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Azubi-Lohn erst nach zwei Monaten normal?

Frage von limur699 limur699

Unser Sohn arbeitet als Elektrikerlehrling seit 1. September. Er hat lange Arbeitstage, manchmal zwölf Stunden. Er hat mündlich zugestimmt, unter der Woche länger zu arbeiten, weil er dann freitags frei bekommt. Tatsächlich hat er jetzt auf einen Monat viele Überstunden zusammengebracht. Auf seine Frage, wann das Gehalt kommt, wurde ihm gesagt, das käme erst Ende Oktober, das sei so üblich in dieser Firma. Der Firma scheint es nicht schlecht zu gehen, ist es auch anderswo üblich, erst nach zwei Monaten das erste Gehalt zu zahlen, mir kommt das seltsam vor. Übrigens kommt mir nicht mit Jugendschutz, mein Sohn mag gerne arbeiten und es gefällt ihm, auch nach 12 Stunden kommt er fröhlich heim. Jetzt mit der Sache mit dem Gehalt habe ich aber den Eindruck, dass er ausgenutzt wird. Was sagt ihr?

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Antworten (14)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von tergenna tergenna

    ich habe längere zeit in der Buchführung und Lohnabrechnung im Steuerbüro gearbeitet. Dort habe ich Einblick in viele Arbeitgeberkonten gehabt. Es war aber NIE ein Arbeitgeber dabei, der den Lohn erst nach 2 Monaten gezahlt hat. Das ist nicht normal. Sein Lohn steht ihm spätestens bis zum 5. des Folgemonats zu. Da würde ich als Mutter evtl. sogar mal nachhaken...

    Kommentar von Willyboy966 Willyboy966Willyboy966

    Nicht bis zum 5., sondern bei minderjährigen Azubis bis zum letzten Werktag, am 31. muss das Geld oben sein! So steht es im Gesetz!

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    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Am Anfang könnte (müßte zwar nicht) das schon sein, da manche Buchhaltungen langsamer arbeiten. Er müßte sich aber einen "Vorschuß" abholen können. Er kann die älteren Kollegen ja mal befragen.

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    Antwort von Quattrogott Quattrogott

    Das ist nicht üblich. Vorallem darf er keine 12 Stunden arbeiten. Überstunden sind für Azubis komplett verboten. Es besteht ein Vertrag in dem geregelt ist, einer Arbeitet und der Andere bezahlt dafür und das jeden Monat und nicht wie er lustig ist.

    Kommentar von Hausmeischda HausmeischdaHausmeischda

    selbstverständlich ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag geregelt, aber daran halten sich leider nicht viele Betriebe. Azubis sind schliesslich billige Arbeitskräfte.

    Kommentar von Quattrogott QuattrogottQuattrogott

    Azubis haben mehr rechte als andere Arbeitnehmer, es ist die unwissenheit die ausgenutzt wird.

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Wenn Azubis volljährig sind, dürfen sie auch Mehrarbeit leisten.

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    Antwort von Willyboy966 Willyboy966

    Azubi-Lohn muss jeden Monat am letzten Werktag auf dem Konto des Azubi sein! So steht es im Gesetz! Bingo!

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    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Für Azubis gelten besondere Regelungen. Unter anderem darf er keine 12h arbeiten.... aber ok, wenn er damit einverstanden war und Freitags frei bekommt.

    Um zur Frage zurückzukommen: Die Ausbildungsvergütung MUSS spätestens am letzten Arbeitstag des aktuellen Monats ausgezahlt werden.

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    Antwort von EichWolf EichWolf

    Das ist sogar illegal, wenn nicht einzelvertraglich Abweichendes vereinbart wurde. Auch die Arbeitszeit ist ungesetzlich, maximal darf 10 Std. täglich gearbeitet werden, bei Lehrlingen liegen die Zeiten m. W. niedriger. Die Einhaltung dieser Arbeitszeitregelungen wird auch von den Gewerbeaufsichtsämtern kontrolliert (zu selten, leider). Wenn die Firma erwischt wird, gibts Strafen.

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    Antwort von EichWolf EichWolf

    Das ist nicht nur nicht normal, es sit ungesetzlich (wenn nicht einzelvertraglich anderes vereinbart wurde). Auch die Arbeitszeit von 12 Std. ist illegal, die Obergrenze liegt bei 10 Std. - Die Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren das sogar, und wenn so etwas "auffliegt", geht's der Firma nicht gut, es wird verwarnt und Strafen werden verhängt.

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    Antwort von gunthergunther gunthergunther

    Kleinsorge hat die Frage meines Erachtens sehr gut beantwortet.

    Ich möchte noch hinzufügen, dass sich Ihr Sohn womöglich noch in der Probezeit befindet.

    Vielleicht steckt eine Art "System" dahinter und ihrem Sohn wird noch gekündigt, bevor die Gehaltszahlung angedacht ist...

    Ein Arbeitnehmer, dem derartige Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz egal sind, wird vielleicht auch eine Gehaltszahlung nach einer Entlassung während der Probezeit nicht mehr ohne weiteres vornehmen.

    Ein Rechtsstreit scheint im schlimmsten Fall vorprogrammiert.

