gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Azubi fährt Bahn mit Wertmarke ohne Kundennummer... Karte wird eingezogen?

gefragt von royalroy1 am 30.07.2009 um 21:07 Uhr

Hallo,

ist es rechtens, wenn die Wertmarke eingezogen wird, wenn keine Kundenkarte vorliegt. Ich fahren noch nicht lange Bahn und mir wurde die Marke so verkauft. Unglücklicherweise wurde ich heute morgen und heute abend kontrolliert. Heute morgen erfolgte nur ein Hinweis mit der Aufforderung die Karte nachzuzeigen. Heute Abend wurde die Marke eingezogen mit besagter Begründung... Konsistenz?)

DANKE! LG

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

bahn x 1.233

GraceCal
beantwortet von GraceCal am 30. Juli 2009 21:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Naja du brauchst nunmal diesen Berechtigungsschein wo die Kundennummer draufsteht! Normalerweiße kann man den aber für ne Gebühr von 7 €uro nachreichen!


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 30. Juli 2009 21:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich muss die auch draufstehen, sonst könnte sie jeder andere auch verwenden

Kommentar von royalroy1 am 30. Juli 2009 21:10

...wie wäre es, wenn man bei der Ausstellung einfach den NAMEN eintragen muss... keine Bürokratie, viel einfacher und man gibt seine Daten nicht an die Bahn, die ja Experte im Datensammeln ist ...aber es geht mir nicht um Belehrungen zu erhalten, sondern darum, ob der Einzug der Karte richtig war oder nicht!!

Kommentar von SUNFRIEND4 am 30. Juli 2009 22:05

Natürlich war das richtig. Die Karte hätte ja genausogut von jemand anderes sein können und Du wärst somit schwarz gefahren



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wer kann mir zum Thema Azubi-Fahrkarte der dt. Bahn weiterhelfen?

    Deutsche Bahn Entschädigung bei Jahreskarte in Berlin?

    Buss und bahn fahrplan

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.