Hallo,
ist es rechtens, wenn die Wertmarke eingezogen wird, wenn keine Kundenkarte vorliegt. Ich fahren noch nicht lange Bahn und mir wurde die Marke so verkauft. Unglücklicherweise wurde ich heute morgen und heute abend kontrolliert. Heute morgen erfolgte nur ein Hinweis mit der Aufforderung die Karte nachzuzeigen. Heute Abend wurde die Marke eingezogen mit besagter Begründung... Konsistenz?)
DANKE! LG

Naja du brauchst nunmal diesen Berechtigungsschein wo die Kundennummer draufsteht! Normalerweiße kann man den aber für ne Gebühr von 7 €uro nachreichen!
Natürlich muss die auch draufstehen, sonst könnte sie jeder andere auch verwenden
...wie wäre es, wenn man bei der Ausstellung einfach den NAMEN eintragen muss... keine Bürokratie, viel einfacher und man gibt seine Daten nicht an die Bahn, die ja Experte im Datensammeln ist ...aber es geht mir nicht um Belehrungen zu erhalten, sondern darum, ob der Einzug der Karte richtig war oder nicht!!
Natürlich war das richtig. Die Karte hätte ja genausogut von jemand anderes sein können und Du wärst somit schwarz gefahren