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Autowerkstatt

gefragt von Nine25 am 20.02.2009 um 12:09 Uhr

Hallo an alle, habe für meinen PKW TÜV und AU im Januar erhalten! gr. Freude Wollte die Umweltprämie nicht in Anspruch nehmen - da ja neuer TÜV und somit 2 Jahr Land - obwohl mein Auto diese geforderten Kriterien erfüllt. Und Schwups Auto fängt mit A an usw. Brachte das Auto in eine bekannte Werkstatt und erhielt einen Rückruf...kann man nicht mehr reparieren, entweder neuer Motor oder neues Auto...jetzt soll ich den Wagen abholen (muss ihn abschleppen lassen), da er nicht mehr zusammen gebaut wurde. Jetzt die Frage aller Fragen!!! Muss ich die Kosten des Auseinanderbauens tragen??? Wurde mir fernmündlich mitgeteilt!!! HAB MICH FÜR EIN "NEUES" ENTSCHIEDEN.

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heialex
beantwortet von heialex am 20. Februar 2009 12:12
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ja die Kosten mußt du tragen. Wenn du aber bei der gleichen Firma wo dein altes Auto steht das neue Auto kaufst würde ich mir den Verkäufer schnappen. Der kann da sicher was machen. Die wollen ja eine zufriedene Kundin.


Husband
beantwortet von Husband am 20. Februar 2009 12:11
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Hast Du der Werkstatt einen Auftrag zur Reparatur gegeben oder zum Kostenvoranschlag? Was steht im Auftrag?

Kommentar von Nine25 am 20. Februar 2009 12:13

Habe einen Auftrag für den Kühler unterschrieben, da mir ja das Kühlwasser weg lief...


Thunder1262
beantwortet von Thunder1262 am 1. August 2009 07:00
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Schau mal genau auf den Auftrag, steht dort Schadensfestellung Kühlwasserverlust oder Kühler austauschen. Wenn diese Bekannte WS die mit den 3 großen Buchstaben ist, dann würde ich ein zerlegen des Motors nicht bezahlen, die machen immer mehr als gefordert, in der Hoffnung, der Kunde läßt ihn reparieren. Hast du nur den Austausch des Kühlers in auftrag gegeben und so steht es auch auf der Auftragsbestätigung die du erhalten hastbrauchst du nichts für zerlegen und zusammenbau bezahlen und darauf mußt du bestehen.


anonym
beantwortet von Moltobene am 20. Februar 2009 12:13
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warum mußte Auto in die Werkstatt?

Kommentar von Nine25 am 20. Februar 2009 12:15

Kühlwasserverlusst, hat sich bis auf 120° C hochgeheizt


merci27
beantwortet von merci27 am 20. Februar 2009 12:11
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wenn du einen Auftrag hierfür Unterschrieben hast dann ja.


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 20. Februar 2009 12:11
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Klar, die Werkstatt hat ja schließlich ihre Arbeit getan. Wenn du nicht reparieren lassen willst, zahlst du halt nur für das auseinandernehmen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. Februar 2009 12:10
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die Kosten des Auseinanderbauens nicht..aber die des Zusamenbaus..

Kommentar von Nine25 am 20. Februar 2009 12:12

gibt es da irgendwo einen rechtlichen Hinweis????


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