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    Antwort von Wickwigg Wickwigg

    Es ist alles andere als normal, den Zahltag erst im Folgemonat zu bekommen. Das schweizerische Recht sieht vor, dass der Zahltag spätestens am letzten Tag des Monats, während der Arbeitszeit eintrifft. Die Stundenabrechnung dazu, insbesondere Überzeit kann aus administrativen Gründen meist erst im Folgemonat gemacht werden. Ihr Sohn hat daher Anrecht auf eine Akonto-Zahlung mindestens in der Höhe des Lehrlingslohnes. Wenn die Firma etwas auf sich hält, schätzt sie auf Grund der eingereichten Rapporte ab, was der Mann zu Gute hat und zahlt den Betrag auch. Daher ist es wichtig, die Rapporte sofort, mindestens aber wöchentlich, einzureichen. Ist das des Vorarbeiters Aufgabe, ist er dazu anzuhalten. Ansonsten, ist es dem Lernenden überlassen, mit dem Firmeninhaber zu sprechen und die Rapporte seber dor abzugeben, was auf gute Selbständigkeit hinweist. Sind die 12 Stunden Abwesenheit von zu Hause oder auf der Baustelle? Ist die Überzeit nach Lehrlingslohn bezahlt, oder zum Lohn eines ungelernten?, das muss mit in die Betrachtung der Ausnutzung einbezogen werden. Eine Aussprache mit dem Geschäftsinhaber ist sicher nicht falsch, aber auf ein Gesetze pochen ist kontraproduktiv. (Pochten alle auf das Gesetzt, gäbe es keine Übertretungen, weder im Strassenverkehr noch sonst wo, oder, wenn die Feuerwehr 8 Stunden gelöscht hat geht sie nach Hause und nimmt den Notarzt gleich auch noch mit) Christian Staudacher

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    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Sie schreiben niemand solle mit Jugendschutz und ähnlichem kommen, da Ihr Sohn auch nach 12 Stunden fröhlich nach Hause kommt. Bei der Bezahlung beschleicht Sie dann doch das Gefühl dass Ihr Sohn ausgenutzt wird. Lassen Sie sich folgendes sagen: Ja, Ihr Sohn wird ausgenutzt, nicht nur beim Thema Bezahlung! Dieser Arbeitgeber scheint gegen so ziemlich alle Vorschriften und Gesetze zu verstoßen die es zum Thema Arbeit gibt. Arbeitszeit: 12 Stunden Arbeitszeit am Tag sind ein klarer Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Die Höchstdauer darf maximal 10 Stunden betragen. Sollte Ihr Sohn minderjährig sein, so darf er nur 8 Stunden pro Tag beschäftigt werden. Eine Verlängerung der Arbeitszeit auf 8,5 Stunden ist möglich, wenn sie an einem anderen Werktag derselben Woche verkürzt wird. Die Höchstdauer von 40 Wochenstunden darf nicht überschritten werden. Überstunden sind nicht zulässig! Bezahlung: Der Zeitpunkt von Gehaltszahlungen ist üblicherweise tariflich geregelt. Eine Vorleistung des Arbeitnehmers von 2 Monaten bis zur Gehaltszahlung ist absolut unseriös. Stellen Sie sich vor Ihr Sohn macht die gleiche Tätigkeit bei einem seriösen Arbeitgeber, wie fröhlich er dann erst nach 8 Stunden Arbeit mit einer Gehaltszahlung, in der Tasche, nach Hause kommt. Werden Sie wach, helfen Sie Ihrem Sohn dass er nicht ausgebeutet, hier als Steigerungsform von Ausnutzen gemeint, wird. Peter Kleinsorge

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Das ist nicht üblich und auch nicht zulässig! Der Grundlohn ist immer spätestens am letzten Arbeitstag des Monats fällig! Anders verhält es sich mit variablen Lohnbestandteilen (Mehrarbeit, variable Zulagen, Nachtzuschlag, etc.). Hier kann es schon sein, dass sieum einen Monat zeitversetzt abgerechnet werden, weil sie zum Zeitpunkt des Abrechnungslaufes noch nicht feststehen. Dann wird aber normal ein Abschlag verrechnet.

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    Antwort von maccis maccis

    Um festzustellen, wann ein Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung in Verzug gerät, muß erstmal geklärt werden, wann diese fällig ist. Wann muß ein Arbeitgeber die Löhne und Gehälter ausgezahlt haben? Sollte im Vertrag stehen.

    Die allg. Rechtsprechung sieht das so, dass wenn nichts im Vertrag vereinbart ist, ist er am letzten Werktag des Monats verfügbar zu stellen. Natürlich gibt es tarif- oder einzelvertragliche Regelungen die anderes besagen können und auch Gültigkeit haben. Dirket einen Paragraphen an den man das aufhängen kann gibt es nicht nur das BGB sagt da noch was dazu § 614 BGB

    http://www.ersma.de/texte/gehaltszahlung.html

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    Antwort von Hausmeischda Hausmeischda

    Sowas ist definitiv nicht normal!

    Ich würde jetzt einfach mal behaupten der Betrieb ist nicht liquide und kann Deinem Sohn (und wahrscheinlich anderen Azubis und Angstelleten das Gehalt einfach nicht zahlen)

    So arbeiten die Mitarbeiter erst mal viel und sehen später nie Geld wenn der Betrieb kaputt gehen sollte.

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    Antwort von miniwo miniwo

    Es gibt einige Firmen die handhaben das tatsächlich so.. allerdings ist es nicht normal.. das Geld muss spätestens am 15. da sein. Was steht im Vetrag? Da muss das doch geregelt sein.

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