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Azubi - Fahrkosten - Lohnsteuerjahresausgleich - Lohnt oder lohnt nicht ?

gefragt von cherisehd am 21.03.2008 um 19:31 Uhr

So mal wieder eine Frage zu der ich immer unterschiedliche antworten bekommen habe. Ich bin Azubi und verdiene 700 € Brutto und ca. 585 € netto im Monat.

Kann ich meine Fahrtkosten am Ende des Jahres absetzten ? Und wenn ja, bekomme ich etwas wieder oder nicht ? Und wenn ja wie viel kann man da so erwarten (um zu wissen ob sich es lohnt oder nicht)

Mfg Marcel


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Reply


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 21. März 2008 19:38
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Mit einem Einkommen unter € 900 mtl muss man doch gar keine Steuern bezahlen. Dann gibt es für abzusetzende Fahrtkosten auch nichts zurück.Schau auf Deine Bezügeabrechnung, ob überhaupt Steuern abgeführt sind. Am besten auf der Dezemberabrechnung mit den aufgelaufenen Jahreswerten.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 21. März 2008 19:35
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Zahlst Du denn Steuern? Oder nur Sozialversicherungsbeiträge? Du bekommst Steuern nur zurück, wenn Du auch welche zahlst. L.G.


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 21. März 2008 19:36
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Zahlt du denn Lohnsteuer?wenn nicht brauchst du auch keinen Ausgleich machen.


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 21. März 2008 20:31
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nur wenn Du Lohnsteuer zahlst lohnt sich eine Steuererklärung. Du kannst nur bis zum eingezahlten Betrag der LST auch wieder etwas vom Finanzamt zurück bekommen.


regideur
beantwortet von regideur am 21. März 2008 19:36
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Eine Jahressteuererklärung sollte sich für fast jeden Arbeitnehmer lohnen. Da Du sicher nicht nur Deine Fahrtkosten hast sondern bestimmt auch noch das ein oder andere Arbeitsmittel wie Bücher... dazu kommen, sollte es sich für Dich ganz bestimmt lohnen. Maximal kannst Du aber nur Deine tatsächlich gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen.





anonym
beantwortet von cherisehd am 21. März 2008 19:42
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ich bin mir da nicht sicher. Ich glaube ich zahle keine Lohnsteuer aber den Rest halt. Ich habe aber quasi jeden Tag 61 km hin und zurück. Und mir wurde gesagt, setzt das doch ab. Dann hab ich mal rumgefragt und keiner wusste genau was jetzt eigentlich los ist.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 21. März 2008 19:48

Wenn Du keine Steuern zahlst kannst Du auch nichts absetzen!!! Wovon denn auch???

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 21. März 2008 19:53

Vor Jahren war es so, das man seinen "Steuerüberhang" mit ins nächste Jahr nehmen konnte. Wenn das noch so ist, lohnt sich ein Lohnsterjahresausgleich doch, denn wenn Du erst mal Steuern zahlst, wird das alles mit verrechnet. L.G.


anonym
beantwortet von Arapie am 21. März 2008 21:39
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Ab einem zu versteuerndem Einkommen von 7.500 € jährlich fallen Steuern an. Bei 700 € mtl. sind das 8.400 € im Jahr. Somit zahlst du Steuern und kannst Werbungskosten im Gegenzug geltend machen. L.G.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 21. März 2008 22:18
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Geh mal zu diesem Link: http://kuerzer.de/cqwMH74bV
Da kannst Du Deine persönlichen Daten eingeben und berechnen. Nach meiner Musterrechnung zahlst Du keine Lohnsteuer und bekommst somit auch nichts raus.
Hast Du von Deinem Arbeitgeber denn eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen?
Zu der Sache mit dem "Steuerüberhang" in´s nächste Jahr werde ich Dir hier am Dienstag noch eine Antwort geben.


antola61
beantwortet von antola61 am 23. März 2008 16:17
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wenn du Lohnsteuer zahlst (steht auf den Gehaltsabrechnungen) und deine Fahrtkosten und evtl. andere Werbungskosten (Berufskleidung, Kontoführung = 16€ etc.) mehr als 920€ im Jahr betragen, dann bekommst du was zurück. Wenn deine gesamten Werbungskosten weniger als 920 € betragen, lohnt es sich nicht, denn diese 920€ sind schon in der Lohnsteuer enthalten (also bereits abgezogen).


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