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Autowerkstatt vergebliche Reparatur bitte weiterlesen...

Frage von lelletz lelletz

Eine Renault-Autowerkstatt hat einen Fehler aus dem Speicher ausgelesen und daraufhin einen Ansaugrohrdrucksensor ausgetauscht. Kosten etwa 182 Euro.

Nun tritt der Fehler weiterhin auf. Eine andere Werstatt um die Ecke hat nun den Speicher wieder ausgelesen. Der Fehler Drucksensor ist nach wie vor vorhanden. Die freie Werkstatt um die Ecke hat geraten wieder zur Renault-Werkstatt zu fahren und darauf zu bestehen, daß - egal was die machen - die das Geld für den Druckfühler verrechnen; weil der Fehler ja nicht behoben wurde.

Wie ist diese Vorgehensweise rechtlich gesichert? D.H. Wie kann man die Renault Werkstatt dazu "zwingen"

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Antworten (3)

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Die Renault Werkstatt hat eine Reparatur nicht ordnungsgemäß ausgeführt und den Fehler offensichtlich nicht behoben. Somit musst Du sie zur kostenlosen Nachbesserung auffordern.

    Erst wenn das nichts hilft kannst Du dich an andere Stellen, wie z.B. Kfz-Innung (Schiedsstelle) wenden.

    Einen Anwalt brauchst Du nur wenn das alles nicht hilft.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Du hast auf die Reparatur eine Garantie. Das müßte als "rechtliche Absicherung" reichen.

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    Antwort von xyzob xyzob

    bestimmt nur mit einem Anwalt, denn die Werkstatt wird sich stur stellen - und was die freie Werkstatt sagt und macht, dass ist für die Kappes...

    Kommentar von lelletz lelletzlelletz

    Ist auch meine Befürchtung, ich hoffe aber noch nicht das erste Mal in meinem 45-jährigen Leben einen Anwalt zu brauchen

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