Hallo zusammen, ich habe gerade meinen BAB-Bewilligungsbescheid bekommen :) Jedoch ist das BAB nur vorläufig bewilligt worden, da die Notwendigkeit einer auswärtigen Unterbringung geprüft wird. (§71 Abs. 2 Nr. 3 SGB III) Sprich mein jetziges zuständiges Arbeitsamt hat "mein altes Arbeitsamt" angeschrieben. Soweit so gut. Ich wohne aufgrund meiner Ausbilung derzeit ca. 700 km von meinen Eltern entfernt, es sollte also keine Probleme damit geben Oder doch?
Als Kosten für eine Heimfahrt habe ich pro Richtung 79€ (ohne Bahncard) angegeben. Diese wurden jedoch nicht berücksichtigt? Unter Bedarf für Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen finden sich lediglich 47€ . (Schätze das ist die Monatskarte 35€ + Arbeiskleidung 12€).
Wurden die Kosten für monatl. Heimfahrten aufgrund §71 Abs. 2 Nr. 3 SGB III noch nicht mit eingerechnet? Oder muss ich damit leben keine Heimfahrten durchführen zu können? =/
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