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AUTOVERSICHERUNGEN darf ich auch mit diesem auto fahren???

Frage von kikolina kikolina

hallo man kan ja bei der versicherung anmelden ob man selber als einziger das auto fährt oder dann auch noch andere damit fahren dürfen ....meine frage ist nun wir haben immoment ein problem mit unserem auto und wir wollten in den urlaub fahren und dann wollte ich meinen vater fragen ob er uns sein auto leihen kann er hat aber bei der versicherung angegeben das er alleine das auto fährt und niemand anderes ....meine frage ist nun : darf ich als TOCHTER das auto trotzdem fahren in urlaub (DÄNEMARK) ???oder bekomme ich (mein vater) eventuell wenn etwas passiert ärger ... ???

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ollisan ollisan

    es könnte nicht nur so sein es wird so sein.

    gerade wenn ihr in das ausland fahrt würde ich mir das überlegen. es ist nicht gerade billig wenn etwas passieren sollte. dein vater sollte dich dann einfach in die versicherung mit aufnehmen das dauert keine 10 minuten und ist auch net teuer so biste auf der sicheren seite ;)

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    Antwort von tribut02 tribut02

    Wenn Dir Dein Vater sein Auto gibt, hast Du schon fast gewonnen. Dann sollte Dein Vater seine Versicherung anrufen und Dich als Fahrer eintragen lassen für die Zeit des Urlaubes. Wenn es ne gute Gesellschaft ist, sollte das kein Problem darstell. Dann bist Du sicher versichert.

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    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Mit dieser Frage sind wir wieder mal beim Tarufpoker angelangt. Versicherungstarife sind regelmäßig rabattiert, so auch hier mit der einschränkenden Angabe zum Fahrer des Fahrzeugs. Wie schon andere dazu meinten, ist es eine reine Sache der Anfrage beim Versicherer, was ich allerdings via Mail (also unbedingt schriftlich machen würde). Regelmäßig geben die dann ihr O.K. ohne große Vertragsumstellung, weil die Haftpflichtversicherung zum Fahrzeug versichert ja eigentlich immer nur Schäden aus dem Risiko Fahrzeug (nicht aus dem einer Person) heraus. Die Eingrenzung auf nur einen Fahrer erscheint damit schlußendlich ohnehin als fragwürdige Klausel. Der Versicherer will damit nur vermeiden, daß ausufernde Risiken (z.B. aus wilden jugendlichen Fahrern heraus) nicht vorkommen und er dafür etwas an Preis nachläßt, mehr nicht.

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    Antwort von hubertadolph hubertadolph

    Hallo, es ist sinnvoll den Versicherer Deines Vaters zu kontaktieren, ggf. den genauen Zeitraum festlegen. Der Versicherer kann u.U. ohne Aufschlag diese Erlaubnis erteilen. Andererseits sollt man prüfen ob Familienmitglieder (Kinder über 23Jahre) als zugelassene Fahrer ohne Aufschlag in den Vertrag eingebunden werden können. Es gibt auch Versicherer die heute keine Differenzierung bei den Fahrern machen, d.h. jeder darf fahren. Ich empfehle zu einem Versicherungsmakler zu gehen, der arbeitet unabhängig und treuhänderisch im Sinne des Kunden. Er kann aus einer vielzahl von Tarifen einen geeigneten heraussuchen. Der Versicherungsvertreter verkauft nur das was er von seiner Gesellschaft in der Tasche hat - das muss nicht unbedingt passen.

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    Antwort von JR0903 JR0903

    Der versicherung des Vaters mitteilen ist meist für bis zu 4 Wochen im Jahr beitragsfrei/neutral. Unbedingt bei Fahrten ins Ausland eine schriftliche Erlaubnis des Fahrzeughalters mitführen. In Polen ist das z.b. an ein Formular gebunden. Sonst könnte es, wenn der Amtsschimmel wiehert, Probleme geben. Schönen Urlaub

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    Antwort von KimBailey KimBailey

    Klär das mit der Versicherung selbst ab, wer da wie im Fahrerkreis gennat ist. Wenn ein Fahrer fährt und einen Unfall verursacht und derjenige nicht im Fahrerkreis angegeben ist, gibt es in der Regel eine Art Vertragsstrafe/Regress, meistens in Form einer Selbstbeteiligung. Frag lieber mal nach.

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    Antwort von juliab90 juliab90

    Ich würde dir/deinem Vater empfehlen bei seinem Autoversicherer anzurufen. Jeder Versicherer handelt im Schadenfall bei abweichenden Fahrern andersund es ist nicht auszuschließen, dass nicht der volle Schadenbertrag gezhalt wird. Es besteht bestimmt die Möglichkeit dich vorübergehend als zusätzlicher Fahrer eintragen zu lassen.

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    Antwort von newfarmer newfarmer

    also: dein vater muss seinem versicherungsvertreter vor jeder fahrt telefonisch bescheid geben, sobald du eine fahrt mit seinem auto machst! egal wie lange die fahrt dauert... vorallem betr. des urlaubs! dein dad sollte ihn , oder seine versicherung unbedingt kontaktieren um ärger zu vermeiden! WICHTIG! (hatte das probelm ähnlich und dies war anweißung unseres versicherungsvertreters...ihn vor jeder fahrt anzurufen..kein witz!

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    Antwort von roneu roneu

    Es gibt Ärger, wenn etwas passiert. Garantiert.

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    Antwort von carleone carleone

    Das könnte im Schadensfall Ärger geben.

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    Antwort von maik01 maik01

    es könnte sein , das er im Schadensfall nicht die kompl. Summe angerechnet bekommt . Gruss

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