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B 17 Führerschein 4 Wochen nach meinem 18 Geburtstag ohne Konsequenzen alleine fahren???

Frage von audituningcrew audituningcrew

Hallo Ich würde mal gerne wissen ob ich ab meinem 18 Geburtstag mit meinem B 17 Schein bis zu 4 Wochen alleine fahren kann ohne Schwierigkeiten mit der Polizei zu bekommen???? Weil ich habe ja dann so zu sagen kein Führerschein wenn ich erwischt werde ich kann ja nichts vorzeigen ausser den b 17.... Danke im vorraus

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Antworten (5)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Mit Vollendung des 18. Lebensjahr kann der Inhaber die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gegen einen regulären Kartenführerschein umtauschen. Die Prüfungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres. In diesen maximal drei Monaten darf der Inhaber allein, also ohne Begleitperson fahren.

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Korrekte Antwort, DH.
    Da geistern nämlich auch recht viele falsche Meinungen umher.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von Leon97531 Leon97531

    Ja ab dem 18. Lebensjahr darfst du mit dieser Bescheinigung allein fahren.
    Innerhalb den 4 Wochen musst du aber die richtige Fahrerlaubnis holen.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Sind sogar 3 Monate.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Unten schreibst du was von drei Monaten, Leon. Was denn nun?

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    3 Monate ist korrekt, einfach die FeV §48a (3) durchlesen, bin anfänglich wegen in der Fragestellung angesprochenen 4 Wochen von denen ausgegangen, habe auch nicht alle § fotograpisch gespeichert :-)

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    Antwort von Klooiine002 Klooiine002

    ja du kannst ohne bedenken noch 3monate nach deinem 18ten geburtstag mit der bescheinigung fahren..;)

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    Antwort von Jessy7836 Jessy7836

    Ähm...ich denke ja mal, dass man den richtigen Führerschein pünktlich bekommen würde, wenn man sich rechtzeitig drum kümmert...

    Und nein, ich denke, das darfst du nicht

    Kommentar von audituningcrew audituningcrew

    Ja das geht dieses mal leider nicht weil ich an einem Samstag geburtstag habe und da hat die Behörde geschlossen

    Kommentar von Jessy7836 Jessy7836Jessy7836

    Dann würdest du ihn halt am Montag kriegen?? Das sind 2 Tage und keine 4 Wochen

    Kommentar von Heini22 Heini22Heini22

    frag mal ganz lieb am Freitag nach

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    Antwort von joerg1611 joerg1611

    Klar, mach doch. Ich freue wenn Du das Jahr Sperre bekommst............UNREIFE MENSCHEN HABEN IM STRAßENVERKEHR NICHTS ZU SUCHEN!!!!!!

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Unreife sollten nicht am Strassenverkehr mit einem Kfz teilnehmen, aber was hat dies mit der Fragestellung zu tun, und warum sollte ein Jahr Sperre auf ihn zukommen, die FeV sieht vor, dass diese Bescheinigung ab dem 18. Lebensjahr bis 4 Wochen als Fahrerlaubnis ausreicht.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Unreife Leute sollten nicht auf Fragen antworten, die sie offensichtlich nicht komplett gelesen haben.

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