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Auxmoney Anleger müssen die eine Gewerbe anmelden ?

gefragt von BennyGT am 20.08.2009 um 11:31 Uhr

Ich habe gelesen, das das Geld anlegen bei Auxmoney einer gewerblichen Tätigkeit ähnelt. Stimmt das??? Ab welchen Umsatz im Jahr muss man demnach Gewerbe anmelden. Was muss man dem Finanzamt geben? Ich hab ja nicht mehr als den Anlagebetrag und den Auszahlbetrag, also keinerlei Rechnung o.ä.


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anonym
beantwortet von Riccardo1 am 21. August 2009 14:02
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ich gleube nicht, dass du dazu ein Gewerbe anmelden musst. Dem Finanzamt musst Du, wie bei einer anderen Anlageform auch, die Kapitalertragssteuer abgeben.


anonym
beantwortet von SR642504 am 12. September 2009 13:35
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Hallo,

meines Erachtes handelt es ich hier um Einkünfte aus Kapitalvermögen, da die Ausleihungen private Vermögensverwaltung sind. Die Zinsen (nicht die Darlehensrückzahlungen) sind als Einnahmen in der Steuererklärung (Anlage KAP) anzugeben. Sofern Kapitalertragsteuer einbehalten wurde ist diese ebenfalls anzugeben und die Bescheinigung hierüber der Steuererklärung beizufügen.

Aufgrund der Steueränderungen (Abgeltungssteuer) läuft es in den Grundzügen genauso, also die Einordnung zum Kapitalvermögen. Wie die steuerlichen Konsequenzen der Versteuerung zu ziehen sind, ist individuell abhängig.

Gruss



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