Azubi kündigen im 1. Jahr

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ich meine, wenn ein auszubildender sich anstrengt sollte man insbesondere auch unter berücksichtung des lebensaltersabschnitt ein gutes maß an nachsicht walten lassen. sollte es den gar nicht "passen" sind hohe gesetzliche anforderungen mit einer kündigung verbunden.

Zitat: Als Auszubildender geniesst du nach der Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten (§ 20 BBiG) ebenfalls besonderen Kündigungsschutz. Demnach ist ein/e Auszubildende/r nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, kündbar.

wichtige gründe sind nachzulesen unter: http://www.vnr.de/b2b/personal/ausbildung/kuendigung-bei-einem-azubi.html

Du musst bedenken, dass die meisten direkt von der Schule kommen und in ihrem ganzen Leben noch nichts gearbeitet haben. Da fällt der Umstieg schwer, sich 8 Stunden auf eine Sache zu konzentrieren.

Also würd ich mal sagen JA, sie machen Fehler, dafür sind sie in der Ausbildung um daraus zu lernen. Feuern sollte man Sie deswegen nicht. (außer natürlich, sie sind grob fahrlässiger Natur und wiederholen sich mehrmals)

Gruß

Ein Auszubildender kann nicht schon im ersten Ausbildungsjahr ein perfekter Mitarbeiter sein, und Fehler können deshalb ohne weiteres passieren.

Wäre es nicht so,bräuchte man keine,in der Regel, dreijährige Ausbildung.

Einem Azubi wegen Fehlern zu kündigen,wird schwierig sein,und ist sehr gut zu überlegen.

Na was sind das für fehler? Man sollte den Azubi darauf hinweissen und wenns nicht geht dann ebend kündigen, weil bringt ja nix. Ich hab in meiner Azubi Zeit kaum fehler gemacht im ersten 1, da hatte ich nur in der Zwischenprüfung(Praktische) ein fehler gemacht und das wars aber auch an Fehlern.

Einen Azubi nach der Probezeit zu kündigen ist nur möglich wenn er sich voll daneben benommen hat (z.B. wenn ergeklaut hat oder vorsätzlich etwas beschädigt hat)und das ist auch gut so das es nicht so einfach ist ihn zu kündigen denn er lernt ja schließlich noch und ist kein vollwertiger Mitarbeiter.