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AV ohne Fixum aber mit Provision

Frage von elquancho elquancho

Hallo zusammen,

ich habe ein Angebot bekommen wo ich einen festen AV ohne Fixum aber mit Provision erhalte. Meine Frage ist nun was ist wenn ich zb. krank würde in einem Monat wo ich nichts vermittelt hätte? Was wäre wenn ich arbeitslos würde wie kann das AA da was berechnen? Wie sieht es mit den Abgaben aus wenn in einem Monat nichts läuft??

Danke für eure Antworten

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Antworten (11)

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    Antwort von sagichnich sagichnich

    Vorausgesetzt du bist sozialversicherungspflichtig, dann würde sich Kranken- und Arbeitslosengeld aus einem fiktiven Durschnittslohn berechnen. Ich meine, da werden die letzten drei Monate zugrunde gelegt. Bin mir aber nicht sicher.
    Was dein Einkommen in Monaten angeht, in denen du nichts vertreibst - evtl. zahlt der AG dann einen Provisionsvorschuss, der beim nächsten Mal verrechnet wird. Näheres sollte wie gesagt in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein.

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    Antwort von finke86 finke86

    Das Amt berechnet deinen Anspruch dann aus dem Durchschnittsgehalt. Wenn einen Monat nichts läuft musst du aufstockendes Hartz 4 beantragen und musst dann jeden Monat einen Verdienstnachweis einreichen dananch wirds dann berechnet.

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    Antwort von sagichnich sagichnich

    Was sagt denn dein Arbeitsvertrag dazu? Bist du überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Oder handelt es sich eher um eine selbständige Tätigkeit?

    Kommentar von elquancho elquancho

    Ja ich bin sozialversicherungspflichtig.

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Ist keine einfache Sache. Du musst Dir selbst genug Rücklagen bilden, damit Du immer was hast, wenn Du nichts verkauft bzw. keinen Umsatz hast. Wie es sich mit dem AA verhält, kann ich nicht sagen

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    Antwort von KonsulM KonsulM

    Hallo,

    es kommt doch auf die Details an. Man kann auch auch einen sv-pflichtigen Arbeitsvertrag abschließen, wo man LFZ im Krankheitsfall, Urlaub, etc. bekommt und das Gehahlt teilweise aus einem Fixum und zzgl. einer Provisionsgarantie besteht. Die Provisionserlöse müssen nur mit der Granatie verrechnet werden.

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    So ein Arbeitsvertrag ist keinesfalls zu empfehlen.Zumindest sollte der Vertrag eine Kombination aus Fixum und Provision vorsehen,und zur Absicherung für schlechte Monate ein Mindestgehalt vorsehen. Mein Rat:Lass die Finger davon,es geht nur um Ausbeutung.

    Kommentar von elquancho elquancho

    Ich kenne meinen AG er ist auch der Chef meines Mannes der aber eine Festanstellung bei ihm hat. Also werde ich versuchen ihm ein kleines Fixum aus den Rippen zu leiern lach. Bei Steuerklasse 5 verdiene ich ja eh nicht die Welt!!Achja ich muss keine Staubsaubger verkaufen gg er möchte ich für Vertrieb & Marketing einstellen.

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    Antwort von Gajus Gajus

    Vom AA gibt es nur Leistungen als echter Arbeitnehmer, und auch nur dann, wenn vor dem Leistungsfall (=Arbeitslosigkeit) die Mindest- monatsbeiträge gezahlt wurden. Auch hier gilt: ohne Vorleistung keine Jackpot!

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    Antwort von Gajus Gajus

    Arbeitsverträge ohne Fixum sind die modernste Art der Sklavenhaltung: Bei Krankheit oder Unwohlseine liegt das gesamte Risiko bei Dir. Es kommt noch schlimmer: manche Wochen oder Monate laufen einfach schlecht (niedrige Umsätze, Verkäufe, kleine Provisionen aber viel Zeit und Benzin geleistet)! Die sog. AV auf selbständiger Basis sind nur "Schein-Selbständigkeit"! Hier wird eben das gesamte Risiko-Netz der Sozialverträge abgeschafft zugunsten der Firma. Krankenversicherung, Beiträge zur Unfallvers. + vor allem Vorschuss-Zahlungen an das Finanzamt müssen weiter gezahlt werden!

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn es nichts anderes gibt, annehmen. Ein solcher Vertag hat den Scharme der Selbständigkeit. Läuft nichts, ist man pleite, hat man Urlaub oder ist krank, dann läuft nichts! - Übrigens Selbständige verfügen über eine außerordentlich gute gesundheitliche Konstitution! - und das ohne Sport und andere Mätzchen!

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    Antwort von mig112 mig112

    Laß mich raten: Du sollst Versicherungen oder Staubsauger auf Provision verkloppen... oder sowas. Die Antwort auf deine Frage hast du dir doch selber gegeben. Bei Krankheit, Urlaub, Umsatzeinbruch verdienst du GAR NICHTS! Übrigens würde ein Fixum auch verrechnet... egal was es ist - ich rate ab!!!

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    Antwort von altperlach altperlach

    ich würds nicht machen

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