Hallo an alle, habe für meinen PKW TÜV und AU im Januar erhalten! gr. Freude Wollte die Umweltprämie nicht in Anspruch nehmen - da ja neuer TÜV und somit 2 Jahr Land - obwohl mein Auto diese geforderten Kriterien erfüllt. Und Schwups Auto fängt mit A an usw. Brachte das Auto in eine bekannte Werkstatt und erhielt einen Rückruf...kann man nicht mehr reparieren, entweder neuer Motor oder neues Auto...jetzt soll ich den Wagen abholen (muss ihn abschleppen lassen), da er nicht mehr zusammen gebaut wurde. Jetzt die Frage aller Fragen!!! Muss ich die Kosten des Auseinanderbauens tragen??? Wurde mir fernmündlich mitgeteilt!!! HAB MICH FÜR EIN "NEUES" ENTSCHIEDEN.

ja die Kosten mußt du tragen. Wenn du aber bei der gleichen Firma wo dein altes Auto steht das neue Auto kaufst würde ich mir den Verkäufer schnappen. Der kann da sicher was machen. Die wollen ja eine zufriedene Kundin.

Hast Du der Werkstatt einen Auftrag zur Reparatur gegeben oder zum Kostenvoranschlag? Was steht im Auftrag?
Habe einen Auftrag für den Kühler unterschrieben, da mir ja das Kühlwasser weg lief...
Schau mal genau auf den Auftrag, steht dort Schadensfestellung Kühlwasserverlust oder Kühler austauschen. Wenn diese Bekannte WS die mit den 3 großen Buchstaben ist, dann würde ich ein zerlegen des Motors nicht bezahlen, die machen immer mehr als gefordert, in der Hoffnung, der Kunde läßt ihn reparieren. Hast du nur den Austausch des Kühlers in auftrag gegeben und so steht es auch auf der Auftragsbestätigung die du erhalten hastbrauchst du nichts für zerlegen und zusammenbau bezahlen und darauf mußt du bestehen.
warum mußte Auto in die Werkstatt?
Kühlwasserverlusst, hat sich bis auf 120° C hochgeheizt

wenn du einen Auftrag hierfür Unterschrieben hast dann ja.

Klar, die Werkstatt hat ja schließlich ihre Arbeit getan. Wenn du nicht reparieren lassen willst, zahlst du halt nur für das auseinandernehmen.