit mit nur seinem kleinen Lohn da.

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    Antwort von Aberaba Aberaba

    Ich würd die Mutter mal richtig treten, dass sie in Gange kommt und die Formulare ausfüllt.

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