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Azubi - Freistellungsauftrag

Frage von Tmusic Tmusic

Hallo zusammen.

Ich habe dieses Jahr meine Ausbildung begonnen und gleich danach die Bank gewechselt, weil ich mit der alten nicht mehr zufrieden war.

Jetzt habe ich natürlich ein nagelneues Konto, auf dem noch kein sog. "Freistellungsauftrag" vorliegt.

Das bedeutet doch, dass man keine Steuern zahlen muss, wenn man einen hat? Ich versteh das nicht ganz.

Als Azubi muss man doch sowieso keine Lohnsteuer zahlen? Brauche ich den Freistellungsauftrag? Und was hat es mit der Geldsumme 801 auf sich? Kann mir das mal jemand erklären? :D

Aber bitte so, dass ich es verstehe.

Vielen Dank im Vorraus!

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von banker22 banker22

    Also: Einen Freistellungsauftrag brauchst du z.b., damit du auf deine Zinsen aus einer Geldanlage keine Steuern zahlst. Mit Lohnsteuer hat es hier überhaupt nichts zu tun.

    Da du Azubi bist, wirst du wahrscheinlich keine derart hohen Zinserträge haben, also geh zu deiner neuen Bank und lege einen Freistellungsauftrag bis 400 € (als Beispiel) an.

    Dann zahlst du auf 400€ Zinsen keine Steuern, mehr Zinsen wirst du nicht haben!

    Solltest du mal irgendwo anders noch Geld anlegen, kannst du bei dem anderen Institut dann noch 401€ freistellen.

  • 0
    Antwort von Terrorpinguin Terrorpinguin

    Ein einfaches Googeln "Freistellungsauftrag" hätte Dir Weisheit gegeben. ;-)

    Auf Kapitalerträge über 801 Euro zahlst Du Steuern. Nur darum geht es. Nicht um Lohnsteuer.

    Kommentar von Tmusic Tmusic

    ist ein Kapitalertrag das Einkommen?

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Das ist der Ertrag vom Kapital. Beispielsweise Zinsen auf Dein Erspartes.

    Kommentar von Tmusic Tmusic

    d.h. dann JA, ich soll einen Freistellungsauftrag anlegen?

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