31-08-09 vorliegt
azubi in der insolvenz... was ist zu tun vorallem dann, wenn heute eine kündigung vom verwalter zum
Antworten (3)
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1Antwort von
ReanneReanne
Verwalter? Kündigung für Wohnung, oder was? Hast Du Mietschulden`? Gib mal etwas mehr preis.
Kommentar von
Lyna87 nein ich mein den azubivertrag
zwar meinte der chef, er würde uns anrufen, da wir eh ab dem 22.07 frei gestellt sind, aber soll lieber bestimmt selbst aktiv werden was?
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ReanneReanne Der Insolvenzverwalter kündigt den Azubivertrag? Wieso, er solte doch eher bemüht sein, seine Klientel in Arbeit zu halten. Das verstehe ich nicht.
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BrausepaulBrausepaul
tolle Tipps.
Der Insolvenzverwalter wird wohl wissen, was er tut. Muss aber nicht immer richtig sein.
Denn Du fällst ja unter einen besonderen Kündigungsschutz. Soweit ich das mal gehört habe, kann daher der Vertrag nicht einfach so gekündigt werden. Aber was machen, wenn nicht mehr gearbeitet wird?
Auf jeden Fall mal zur IHK gehen. Die ist ja für Ausbildung etc. zuständig. Da solltest Du fachlich fundierte Auskunft bekommen. Folgend noch ein paar Tipps:
Als Auszubildende/r könnte es also passieren, dass Du Deine Ausbildung nicht in Deinem derzeitigen Unternehmen beenden kannst.
Als Ansprechparnter wäre also mal der Insolvenzverwalter zu befragen und zusätzlich der Betriebsrat. Jedoch nichts unterschreiben, lass Dich nicht unter Druck setzen. Eventuell noch ausstehende Vergütungsansprüche sind beim Insolvenzverwalter ebenfalls anzumelden.
Im Arbeitsrecht ist wohl usus, dass man bei (gefühlten) unberechtigten Küdigungen seine Arbeitskraft trotzdem anbieten muss/sollte, damit es keine nachteiligen Folgen hat. Also, Berufsschule auch weiterhin aufsuchen.
Und wenn Die ein Betrieb schon einfällt, wo Du ggf. die Ausbildung fortführen könntest, dann bereite schon mal Bewerbungsunterlagen vor.
Wenn das mit der neuen Stelle nicht zeitnah klappt, dann musst Du Dich sicherlich auch wegen Insolvenzausfallgeld und späteres Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt melden.
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BrausepaulBrausepaul Auch, wenn es eigentlich vom InsolvVerw. nicht falsch gemacht werden dürfte, sollte die Kündigung aus wichtigem Grund dieser auch aufgeführt sein.
Und mir fällt noch ein, dass unter bestimmten Bedingungen ja auch eine Ausbildung verkürzt werden kann.
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sie meint wohl die kündigung ihrer ausbildungsstelle vom insolvenzverwalter...