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autoversicherung wechseln

gefragt von elalma27elalma27 am 19.10.2009 um 23:36 Uhr

hallo, ich habe im Juli diesen jahres ein neues auto bei meiner versicherung angemeldet. kann ich zum jahresende die versicherung wechseln oder muss ich mindestens ein jahr versichert sein?


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anonym
beantwortet von phillip23 am 11. November 2009 21:01
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Eine wirklich gute und vor allem preisgünstige KFZ Versicherung findest Du am besten mit einem unabhängigen Vergleich der Gesellschaften.

Achtung: Stichtag für KFZ Wechsel ist der 30. Nov. Bis dahin muss der alte Vertrag gekündigt sein. Also schnell vergleichen, wechseln und sparen!

Mein Tipp: Vergleiche hier: http://www.finanzter.de/autoversicherung.html Die sind 100% unabhängig und haben den besten online Rechner:

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Kündigungsschreiben auf der Site downloaden. So gehts doppelt schnell.

Hinweis: Auch nach dem Stichtag besteht meißt ein Sonderkündigungsrecht. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich bei

* Beitragserhoehungen
* einem Fahrzeugwechsel
* einem Schadensfall.

Beitragserhöhungen erfolgen meist zum Jahresende. Da meist das Schreiben der Versicherung erst im November, Dezember oder gar erst im Januar dem Versicherungsnehmer zugestellt wird, ergibt sich daraus ein Sonderkündigungrecht. Daher kann man auch meißt nach dem Stichtag noch wechseln! Ab erhalt der Prämienerhöhung bleibt wiederum ein Monat Zeit, um die Versicherung zu kündigen. Wenn man das Fahrzeug wechselt kann man ohne Einschränkung zu einem anderen Versicherer wechseln. Eine Anmeldung bei einer neuen Versicherung gilt automatisch als Kündigung der bestehenden Police. Im Schadensfall haben beide Vertragsparteien, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht. Kündigt der Versicherungsnehmer wird die Jahresprämie nicht zurück erstattet. Im umgekehrten Fall bekommt der Versicherungsnehmer die anteilige Jahresprämie zurück.


justii
beantwortet von justii am 20. Oktober 2009 08:18
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In Deinem Vertrag steht die Vertragslaufzeit (vermutlich bis 31.12.2009) angegeben.

Deinen bestehenden Vertrag musst Du dann bis spätestens 30.11.2009 gekündigt haben (oder, falls es zu einer Beitragserhöhung

in Deinem Vertrag kommt, kannst Du dies auch noch danach bis spätestens 4 Wochen nach Zugang der Beitragserhöhung tun)

Du kannst Dir z.B. auf http://tinyurl.com/yg7qder mal die Beiträge für Dein Auto vergleichen und einen günstigen Versicherer auswählen.

Das ist ganz einfach.

Gruß justii


anonym
beantwortet von Sally2809 am 19. Oktober 2009 23:36
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Du kannst wechseln.


anonym
beantwortet von IRENEBOA am 19. Oktober 2009 23:37
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Das sollte in deiner Versicherungspolice stehen.


aline1507
beantwortet von aline1507 am 19. Oktober 2009 23:37
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Guck mal in deinem Vertrag nach, da steht´s drin. In der Regel schließt man für 1 Jahr den Vertrag und kann ihn dann 1 Monat vor Ablauf kündigen.



ottoka
beantwortet von ottoka am 19. Oktober 2009 23:38
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im November kannst du deine Autoversicherung wechseln


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 19. Oktober 2009 23:38
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  1. Bitte, das heißt "Dieses Jahres".

  2. Im Vertrag steht die Laufzeit drin. Vertragsbeginn, Vertragsende.


milez
beantwortet von milez am 20. Oktober 2009 09:43
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Im Normalfall endet am 30. November die Frist für die Kündigung der KFZ-Police. Was eine neue kosten könnte, sagen dir unzählige Versicherungsrechner im Web (z.B. http://www.dir-info.de/finanzen/autoversicherung-rechner.html)

Du kommst also gerade passend in die "KFZ-Saison" ;)

Gruß Jan

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 20. Oktober 2009 16:52

milez deine aussage ist vollkommen falsch! die vertragslaufzeit ist zu 95% immer der 31.12, einige versicherer haben aber genau eine einjährige vertragslaufzeit, somit musst zur hauptfälligkeit kündigen. was du meinst ist die normale wechselfrist ohne sonderkündigungsrecht wegen beitragserhöhung


anonym
beantwortet von lhepke am 21. Oktober 2009 10:59
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kleiner Tip eines Autoversicherungsvergleichsrechners:

http://www.123tarifvergleich.de/Autoversicherung-Vergleichsrechner.html


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