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azubi / angesteller jahresurlaub

Frage von sorado sorado

hallo ihr lieben,

ich haette da mal 2 fragen , zum einen befind ich mich derzeit in einer ausbildung

durch viele jobs usw war es mir nicht möglich den urlaub zu nehmen, nun hab ich noch 24 tage, welche ich durch schule und urlaubssperre am ende des jahres / feiertage leider nicht komplett nehmen kann,

meine frau hat das gleiche problem

nun meine fragen,

a. muss der chef den urlaub mit ins nächste jahr nehmen lassen (er sagte nein in beiden fällen)

b. gibt es ne möglichkeit den urlaub dann, wenn er nicht mit ins neue jahr zu nehmen ist, sich auszahlehn zu lassen , sowohl in der ausbildung , als auch in angestellerposition?=

danke im vorraus schonmal für eure kompetenten antworten

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Antworten (1)

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    Antwort von Reservist Reservist

    Bundesurlaubsgesetz, §7

    (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

    Kommentar von sorado sorado

    danke für den parapraphen, d.h. mein chef muss ihn mir also nicht gewähren / auszahlen, da er ja sagen kann ich habe jeden monat 5 tage zeit gehabt in zu nehmen (das wochenende wird bei uns gearbeitet , aber zählt nicht zum urlaub ..)

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