Ich habe eine Privathaftpflichtversicherung bei der Axa. Bei meinem letzten Umzug habe ich einen Schaden an der Heizung im Bad gemeldet und die defekte Gegensprechanlage. Beides habe ich eigentlich nicht kaputt gemacht, aber die Vermieterin hat mich dafür verantwortlich gemacht. Also, ich habe es meinem Versicherungsvertreter gemeldet und der hat von der Vermieterin einen Kostenvoranschlag verlangt. Dieser wurde eingereicht. Heute - das ist jetzt fast drei Monate her, ich dachte, die Sache wäre längst erledigt, bekomme ich ein Schreiben der Zentrale, dass der Schaden nicht übernommen wird. Aber der Versicherungsvertreter hat es mir doch zugesagt! Was mache ich jetzt? Kann ich mich gegen die Zahlung wehren, weil ich es nicht kaputt gemacht habe? Die Gegensprechanlage ist einfach auseinandergefallen und die Heizung war vom Mann der Vermieterin laienhaft angebaut worden und hat sich aus der Halterung gelöst, weil durch schiefe Verschraubung eine hohe Druckbelastung entstand. Aber wie soll ich das beweisen?
Antworten (3)
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DerHansDerHans
Die Haftpflichtversicherung hat drei Aufgaben: 1. prüft sie die Rechtslage 2. weist sie unberechtigte Forderungen zurück 3. befriedigt sie berechtigte Forderungen
Genau das ist hier passiert. Was du nicht verursacht hast, brauchst du auch nicht zu bezahlen. Wenn dieser Vermieter weitere Forderungen stellt, sendet ihr diese an euren Versicherer. Dass der "Vertreter" der AXA eine Zusage gemacht hat, lag gar nicht in seiner Kompetenz. Wenn ihr bereits selbst etwas gezahlt habt, könnt ihr diesen Vertreter haftbar machen. Das müsst ihr nicht gegen ihn persönlich, sondern dafür ist dann wieder die AXA zuständig, deren Handlungsgehilfe der Vertreter ist.
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1Antwort von
huskycolognehuskycologne
Der Vertreter einer Versicherungsgesellschaft ist Auge und Ohr des Versicherungsunternehmens jedoch nicht der Mund ;-).
Heißt, er kann etwas entgegen nehmen und Informationen rund um den Vertrag sammeln und weiterleiten. In keinem Fall jedoch kann er rechtsverbindliche Zusagen darüber abgeben, ob ein Versicherungsfall bezahlt wird oder nicht, kann keine Kündigungen akzeptieren.
Ausnahmen sind lediglich die Ausgabe von EVB-Nummern mit denen vorläufiger Versicherungsschutz besteht, oder wenn er selbst mit der Regulierung von Schäden mit geringer Schadenhöhe betraut ist und diese abschliessend bearbeitet und auch die Zahlung per SCheck oder Überweisung anweist.
Aber, wenn er Zusagen gegeben hat, so haftet er auch für diese!!!
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Dass Heizungen und Elektrogeräte ausgeschlossen sind von der Haftung. Aber wozu schließe ich wohl eine Haftpflicht ab und warum sagt mir das nicht gleich der Versicherungsvertreter? Der muss das doch wissen.
Habe eben mit dem Versicherungsvertreter telefoniert. Der war entsetzt und will den Schriftwechsel haben. Merkwürdig?!
Ja, der hat Grund, entsetzt zu sein.