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Azubi Rechte

Frage von drogendealer9 drogendealer9

Habe ich als Azubi, sollte ich nach der Probezeit entlassen werden, sprich am 31. Oktober, ein Recht darauf mein Geld von Oktober zu verlangen oder nicht??? Wenn ja, kann mein Chef es dann auch verweigern und was kann ich dann tun, wenn er es verweigert?

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Antworten (14)

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Wenn du im Oktober gearbeitet hast, dann steht dir auch das Geld zu. Das ist doch wohl klar. Ob Kündigung oder nicht.

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    Antwort von alphonso alphonso

    du bekommst dein Geld - es sei denn, du hast in deiner Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht für den du nun finanziell gerade stehen musst.

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    Antwort von datBienschen datBienschen

    Selbstverständlich steht dir dein Geld für Oktober zu.

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    Antwort von eva130254 eva130254

    Wenn du dein Gehalt rückwirkend bekommst, muss dein Chef dich auch noch für Oktober bezahlen.

    Kommentar von Rabbicook RabbicookRabbicook

    Meines Wissens nach ist Lohn und Gehalt immer rückwirkend

    Kommentar von eva130254 eva130254eva130254

    Beamte bekommen ihre Bezüge im Voraus.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Die Zahlung von Auszubildendenvergütung ist keine freiwillige "Goodwill"-Leistung des Arbeitgebers! Wenn gearbeitet wurde, hat man darauf ebenso Anspruch wie auf Gehalt! Mit der Arbeitnehmervertretung sprechen. Ansonsten einen Anwalt nehmen und klagen!

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    Antwort von Lady5 Lady5

    wenn du den ganzen Okt. gearbeitet hast, hast du auch ein Recht darauf!! kurz und schmerzlos..sollte er das aber nicht bezahlen, dann kannst du es beim Arbeitsgericht einklagen, aber du wirst aber zur Vorkasse gebeten. Frag aber mal auch die IHK oder HK..die wissen bestimmt mehr als wir!!

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    Antwort von DollyPond DollyPond

    du hast ein recht auf den lohn für die dauer deines vertrages, wenn du das geld nicht bekommst, wende dich an deine gewerkschaft oder die zuständige kammer.

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    Antwort von maydayfly maydayfly

    gibts in Deutschland keine Gewerkschaft mehr?

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    Antwort von Kleinestrinchen Kleinestrinchen

    natürlich steht die das geld zu. du hast ja gearbeitet

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    Antwort von PeterSchmitt2 PeterSchmitt2
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    Antwort von Morti Morti

    Du hast ein Recht auf das Oktobergeld, falls nicht Forderungen deines Ausbildungsbetriebes dagegen sprechen.

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    Antwort von Maryyyy Maryyyy

    klar kannst du das Geld für Oktober verlangen, wenn du da gearbeitet hast / Resturlaub abgefeiert hast...

    Würde mich sehr wundern, wenn dein Chef es dir verweigert, aber falls doch gehst du halt direkt zu einem Anwalt

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    Antwort von jajanee jajanee

    also wenn du bis zum 31.Oktober gearbeitet hast wirst du auch solange bezahlt

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Du bekommst Dein Geld so lange, wie Du dort beschäftigt bist. Wenn Du im Oktober noch gearbeitet hast, bekommst Du es auch noch. Es kommt drauf an, ob Du Dein Geld im voraus oder hinterher bekommst. Also nicht gleich meckern, erst genau nachsehen.

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