In Anbetracht der immer einmal wieder grassierenden Abmahnwellen, wie stellt sich eventuell bestehender Urheberrechtsschutz bei Nutzung von Avatar-Bildern dar?
Antworten (4)
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1Antwort von
WhitefallWhitefall
Bei Avatarbildern ist die Gefahr eher gering, da der Abmahner ja deinen Namen und deine Adresse wissen müsste, die man aber in Foren u.ä. (wo man Avatarbildchen verwendet) in der Regel nicht veröffentlicht.
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1Antwort von
BaianaBaiana
Scheint eine Grauzone zu sein. Ich habe die Frage auch schon mal gestellt Copyrightverletzung, wenn ich ein Avatar/Bildchen nehme, das nicht von mir ist?
Dort kam auch eine Antwort direkt vom GF-Team dazu (Markusros).
Kommentar von
DrSeltsamDrSeltsam Ich hätte die Suche benutzen sollen.
Allerdings ist die Antwort vom GF-Team nicht zutreffend, also war es doch nicht vollkommen abwegig, die Frage einzustellen.
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1Antwort von
nightbluenightblue
auch die Avatar-Bilder sind keine Ausnahme.
Kommentar von
DrSeltsamDrSeltsam Kommentiere ich mal hier:
Wäre es ein Wink mit dem Zaunpfahl oder sogar mit dem ganzen Zaun, wenn manche Nutzer/innen hier ihre Avatar-Bilder unter diesem Aspekt betrachten sollten?
Kommentar von
nightbluenightblue ist mir auch schon aufgefallen, dass auch hier das die meisten nicht so genau nehmen. Es ist einfach so, dass diese Urheberrechtsveletzung kaum verfolgt wird (jedenfalls habe ich davon bisher nicht viel mitbekommen). Ich schätze mal, dass deshalb bisher noch kaum einer darauf achtet...
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1Antwort von
PestopappaPestopappa
Es trifft auch dort zu. Kopierrecht ist Kopierrecht.
Kommentar von
Hamster0815Hamster0815 Du hast wie immer Recht DH
Du meinst, wohl dem, der nicht rückverfolgbar surft? ;-)
Ich denke der durchschnittliche das Internet unsicher machende Abmahner wird sich eher Opfer suchen, die ihre Identität schon handlich präsentieren, z.B. Websites mit Impressum, als welche bei denen er erst eine Strafanzeige stellen muss.