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azubi verklagen??

Frage von ickdaoh ickdaoh

mein chef will unseren azubi verklagen, der lässt seinen vertrag auslaufen zum 31.8. und möchte den neuen ab 1.9. als fachkraft nicht unterschreiben..mein chef unterstellt ihm vorsatz, es gibt keine vereinbarung,dass der azubi nachher im betrieb bleibt.. er will die ausbildungsvergütung und das schulgeld zurück!! darf er das ???

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Maddi86 Maddi86

    auf welcher Grundlage will er den Azubi denn verklagen? lach

    Das sollte er sich schnell aus dem Kopf schlagen, sonst macht er sich lächerlich. Wenn ein Vertrag ausläuft, läuft er aus. Und niemand kann gezwungen werden einen neuen Vertrag zu unterschreiben. Mit Auslaufen des Vertrages ist das Arbeitsverhältnis beendet, egal ob es deinem Chef gefällt oder nicht.

    Das einzige was dein Chef machen kann ist zu versuchen, den Azubi in der Firma zu behalten durch das Schaffen interessanter Vertragsverhältnisse. Wenn er bei euch etwas bekommt, was er wo anders nicht bekommen würde, dann überlegt er es sich vielleicht noch einmal anders. Ob das jetzt ein Budget ist was ihm für Weiterbildungen zur Verfügung gestellt wird, oder ein höheres Gehalt, flexiblere Arbeitszeiten etc. ...

    Aber wie sich das anhört ist dein Chef dem Azubi gegenüber wohl schon nicht mehr so nett und dann wird auch das nichts mehr bringen. Die Ausbildungsvergütung und/oder das Schulgeld zurückzufordern ist absoluter schwachsinn, er hat seine Leistung im Gegenzug ja bei eurem Betrieb eingebracht und hat sienen Teil des Vertrages somit erfüllt....

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    Antwort von joyce123 joyce123

    Er kann es ja mal versuchen und sich dabei lächerlich machen!

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Nein!

    Kommentar von Scruntch ScruntchScruntch

    auf kein Fall der Azubi hat sehr viel Rechte da kann dein Lehrmeister auf die Fresse fallen :)

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    D.h. klagen darf er schon. Den Prozess wird er aber verlieren, wenn die Klage überhaupt angenommen wird.

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    Antwort von d0ct0re d0ct0re

    Ich bin zwar kein Jurist, aber für mich ist es eindeutig, der Vertag läuft aus, damit ist schon alles gesagt. Das mit Geld zurück kann er voll knicken. Und Unterschreiben muss sowieso niemand ohne dass er es selber will.

    P.s. verlangen darf er was er will, ob es ihm zusteht oder er es bekommt ist wieder eine andere Sache.

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    Antwort von lukasHH lukasHH

    Moin, warum möchte euer Azubi denn nicht? Wenn es am Geld liegt ist, dass doch mal ne gute Verhandlungsposition. Es gibt nämlich auch die Möglichkeit mehr als nur Tarif zu bezahlen.

    Grüße, lukas

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    Antwort von urmel1981 urmel1981

    nein, er hat ja nur den Ausbildungsvertrag unterschrieben und darin steht garantiert nicht, dass er dann Leibeigeneer deines Chefs wird. Das ist ja ein Hammer!!! Wäre er mal netter zum Azubi gewesen

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    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Völliger Blödsinn! Dem Azubi steht es frei, ob er nach der Ausbildung im Betrieb bleibt oder nicht. Noch gibt es hierzulande die freie Wahl des Arbeitsplatzes!

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    Antwort von larry2010 larry2010

    er kann es versuchen, aber das funktioniert nicht.

    der azubi hat ja für das geld gearbeitet, auch wenn manche leute meinen das azubis billige arbeitskräfte sind.

    der lehrvertrag endet mit bestehen der prüfung und dann kann man bei de rfimra weiterbleiben oder auch in einen anderen betrieb gehen. das ist risiko des lehrbetriebs.

    ich finde es ganz gut, wenn der azubi in ander ebetriebe geht und mehr dazu lernt. vielliehct kommt er ja irgendwann wieder zurück

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    Antwort von Arjiroula Arjiroula

    Das wird nichts werden!

    Kommentar von ickdaoh ickdaoh

    und wie sieht es aus mit den geldrückforderungen?

    Kommentar von larry2010 larry2010larry2010

    er kann das geld nicht zurückfordern. wäre ja noch schöner, wenn ich 3 jahre, bis ich die geselleprüfung hatte, umsonst gearbeitet hätte.

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    Antwort von norgur norgur

    Viel Spaß beim ausgelacht werden. Du kannst vertraglich niemanden verpflichten, einen anderen Vertrag zu unterschreiben.

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    Antwort von kenta77 kenta77

    Wenn er nicht will, dann will er nicht Wüsste nicht was es da zu klagen gibt. Auch wenn er mal mündlich zugesagt hätte.

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