Eine Renault-Autowerkstatt hat einen Fehler aus dem Speicher ausgelesen und daraufhin einen Ansaugrohrdrucksensor ausgetauscht. Kosten etwa 182 Euro.
Nun tritt der Fehler weiterhin auf. Eine andere Werstatt um die Ecke hat nun den Speicher wieder ausgelesen. Der Fehler Drucksensor ist nach wie vor vorhanden. Die freie Werkstatt um die Ecke hat geraten wieder zur Renault-Werkstatt zu fahren und darauf zu bestehen, daß - egal was die machen - die das Geld für den Druckfühler verrechnen; weil der Fehler ja nicht behoben wurde.
Wie ist diese Vorgehensweise rechtlich gesichert? D.H. Wie kann man die Renault Werkstatt dazu "zwingen"
Ist auch meine Befürchtung, ich hoffe aber noch nicht das erste Mal in meinem 45-jährigen Leben einen Anwalt zu brauchen