2

AV durch OP nicht zustande gekommen Arbeitsamt verweist an Krankenkasse und zahlt nicht...

Frage von LivelihooD LivelihooD

Guten Tag, ich weiß nicht weiter und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Folgendes ist passiert: Ich bin seit Mitte Oktober Arbeitslos, da die Firma in der ich gearbeitet habe geschlossen wurde.... Jetzt hatte ich eigentlich schon eine Stellenzusage seit Februar und habe dies auch beim Arbeitsamt angegeben. War daher Zeitweise Arbeitslos und habe Arbeitslosengeld empfangen. Jetzt wurde ich allerdings spontan operiert und daher ist der AV nicht zustande gekommen... Aus diesem Grund war ich erneut beim Arbeitsamt um mich Arbeitslos zu melden, da ich ja weiterhin auf Geld angewiesen bin. Jetzt hat allerdings das Arbeitsamt zu mir gesagt, dass ich mich an die Krankenkasse wenden muss und das Arbeitsamt nicht für mich zuständig ist. Allerdings will die Krankenkasse auch nicht zahlen... Daher hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann und mir sagen kann wer jetzt für mich zuständig ist.... Danke im Vorraus Mit freundlichen Grüßen

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Tach,

    wie? AV nicht zustande gekommen?

    2 Möglichkeiten:

    Du hast n gültigen Arbeitsvertrag mit nem richtigen Arbeitgeber.

    Dann hast du nach § 3 EntgFG in den ersten 4 Wochen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

    Da du ja einen gültigen Arbeitsvertrag hast, ist das Arbeitsamt auch nicht zuständig.

    In dem Fall tritt die Krankenkasse mit Krankenld ein.

    oder.

    Du hast n Arbeitsvertrag mit ner Leihbude.

    Da gibts in den Tarifen IGZ u. BZA die zweifelhaften Klauseln.

    IGZ Manteltarif § 2.1: Erscheint der Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag nicht und benachrichtigt den Arbeitgeber nicht unverzüglich über die Verhinderung am ersten Arbeitstag, so gilt das Beschäftigungsverhältnis als nicht zustande gekommen.

    BZA Manteltarif §9: *Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am ersten Arbeitstag gilt der Arbeitsvertrag als nicht zustande gekommen. *

    Wenn du also bei ner Leibude angeheuert hast, gilt der Arbeitsvertrag (angeblich) als nicht zustand gekommen.

    Allerdings verlangen beide Leibudentarife, dass das dann unentschuldigt sein müsste.

    Wenn du dich also bei der Leibude unverzüglich krank gemeldet hast, bist du entschuldigt, bzw. begründet fern geblieben.

    Dann gilt das gleiche, wie beim normalen Arbeitsverhältnis, - da tritt dann also erstmal die Krankenkasse ein.

    Der Arbeitgeber wird aber vermutlich während der Probezeit kündigen.

    IGZ u. BZA haben da Anfangs seehr kurze fristen von 1 Tag (BZA) bzw. 2 Tagen (IGZ).

    Da gilt: Innerhalb der Probezeit entlassen - Arbeitslos. Wie dann die Krankengeldregelungen explizit sind muss man klären.

    Insbesondere zu ALG 2 gehört die Vermittlungsfähigkeit. Das biste nicht. wenn du krank bist.

    So lange müsste dann die Krankenkasse löhnen.

    Das Arbeitsamt hat also Recht, wenn die dich zu Krankenkasse schicken.

    Wenn die dich bei der Krankenkasse wieder wegschicken, gehste zum Amtsgericht und holst dir n Beratungshilfeschein, damit gehste dann zu nem Anwalt für Sozial, Verwaltungs u. Versicherungsrecht.

    Kommentar von LivelihooD LivelihooD

    Hallo danke für die Antwort. Folgendes ist der Fall. Meine Freundin hatte eine Mündliche Zusage hat allerdings keine AV unterschrieben bzw bekommen.... Sie hatte nur damals beim Arbeitsamt angegeben die Stelle ab Februar zu bekommen. Grund dafür ist, dass ihr eigentlich neuer Arbeitgeber ein Freund des Vaters ist... Dieser hat sie jetzt jedoch nicht eingestellt daher gibt es keinen AV,

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    ohne schriftlich fertigen Arbeitsvertrag gibt man NIX beim Arbeitsamt an.

    Mündlich zusage zählt nicht.

    Wenn der Arbeitgeber ein Freund ist, soll er die doch anmelden und sofort wieder in der Probezeit kündigen.

    Dann gilt die Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse.

    Weil nach § 622 die Kündigungsfrist 2 Wochen ist, kommt man auch nicht über die 4 Wochen hinaus, d.h. dem Arbeitgeber kostet das, außer Schreibkram nix.

    Oder aber man bezieht sich darauf, dass tatsächlich gar kein Arbeitsvertrag existiert.

    In dem Fall soll der "Arbeitgeber" das auch bestätigen.

    Der soll dann argumentieren, dass die Stellenzusage als evtl. Möglicheit zu sehen war, genau deshalb habe man noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag fixiert.

    Für die Zukunft keine voreiligen Mitteilungen an Arbeitsamt, o. sonstige Behörden machen.

    Kommentar von LivelihooD LivelihooD

    Danke ich denke sie hat aus der Aktion gelernt sie wird es mal so versuchen

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    kannst aber ruhig angeben, dass es um dich selbst geht.

  • 0
    Antwort von speeedi speeedi

    Das Arbeitsamt ist zuständig, die regeln das später intern. Melde dich normal arbeitslos, ohne die OP zumerwähnen, dass holst Du am Tag dannach einfach nach. Nicht abwimmeln lassen.

    Kommentar von LivelihooD LivelihooD

    Danke für die schnelle Antwort. Müssen sie mir auch schon für diesen Monat wieder Arbeitslosengeld bezahlen oder schon für diesen Monat weil sie sich weigern... Weil sie wollen erst ab März zahlen.... Soll also 1 Monate ohne Geld auskommen...

    Kommentar von LivelihooD LivelihooD

    Entschuldigung recht verwirrend geschrieben wollte nur sagen, sie zahlen erst ab März...

    Kommentar von speeedi speeedispeeedi

    Das kann ich leider nicht beantworten, ich kenne es so ab dem Zeitpunkt der A-Losgkeit.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.