Habe ich als Azubi, sollte ich nach der Probezeit entlassen werden, sprich am 31. Oktober, ein Recht darauf mein Geld von Oktober zu verlangen oder nicht??? Wenn ja, kann mein Chef es dann auch verweigern und was kann ich dann tun, wenn er es verweigert?
Antworten (14)
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Agnes10Agnes10
Wenn du im Oktober gearbeitet hast, dann steht dir auch das Geld zu. Das ist doch wohl klar. Ob Kündigung oder nicht.
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alphonsoalphonso
du bekommst dein Geld - es sei denn, du hast in deiner Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht für den du nun finanziell gerade stehen musst.
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eva130254eva130254
Wenn du dein Gehalt rückwirkend bekommst, muss dein Chef dich auch noch für Oktober bezahlen.
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RBMannheimRBMannheim
Die Zahlung von Auszubildendenvergütung ist keine freiwillige "Goodwill"-Leistung des Arbeitgebers! Wenn gearbeitet wurde, hat man darauf ebenso Anspruch wie auf Gehalt! Mit der Arbeitnehmervertretung sprechen. Ansonsten einen Anwalt nehmen und klagen!
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Lady5Lady5
wenn du den ganzen Okt. gearbeitet hast, hast du auch ein Recht darauf!! kurz und schmerzlos..sollte er das aber nicht bezahlen, dann kannst du es beim Arbeitsgericht einklagen, aber du wirst aber zur Vorkasse gebeten. Frag aber mal auch die IHK oder HK..die wissen bestimmt mehr als wir!!
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DollyPondDollyPond
du hast ein recht auf den lohn für die dauer deines vertrages, wenn du das geld nicht bekommst, wende dich an deine gewerkschaft oder die zuständige kammer.
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MortiMorti
Du hast ein Recht auf das Oktobergeld, falls nicht Forderungen deines Ausbildungsbetriebes dagegen sprechen.
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MaryyyyMaryyyy
klar kannst du das Geld für Oktober verlangen, wenn du da gearbeitet hast / Resturlaub abgefeiert hast...
Würde mich sehr wundern, wenn dein Chef es dir verweigert, aber falls doch gehst du halt direkt zu einem Anwalt
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jajaneejajanee
also wenn du bis zum 31.Oktober gearbeitet hast wirst du auch solange bezahlt
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SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Du bekommst Dein Geld so lange, wie Du dort beschäftigt bist. Wenn Du im Oktober noch gearbeitet hast, bekommst Du es auch noch. Es kommt drauf an, ob Du Dein Geld im voraus oder hinterher bekommst. Also nicht gleich meckern, erst genau nachsehen.
Meines Wissens nach ist Lohn und Gehalt immer rückwirkend
Beamte bekommen ihre Bezüge im Voraus.