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AXA Versicherung zahlt nur 2/3 des Schadens. Darf die AXA von sich aus eine Teilschuld festlegen?

gefragt von k123456 am 29.07.2008 um 17:38 Uhr

Hallo, ich hatte einen Autounfall, der Unfallgegner hatte als ich ihn überholte einfach auf die linke Straßenseite rüber gezogen (wollte in die Einfahrt) und fuhr mir in mien Auto. Der Unfallgegner hatte nicht geblinkt, deshalb habe ich überholt. Laut der Polizei hat der Unfallgegner Schuld, da er vor dem Abbiegen noch einen Schulterblick hätte machen müssen. Dazu ist noch zu sagen, das wir schon auf gleicher höhe waren und ich einen Zeugen im Auto hatte und er nicht. Die AXA Versicherung hat mir nur 2/3 des entstandenen schadens bezahlt. Darf die Versicherung entscheiden wer wieviel Schuld hat??? Ich war nicht zuu schnell(erlaubt 50, bin ca. 35 gefahren) Danke für die Antworten

1 Stimme : Sollte ich Einspruch einlegen? (1) ; Sollte ich rechtliche Schritte einleiten? (0) ; Sollte ich mich zufrieden geben? (0)

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anonym
beantwortet von Frank5000 am 6. August 2008 21:35
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Was meine Wertung angeht bin ich da nicht ganz sicher.

Zunächst einmal trifft die Polizei keine Aussagen bzgl. der Schuldfrage.

Die Versicherung - im KFZ Bereich hab ich jetzt persönlich die AXA als sehr kulant kennengelernt - wägt die Versicherung anhand eigener Rechtsverdreher ab wie sie den Ausgang einer Streitigkeit sehen. Das heisst man leistet bei nicht eindeutiger Sachlage auf Grund eines wahrscheinlichen Urteils. Dagegen kannst du natürlich Einspruch erheben. Nur wirst du dann aller Wahrscheinlichkeit nach einen Anwalt konsultieren müssen. Vielleicht sieht er die Lage ja anders, vielleicht nicht. Dann kannst du entscheiden ob du gegen die Versicherung rechtliche Schritte erheben willst. Gerade im KFZ Bereich ist das mit der Schuldfrage immer so eine Sache. In der Regel aber zahlen die Versicherungen so wie auch Gerichte entscheiden. Manchmal sogar mehr. Manchmal aber weniger. Es gibt aber halt gerade hier viele Fälle wie diesen. Daher würde ich Einspruch erheben und zusätzlich zumindest juristischen Rat einholen.

abgestimmt für: Sollte ich Einspruch einlegen?


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