gormilicz am 19.10.2009 um 10:39 Uhr
Hallo ich hab meinen b17 und werde in 9 Tagen 18 meine frage muss ich dann erst per fahrrad meinen richtigen SChein holen oder darf ich mit dem Rosa zettel auch fahren um meinen Führerschein zu holen? Nicht das ich schwarzfahre oder ähnliches Danke für eure antworten

Ab deinen 18. Geburtstag darfst du mit dieser Bescheinigung ALLEIN fahren.
Die Bescheinigung gilt bis 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag.
Dies sollte auf der Bescheinigung aber auch beschrieben stehen.

Und nach dem XX.XX.2009 darfst du allein fahren.
Bis 3 Monate nach deinem 18. Lebensjahr ist diese Bescheinigung als Nachweis der Fahrerlaubnis gültig.
Dies findest du gesetzlich geregelt in der FeV 10. §48a (Absatz 3):
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/BJNR221410998.html#BJNR221410998BJNG007900...
also am besten wirklich mit einer der eingetragenen personen fahren, ansonsten kannst du (wenn du angehalten wirst) auch sagen, dass du deinen Führerschein nicht dabei hast...dann musst du ihn halt nachzeigen...

Dann nimm lieber noch eine eingetragene Person mit, dann kannst du nichts falsch machen
gormilicz am 19. Oktober 2009 10:47 gute idee muss mal fragen wer mitfahrt von den beiden aber ich denke das weder meine oma noch meine mum zeit haben meine oma ist vormittags bei einer bekannten und meine mum bringt meine schwester in die schule kommt dann wieder und putzt die wohnung damit am abend alles aufgeräumt ist wenn die gäste kommen :)
nichtnurmama am 19. Oktober 2009 10:51 Lass ihn dir schicken ;-))
da steht nur das ich bis XX.XX.2009 nur in begleitung einer eingetragenen begleitperson fahren darf