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Autoversicherung und SF

gefragt von Catfan am 05.02.2008 um 4:25 Uhr

Hallo meine Frage ist:wenn ich bei der Versicherung A auf 85 % also SF2 fahre und dann wechsel...kann ich die Prozente doch mitnehmen oder?laut Versicherung B sind die 85 %(SF2) bei Ihnen 100 % und SF1.Bei Vertragsabschluss habe ich meine Prozente(85 %)von meinem vorherigen Versicherer angegeben und da war es auch bei denen SF2.Jetzt auf einmal nicht mehr???

Danke in Voraus

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finanzen x 23.637 auto x 22.942 versicherung x 5.634

Kabark
beantwortet von Kabark am 5. Februar 2008 08:37
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Wende Dich doch mal an Deinen alten Versicherer. Die neue Geellschaft hält eine sog. Rabattanfrage und policiert genau das, was sie vom vorigen Versicherer erfährt, eben die SF-Klasse. Rein prozentual kann es natürlich Unterschiede geben, diese sind aber m.W. marginal und spielen sich oft im SF 20er -Bereich ab.

Also nachfragen, warum und welche Rabattstufe an den Neuen gemeldet wrde.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. Februar 2008 08:06
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du nimmst immer nur die SF-Klasse mit, die prozentuale Einstufung zu dieser SF-Klasse ist der Versicherungsgesellschaft freigestellt

Kommentar von Catfan am 5. Februar 2008 13:58

hätten die mir das beim Abschluss des Vertrages nicht sagen müssen?dies ist NICHT geschehen...


anonym
beantwortet von Bruno am 5. Februar 2008 04:28
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Dein alter oder kuenftig Versicherer klaert Dich auf. Laienmeinung hier,kann ins Auge gehen, richtig oder falsch, drum...

Kommentar von Catfan am 5. Februar 2008 04:31

es geht mir um Erfahrungswerte und ob jemand weiss ob es rechtens bzw möglich ist,das ein Versicherungsunternehmen erst sagt ok wenn sie bei dem alten auf 85 % gefahren sind geht das bei uns auch...und nun auf einmal sagt nö bei denen sind es 100 % was bei meinem alten 85 % war.

Kommentar von Bruno am 5. Februar 2008 04:45

Da geht es um Treu und Glauben. Erfahrung von mir oder Millionen anderer bringen nichts. Hast Du einen neuen Vertrag abgeschlossen, mit Konditionen,die vereinbart, jetzt nicht bestaetigt, dann sofort zuruecktreten vom neuen Vertrag. Schriftlich, mit Einschreibebrief und kurzer Begruendung.

Kommentar von Catfan am 5. Februar 2008 13:56

ich habe fristgerecht gekündigt gehabt(bei Versicherer B)und soll für 2 Monate 200 € zahlen.Ich habe mein Auto auf 85 % bei der Versicherung A versichert gehabt.Habe seit 10 Jahren mein Führerschein und bin seitdem auch unfallfrei gefahren. Versicherung B hatte gefragt wieviele Prozente udn ich habe denen das mitgeteilt.Daraufhin wurde der Vertrag abgeschlossen.Ich kann nachweisen das ich auf 85 % bin. Nun auf einmal soll ich,weil meine SF2 bei Versicherung A bei Versicherung B nur SF1 ist für 2 Monate 200 € zahlen.

Kommentar von Bruno am 5. Februar 2008 14:54

Da wuerde ich mich an eine Verbraucherschutzorganisation wenden. Mit scheint etwas faul, die Summe gross genug, dass wehren Sinn macht.


anonym
beantwortet von Carsten25 am 5. Februar 2008 20:53
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Man nimmt nicht unbedingt die SF-Klasse mit, sondern die schadenfreien Jahre, die man als Versicherter = Kunde zurückgelegt hat. Ich denke, die Ursache wird hier sein, dass die Ersteinstufung nicht die üblichen SF 0 = 230 % waren. So fängt man an, wenn man nicht schon frei Jahre den FS hat. Ist dieses so, kann man mit SF 1/2 = 140 % anfanfgen. Manche Versicherer stufen z.B. in SF 1 ein, wenn die Eltern beieben dieser Gesellschaft eine Autoversicherung habennn / hatten, die eine Reihe von Jahren schadensfrei besteht. Bei Wechsel des Versicherers wird dann eben nicht die SF-Klasse, sondern die schadensfrei zurückgelegte Zeit bestätigt. Bietet die neue Versicherung sondern Sonder-Anfangseinstufungen nicht, so kann es sein, dass die ihr bestätigte schadenfreie Zeit so abgerechnet wird, als wäre sie dort zurückgelegt worden. Lösung: Von der alten, bzw. den alten Versicherer einen exakten SFR-Verlausbericht anfordern. Bist Du bei einem Direkt- oder Internetversicherer gelandet, dann viel Spaß... Du solltest einen Versicherer mit fachkundigen Aussendienst wählen und dort um Prüfung und Hilfe bitten. Dieses könnte ja einer sein, bei dem Du schon andere Verträge hast, bzw. Deine Familie dort als Kunde bekannt ist. Allgemeiner Rat: Preisangaben sind eben nicht alles!!!


sebcin
beantwortet von sebcin am 5. Februar 2008 13:44
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wenn du die versicherung wehselst, dann nimmt man immer die prozente mit, mit denen man auch bei der alten versicherung gefahren ist. es sei denn, du hattest einen schaden bei deinem alten versicherer,denn dann steigen auch die prozente,wenn du die versicherung wechselst. rede aber am besten nochmal mit deinem Versicherungsberater darüber.

Kommentar von Catfan am 5. Februar 2008 13:56

Ich habe seit 10 Jahren mein Führerschein und nachweislich unfallfrei...


taobaby
beantwortet von taobaby am 5. Februar 2008 11:14
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Hallo,

evtl hast du vom Vorversicherer einen Rabatt bekommen, obwohl du noch keine 2 Jahre Auto fährst. In diesem Fall schick deinem neuen Versicherer eine Kopie bei der die alte SF-Klasse bestätigt ist, dann wird der neue diese auch akzeptieren.

Kommentar von Catfan am 5. Februar 2008 13:57

Ich fahre seit 10 Jahren unfallfrei Auto.

Kommentar von Simple_avatar5smalloptimist am 6. Februar 2008 10:15

Es ist nicht entscheidend, wie lange Du bereits Auto unfallfrei fährst, sondern wie lange Du als Versicherungsnehmer ein KFZ unfallfrei versichert hast. Möglicherweise bist Du beim ersten Versicherer in eine sog. Zweitwagenregelung eingestuft worden, die der neue Versicherer nicht hat oder anerkennt, weil nur Dein Fahrzeug als einziges dort versichert ist.


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