Ich werde Anfang nächstes Jahr nach Kapstadt gehen und dort arbeiten! Habe also eine dauernde Aufenthaltsgenehmigung! Besteht trotzdem der Anspruch auf gesetzliche Rente wenn ich 65/67 bin? Habe ja bis dato auch eingezahlt und bleibe deutscher Staatsbürger!!!
Auwandern! Habe ich trotzdem Anspruch auf gesetzliche Rente?
Antworten (3)
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10Antwort von
HerrLichHerrLich
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt in über 170 Staaten Renten. Versicherten, die im Rentenalter überwiegend im Ausland wohnen, wird die Rente regelmäßig auf ein Konto ihrer Wahl oder gegebenenfalls auch per Scheck gezahlt. Sofern Sie als deutscher Staatsangehöriger ausschließlich Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben, wird Ihnen Ihre Rente in voller Höhe ins Ausland überwiesen. Irrelevant ist dabei, in welchem Land Sie Ihren Wohnsitz haben. http://www.meldebox.de/umzug/rente
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3Antwort von
FranzKoflerFranzKofler
Ja, und wenn du zurückkommst wird die Arbeitsszeit in Südafrika auf deine Rente hier angerechnet. Dazu ist es wichtig dass du die Rentenunterlagen aus Südarika mitbringst und hier einreichst. Empfehlung - wenn du gedenkst zurückzukommen dann kann eine freiwillige Weiterversicherung in Deutschland interessant sein weil die Anrechnung ausländischer Rentenversicherungen unterschiedlichen Umrechnungssätzen unterliegen.
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was maryaxa aber wirklich wissen will, ist wohl eher folgendes: Liegen der Rentenberechnung neben deutschen Beitragszeiten (Pflicht- oder freiwillige Beiträge) auch andere Zeiten, zum Beispiel nach dem "Fremdrentengesetz", zu Grunde, kann dies bei einem dauernden Wohnsitz im Ausland zu einer verminderten Rentenzahlung führen. Ob eine verminderte Rentenzahlung vorzunehmen ist, ist in jedem Fall individuell zu prüfen. Auf jeden Fall sollten Sie sich vor Wohnsitznahme im Ausland rechtzeitig über die Auswirkungen auf Ihre Rentenzahlung bei Ihrem Rentenversicherungsträger informieren. Außerdem ist die Änderung des Wohnsitzes dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. (der gleiche link wie oben)